Ersteinstufung in der Kfz-Versicherung

Bei Kunden, die ihr Fahrzeug zum ersten Mal versichern wollen, nimmt die Versicherungsgesellschaft eine Ersteinstufung vor. Diese wird in den sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) abgebildet und ist nach der Menge an Jahren gestaffelt, in denen unfallfrei gefahren wurde. Nach dieser Einstufung richten sich die zu zahlenden Beiträge in der Kfz-Versicherung.

Fahranfänger werden aufgrund ihrer mangelnden Fahrpraxis in der SF-Klasse Null eingeordnet. Nur die Malus-Klasse liegt noch eine Stufe darunter und wird Anfängern zugeordnet, die einen Unfall selbst verschuldet haben. Prämienvorteile gibt es, wenn Jugendliche vor ihrem 18. Geburtstag über begleitetes Fahren den Führerschein erworben haben. Der Nachweis eines Fahrsicherheitstrainings kann sich ebenfalls positiv auf die Ersteinstufung auswirken. Vorteilhaft kann auch die Anmeldung eines Zweitwagens sein oder die Fahrzeugübernahme innerhalb einer Familie. Wird der Anbieter der Kfz-Versicherung gewechselt, kann die vorhandene Einstufung mitgenommen werden.



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