Beifahrer sind Personen, die in einem Fahrzeug nur passiv am Verkehrsgeschehen teilnehmen. Werden Beifahrer in einen Autounfall verwickelt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrers die Regulierung sämtlicher Personen- und Sachschäden. Der gleiche Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Beifahrer einen Schaden an einem fremden Fahrzeug hervorrufen, zum Beispiel durch eine achtlos geöffnete Autotür auf einem Parkplatz. Werden Beifahrer durch eine Fehlfunktion des eigenen Fahrzeugs verletzt, muss der Fahrer mit seiner Kfz-Versicherung haften. Eine Insassenunfallversicherung sichert Beifahrer zusätzlich bei Schäden am eigenen Fahrzeug ab sowie bei Gefahren natürlichen Ursprungs wie Blitzeinschläge.



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