Deckungskarte / Doppelkarte online

Deckungskarte / Doppelkarte
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KFZ-Versicherungsvergleich

Früher Deckungskarte/Doppelkarte – Jetzt EVB-Nummer

Die Doppelkarte oder Deckungskarte war früher der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen gilt der Haftpflichtschutz bereits vor der ersten Prämienzahlung. Bei jeder Zulassung (An- und Ummeldung) eines Kraftfahrzeugs wird in Deutschland eine Versicherungsbestätigung benötigt. Durch den Erhalt einer Deckungskarte bekommt der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung eine vorläufige Deckungszusage. Von diesem Zeitpunkt an ist das Fahrzeug des Versicherungsnehmers gegen alle Haftpflichtschäden abgesichert.

Heutzutage wird für die Zulassung eines Fahrzeugs eine eVB Nummer benötigt. Im Detail handelt es sich um eine elektronische Versicherungsbestätigung. Das moderne Verfahren wurde in Deutschland im Jahr 2008 eingeführt und ersetzt seitdem die Deckungskarte oder Doppelkarte. Die eVB Nummer ist 7-stellig und besteht aus Zahlen und Buchstaben. Durch das vereinfachte elektronische Verfahren ist der Aufwand bei der Kfz-Zulassung deutlich geringer als früher.

Wann benötigt man die Deckungskarte?

  • bei der Neuzulassung Ihres PKWs
  • bei einem Fahrzeugwechsel (Neu- und Gebrauchtwagen)
  • bei einem Versicherungswechsel (unabhängig von der Art der Kündigung)
  • für die Ummeldung (Umschreibung) Ihres Fahrzeugs auf den neuen Halter
  • bei der Wiederzulassung von einem stillgelegten PKWs
  • für die Zuteilung eines neuen Kfz-Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel

In Deutschland muss jedes zugelassene Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden ab.

Gibt es Unterschiede beim Versicherungswechsel und einer Neuanmeldung bezüglich der Deckungskarte?

Sie brauchen sowohl beim Wechsel der Versicherung als auch bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs eine neue Doppelkarte. Die Versicherungsbestätigung ist ein fester Bestandteil Ihrer alten Haftpflichtversicherung. Sie können die evB Nummer somit nicht einfach zur neuen Versicherung mitnehmen. Aufgrund dessen macht es keinen Unterschied, ob Sie ein Kfz neu anmelden oder die Versicherung wechseln. Im Gegensatz zu der klassischen Doppelkarte ist der Aufwand bei einem Versicherungswechsel jedoch geringer. Früher mussten Sie bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung sich zu Ihrer Zulassungsstelle begeben und dort die Versicherungsbestätigung abgeben. Durch das elektronische Verfahren sendet Ihre neue Versicherung die eVB Nummer selbst zu der Zulassungsstelle.

Ein Versicherungswechsel ist in der heutigen Zeit kein großer Aufwand mehr. Sie können alle nötigen Formulare online am PC ausfüllen und diese elektronisch versenden. Möchten Sie Ihre Versicherung und das Fahrzeug wechseln, dann sollten Sie sich das Antragsformular in Ruhe ansehen. Je nachdem, zu welcher Versicherung Sie wechseln, kann die Gesellschaft verlangen, dass Sie beim Ausfüllen des Formulars auch den Kfz-Hersteller angeben. Sollten Sie diesen zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht wissen, dann können Sie das Feld problemlos unausgefüllt lassen. Die Angabe können Sie handschriftlich im Nachhinein hinzufügen.

 

Wie beantragt man die Deckungskarte?

Haben Sie ein Fahrzeug gekauft, dann benötigen Sie als Erstes eine Haftpflichtversicherung. Diese können Sie bequem über das Internet finden und auch direkt beantragen. Schließen Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgreich ab, dann erhalten Sie automatisch eine eVB Nummer. Die elektronische Versicherungsbestätigung müssen Sie somit nicht zusätzlich beantragen oder dafür Formulare ausfüllen. n der Anfangszeit nach der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung wurde die Nummer von vielen Versicherungsgesellschaften per Fax oder Post versendet. In der heutigen modernen Zeit des Internets erhalten Sie die Bestätigung in der Regel direkt online oder auch per E-Mail. Die eVB Nummer drucken Sie anschließend mit Ihrem Drucker zu Hause oder in einem Copy Shop aus. Als Nächstes begeben Sie sich mit der Versicherungsbestätigung zu Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.

Die Bestätigung wird dann bei der Zulassungsbehörde hintergelt und diese kümmert sich um den weiteren Ablauf. Bei der klassischen Deckungskarte nahm die Zulassungsstelle den Durchschlag der Karte und sendete diesen per Post an das Versicherungsunternehmen. Aus diesem Grund entstand auch der Begriff Doppelkarte. Durch das elektronische Verfahren steht Ihnen die notwendige Versicherungsbestätigung sofort zur Verfügung und Sie können Ihr Kfz ohne Wartezeit zulassen. Die klassische Doppelkarte wurde früher mit der Post versendet und damals dauerte das Verfahren mehrere Tage. Im schlechtesten Fall mussten Sie länger als eine Woche warten, bis Sie Ihr Fahrzeug zulassen konnten.

Ist die Kfz-Zulassung auch ohne Deckungskarte möglich?

Möchten Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, dann benötigen Sie zwingend eine Deckungskarte bzw. eine eVB Nummer. Ohne eine gültige Doppelkarte ist die Zulassung in Deutschland nicht möglich. Diese Tatsache hängt mit den gesetzlichen Vorschriften zusammen. Würde ein Fahrzeug ohne eine Haftpflichtversicherung an einem Unfall beteiligt sein, dann wären die finanziellen und personellen Konsequenzen für den Fahrzeughalter nicht tragbar. Anhand der elektronischen Bestätigung können die Behörden sofort feststellen, ob ein zugelassenes Fahrzeug versichert ist oder nicht. Ohne eine gültige Versicherungsbestätigung können Sie sich den Besuch Ihrer Zulassungsstelle auf jeden Fall sparen.

Die eVB Nummer besitzt eine maximale Gültigkeit von 3 Monaten. Nach dieser Zeit können Sie die Nummer nicht mehr verwenden und müssen eine neue Doppelkarte beantragen. Aus diesem Grund sollten Sie die Versicherungsbestätigung erst beantragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug in naher Zukunft auch zulassen möchten. Haben Sie ein Fahrzeug mit der Versicherungsbestätigung zugelassen, dann ist das Dokument nicht mehr gültig. Somit können Sie die gleiche Nummer nur einmalig verwenden und nicht bei einer weiteren Zulassung benutzen.

Ich möchte meine Versicherung wechseln: Was muß ich beachten?

Eine Versicherungsbestätigung benötigen Sie nicht bei jeder Auto-Versicherung. Eine gültige eVB Nummer ist ausschließlich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland vorgeschrieben. Dies liegt daran, dass eine Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Möchten Sie diese zu einer anderen Versicherungsgesellschaft mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln, dann müssen Sie eine neue Doppelkarte beantragen. Beim Wechsel einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist eine Versicherungsbestätigung nicht erforderlich. Beide Versicherungsarten sind freiwillig und werden vom deutschen Gesetz nicht vorgeschrieben. Somit können Sie einen Versicherungswechsel Ihrer Teil- und Vollkaskoversicherung zu jeder Zeit und ohne neue eVB Nummer durchführen.

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