Jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, das auf öffentlichen Straßen bewegt wird, muss bei der zuständigen Behörde zugelassen werden. Dazu gehören auch Fahrzeuganhänger. Der Fahrzeughalter muss die Zulassung und die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Voraussetzungen für diesen Verwaltungsakt sind, dass das Kraftfahrzeug versichert ist und dass für den Typ dieses Fahrzeugs für den Straßenverkehr eine Betriebsgenehmigung besteht.
Wenn die Zulassung erfolgt ist, darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in Betrieb genommen werden. Dokumentiert wird dies durch das amtliche Kennzeichen und durch den Fahrzeugschein.
Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?
- Wer sein Auto zulassen will, muss einen gültigen Personalausweis mit der aktuellen Anschrift oder den gültigen Reisepass mit der aktuellen Meldebestätigung der Einwohnerbehörde vorlegen.
- Falls andere Personen mit der Zulassung beauftragt werden, brauchen sie eine Vollmacht und müssen ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Minderjährige benötigen für die Zulassung die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile oder des gesetzlichen Vormunds.
- Kraftfahrzeuge können auf natürliche und auf juristische Personen zugelassen werden. Wenn Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vereine oder Juristische Personen ein Auto zulassen wollen, müssen sie dies am Ort des Firmensitzes oder der Niederlassung tun. Die Zulassung kann nur durch einen benannten Vertreter beantragt werden.
- Der alte Fahrzeugbrief bzw. die Betriebserlaubnis müssen vorgelegt werden.
- Das TÜV-Gutachten und das AU-Gutachten müssen nachgewiesen werden, wenn Sie Ihr Auto anmelden wollen.
- Das alte Kfz-Kennzeichen wird gebraucht, falls vorhanden.
- Der Nachweis über die Versicherung für das Fahrzeug muss erbracht werden. Dies geschieht durch die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer).
- Die SEPA-Nummer des Bankkontos muss angegeben werden, denn das Fahrzeug wird nur zugelassen, wenn das Finanzamt die Kfz-Steuer per Einzugsermächtigung abbuchen darf.
Muss ich selbst anwesend sein, um ein Auto anzumelden?
Wenn Sie Ihr Auto nicht selbst anmelden wollen, können Sie auch einen Vertreter benennen. Oft erledigen Autohäuser diesen Verwaltungsakt für ihre Kunden. Auch Angehörige oder Bekannte können an Ihrer Stelle Ihr Auto zulassen. Voraussetzung dafür sind eine Vollmacht des Fahrzeughalters und außerdem der Personalausweis, mit der der Anmeldende sich ausweisen kann.
Ab Anfang 2015 ist in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit geplant, die online durchführbar ist. Sie betrifft jedoch nur die Abmeldung eines Fahrzeugs. Ab Anfang 2015 wird es für Fahrzeughalter möglich sein, über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamts bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein Fahrzeug abzumelden. Benötigt wird dazu ein neuer Personalausweis und ein Sicherheitscode. Dieser Sicherheitscode befindet sich auf der Stempelplakette des Zulassungsbezirkes und in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Weitere Schritte in diese Richtung sind in Planung.
Wo und wie bekomme ich die Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)?
Die EVB – Nummer dient, wenn Sie Ihr Auto anmelden wollen, als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist und daher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Diese siebenstellige Nummer wird benötigt, wenn Sie zum ersten Mal Ihr Auto anmelden wollen, aber auch bei allen technischen oder personenbezogenen Veränderungen, beispielsweise bei einem Fahrzeug-Verkauf.
Die EVB-Nummer können Sie auch noch kurz vor der Kfz Zulassung direkt online bei Ihrem Versicherungsunternehmen anfordern. Auch eine Übermittlung per Handy und SMS ist möglich. Dieses Verfahren hat sich als so problemlos erwiesen, dass es die frühere Methode der Versicherungsdoppelkarte vollständig ersetzt. Die EVB-Nummer behält nach ihrer Beantragung sechs Monate lang ihre Gütigkeit, danach verfällt sie. Firmen mit umfangreichem Fuhrpark können eine dauerhafte EVB-Nummer beim Versicherer beantragen, damit sind dann alle Kfz-Zulassungen dieses Unternehmens abgedeckt.