Mit einer Erstzulassung wird einem Fahrzeug von der Zulassungsstelle die Erlaubnis erteilt, für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt zu werden. Die Erstzulassung kann vom Autohändler oder vom zukünftigen Halter veranlasst werden. Das entsprechende Datum wird im Fahrzeugschein vermerkt. Es ist ein Indikator für das Alter des Fahrzeugs und beeinflusst daher versicherungstechnisch die Höhe von fälligem Schadenersatz. Auch bei gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards kann das Datum der Erstzulassung maßgebend sein, zum Beispiel bezüglich des Einbaus von Katalysatoren. Ist ein Fahrzeug vor 30 oder mehr Jahren zugelassen worden, kann es als Oldtimer eingestuft werden und von günstigen Versicherungskonditionen profitieren.