Sofern Ihnen der Wechsel Ihrer Versicherung vorschwebt, müssen Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel bis zum 30. November eines jeden Jahres vorzunehmen. Doch in Fällen wie etwa einer Beitragserhöhung, steht Ihnen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zu. Im Folgenden wird ausführlich erklärt, wann Sie Ihre Autoversicherung kündigen können und was es hierbei alles zu beachten gibt.
Bis wann kann ich meine Kfz Versicherung kündigen?
Möchten Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Autoversicherer beenden, so stehen Ihnen grundsätzlich folgende zwei Optionen zur Verfügung:
Was gilt bei einer ordentlichen Kündigung?
Die Laufzeit der Autoversicherung erstreckt sich auf ein Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder zusätzlich eine Kaskoversicherung vereinbart haben. Sofern Sie keine Kündigung vornehmen oder diese zu spät einreichen, verlängert sich die Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr. Möchten Sie Ihre Autoversicherung ordentlich beenden, so ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit zu beachten. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Verfassen Sie Ihre Kündigung schriftlich und achten Sie darauf, dass diese bis Ende November beim Versicherer eingeht. Es ist nicht erforderlich, einen Grund für die Kündigung anzugeben.
Eine ordentliche Kündigung der Autoversicherung hat zwei Ausnahmen:
- Unterjährige HauptfälligkeitEinige Versicherer sind dazu übergegangen, den Vertragsabschluss außerhalb der normalen Regelung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember anzubieten. Zwar beträgt die Laufzeit auch in diesem Fall ein Jahr. Jedoch wird eine solche Police nicht zum 1. Januar fällig, sondern zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies kann beispielsweise der 1. April oder der 1. September sein. Ungeachtet des genauen Ablauftermins beträgt die Kündigungsfrist in jedem Fall ein Monat.
- Saison-KennzeichenIst Ihr Fahrzeug in der Zeit von Mai bis Oktober zugelassen und demnach in Besitz eines Saisonkennzeichens, so fällt die Hauptfälligkeit Ihrer Autoversicherung auf den jeweiligen Saisonstart. Weil sich die Kündigungsfrist ebenfalls auf einen Monat beläuft, ist der Vertrag mit Saison-Beginn 1. März bis zum 31. Januar zu kündigen.
Ordentliche Kündigung – Kurzübersicht
- Fällt die Hauptfälligkeit auf den 1. Januar, ist die Kündigung bis zum 30. November der Vorjahres vorzunehmen;
- Sie fahren ein Saisonfahrzeug mit Saisonbeginn 1. März? Dann ist der späteste Kündigungstermin der 31. Januar;
- Liegt die Hauptfälligkeit unterjährig, ist die Kündigungsfrist gleichfalls 1 Monat.
Was gilt bei einer außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht)?
In bestimmten Fällen müssen Sie nicht die Hauptfälligkeit abwarten, um Ihre Autoversicherung kündigen zu können. Sie können dann von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag außerordentlich beenden. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, die Autoversicherung außerhalb der regulären Stichtagsregelung zu wechseln.
Dies sind die häufigsten Gründe für ein Sonderkündigungsrecht:
- Schadensfall
- Neuzulassung / Fahrzeugwechsel
- Beitragserhöhung
Schaden eingetreten – Was heißt das für mein Kündigungsrecht?
Hat sich ein Schadensfall ereignet, haben sowohl Sie als auch Ihr Versicherer für die bestehende Autoversicherung ein Sonderkündigungsrecht.
Hinweis: Ihre Kündigungsfrist von einem Monat beginnt dann, wenn die Versicherungsgesellschaft den Schaden bearbeitet und ihre Entscheidung mitteilt, ob sie den Fall regulieren wird oder nicht. Für die außerordentliche Kündigung spielt es jedoch keine Rolle, ob der Schaden beglichen wird.
Fahrzeug gewechselt – Wie kann gekündigt werden?
Ein Fahrzeugwechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug während eines laufenden Jahres abmelden und dafür ein neues Auto anmelden. Ist dies der Fall, haben Sie ein Kündigungsrecht und können die Kfz-Versicherung ohne Beachtung etwaiger Fristen beenden.
Versicherer hat Beitrag erhöht – Kann der Versicherer gewechselt werden?
Hebt das Versicherungsunternehmen den Beitrag an, können Sie selbst dann Ihre Autoversicherung kündigen, wenn sich nur ein Bestandteil Ihrer Versicherung (z.B. Teilkasko) erhöht hat. In der Regel wird Sie Ihr Versicherer nach der Neubewertung der Risikofaktoren im November darüber informieren, dass sich der Beitrag zum Jahresbeginn verteuert. Der Versicherer nimmt die Risikobewertung übrigens nicht selbst vor, sondern erhält die entsprechenden Informationen Anfang Oktober vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).
Wird im Zuge dessen Ihr Zulassungsbezirk (Regionalklasse) und/oder Ihr Fahrzeugmodell (Typklasse) ungünstiger eingestuft und kommt es damit zu einer höheren Eingruppierung, resultiert hieraus eine Preissteigerung. Das Versicherungsunternehmen ist dann verpflichtet, Ihnen dies mindestens einen Monat vor Inkrafttreten des neuen Beitrags mitzuteilen. Sobald Sie die Benachrichtigung erhalten haben, beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat. Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, müssen Sie als Kündigungsgrund die Beitragserhöhung im Schreiben angeben.
Achtung Ausnahme: Nicht jede Beitragsveränderung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. Sinkt der Beitrag, weil Ihr Pkw-Modell zum Beispiel in eine niedrigere Risikoklasse eingeordnet wurde, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Beitragserhöhung auf verbesserte Leistungen beruht.
Einige Sonderfälle beim kündigen der Kfz-Versicherung
Fahrzeug verkauft – Besteht der Vertrag weiter?
Wird das versicherte Fahrzeug veräußert, steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu. Stattdessen sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass die Versicherung auf den Fahrzeugkäufer übergeht. Diesem steht hingegen das Recht auf außerordentliche Kündigung zu, unter Beachtung der Monatsfrist. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Fahrzeugkäufer nach dem Erwerb nicht ohne Autoversicherung dasteht. Schließlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für öffentlich genutzte Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Die bisherige Versicherung gilt automatisch als gekündigt, sobald der Käufer eine neue Autoversicherung abschließt und bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vorlegt. Die Kündigung wird mit Beginn des neuen Vertrages wirksam.
Hinweis: Verkaufen Sie Ihr Auto, müssen Sie Ihren Versicherer hierüber informieren.
Auto stillgelegt – Kündigung der Versicherung möglich?
Nehmen Sie Ihr Fahrzeug aus dem Verkehr, indem Sie dieses etwa über die Wintermonate durchgehend in der Garage parken, können Sie den Vertrag mit Ihrem Autoversicherer nicht kündigen. Vielmehr greift in solchen Fällen die sogenannte Ruheversicherung, die beitragsfrei ist und Versicherungsschutz für Haftpflicht und Teilkasko bietet. Nehmen Sie das Auto wieder in Betrieb, wird Ihre Police wieder in Kraft gesetzt.
Fahrzeug abgemeldet – Kann Police beendet werden?
Sofern Sie Ihr Auto nicht nur vorübergehend sondern endgültig abmelden und anschließend verschrotten lassen, ist keine gesonderte Kündigung erforderlich. Informieren Sie einfach Ihren Versicherer, der den Vertrag aufgrund dieses sogenannten Wagniswegfalles beenden wird.
Art der Fahrzeugnutzung hat sich geändert
Sie nutzen Ihr Fahrzeug künftig nicht mehr privat, sondern überwiegend aus beruflichen Gründen? Und erhöht der Versicherer aufgrund dessen Ihre Prämie um mehr als 10 Prozent? Dann können Sie die Versicherungspolice innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung ohne Einhaltung etwaiger Fristen kündigen.
Kündigung wegen Änderung der Versicherungsbedingungen?
Nimmt Ihr Versicherer eine Änderung der Versicherungsbedingungen vor oder ändert sich der Tarif grundlegend, können Sie Ihre Kfz-Versicherung ebenfalls vorzeitig beenden. Die Kündigung hat bei Änderung der Bedingungen binnen sechs Wochen zu erfolgen. Ändert sich die Tarifstruktur, beträgt die Kündigungsfrist ein Monat.
Endet die Kfz-Versicherung im Todesfall automatisch?
Stirbt der Fahrzeughalter, ist dies nicht zwangsläufig das Ende der Autoversicherung. Schließlich bezieht sich die Versicherung nicht auf eine bestimmte Person sondern auf das Fahrzeug. Damit geht die Police auf die Erben über, wobei deren Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt wird. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht bzw. lediglich dann, wenn das Fahrzeug des Erblassers bereits zu Lebzeiten auf die Erben umgeschrieben wurde. Ist dies der Fall, erstattet der Versicherer die bezahlte Prämie anteilig zurück.
In diesen Fällen können Sie die Autoversicherung nicht kündigen
Außer den bereits genannten gibt es weitere Umstände, die für eine vorzeitige Beendigung der Autoversicherung unzulässig sind. Sie können diese demnach nicht wirksam als Gründe für die Kündigung anbringen.
Hierzu zählt insbesondere eine Beitragserhöhung
- aufgrund der Rückstufung infolge eines regulierten Schadens;
- wegen der Anhebung der Versicherungssteuer durch den Gesetzgeber;
- infolge eines Umzugs, wenn der Wohnort in einer höheren Regionalklasse liegt.
Unser Tipp: Umgehen Sie eine Beitragserhöhung im Schadensfall, indem Sie mit Ihrem Versicherer einen Rabattschutz vereinbaren.
So können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen
Möchten Sie Ihre Autoversicherung kündigen, können Sie dies einfach in folgenden 5 Schritten erledigen:
1. Ist ein Kündigungsgrund gegeben?
Bei einer ordentlichen Kündigung brauchen Sie keinen Grund angeben, im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung.
Berufen Sie dich demnach hier in Ihrem Schreiben auf:
- Änderung der Fahrzeugnutzung
- Versicherung ändert Tarifmerkmale oder Bedingungen
- Todesfall
- Schadensfall
- Allgemeine Beitragserhöhungen (ohne weitergehende Leistungen)
- Fahrzeugwechsel
- etc.
2. Gibt es eine Kündigungsfrist zu beachten?
Ordentliche Kündigung:
Ja, bei Hauptfälligkeit 1. Januar ist dies der 30. November des Vorjahres (Ausnahmen: Unterjährige Fälligkeit, Saison-Kennzeichen).
Außerordentliche Kündigung:
Ja, sie beträgt ein Monat (Ausnahme: 6 Wochen bei geänderten Versicherungsbedingungen).
3. Autoversicherungen vergleichen und neue abschließen
Ein Vergleich spart oft hunderte von Euro im Jahr. Stellen Sie die Angebote hinsichtlich Service, Preise und Leistungen gegenüber.
Lassen Sie in Ihre Entscheidung etwa folgende Aspekte einfließen:
- Kommt es bereits nach einem Schaden zur Rückstufung und damit zur Beitragsanhebung oder ist ein Rabattschutz vorgesehen?
- Wird ein Kundenbonus gewährt, wenn bei dem jeweiligen Versicherer schon Verträge existieren?
- Gibt es einen Beitragsnachlass, sofern das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt des Versicherers repariert wird?
- Wie hoch fällt der Preis aus und gibt es Vergünstigungen etwa bei Wohneigentum, Garage, öffentlicher Dienst etc. ?
4. Bestätigung des neuen Versicherers abwarten
Kündigen Sie Ihre bestehende Autoversicherung grundsätzlich erst dann, wenn das neue Versicherungsunternehmen Ihnen den Versicherungsschutz bestätigt hat. Schließlich gibt es Umstände – zum Beispiel abweichende Annahmerichtlinien oder individuelle Risikomerkmale – unter denen ein Versicherungsunternehmen einen Antrag ablehnt. Ratsam ist die Beendigung des laufenden Vertrags somit nur dann, wenn Sie seitens des neuen Versicherers eine Vertragsbestätigung in den Händen halten.
5. Jetzt Autoversicherung kündigen
Nun können Sie Ihren bisherigen Versicherungsvertrag kündigen – aber richtig. Denn neben der Missachtung der Kündigungsfrist gibt es weitere Gründe, die eine Kündigung unwirksam werden lassen. Kündigen Sie grundsätzlich schriftlich und versenden Sie das Schreiben am besten in Form eines Einschreibens mit Rückschein. Noch sicherer ist es, wenn Sie die Kündigung persönlich beim Versicherer abgeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Auch eine Kündigung per Fax ist möglich, wobei Sie die Sendebestätigung unbedingt aufheben sollten. Und natürlich müssen Sie das Schreiben eigenhändig unterschreiben.
Musterkündigung zur Kfz-Versicherung
Um sicherzustellen, dass Ihr Kündigungsschreiben sämtliche wichtigen Eckdaten enthält, können Sie nachfolgende Musterkündigung nutzen.