Begleitetes Fahren

Das Modell des begleiteten Fahrens ermöglicht es Jugendlichen, den Führerschein bereits mit dem 17. Lebensjahr zu erwerben und damit früher als üblich Fahrpraxis zu bekommen. Die Neulinge dürfen im Anschluss nur in Begleitung des Fahrzeughalters als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Die in der Fahrbescheinigung namentlich erfasste Begleitperson muss 30 Jahre oder älter sein, einen mindestens fünf Jahre alten Führerscheins besitzen und darf je nach Bundesland eine bestimmte Punktzahl im Fahreignungsregister von Flensburg nicht überschreiten.

Versicherungstechnisch gilt das Modell des begleiteten Fahrens nur für Deutschland und muss der Kfz-Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs wird die vorläufige Fahrbescheinigung des Fahranfängers in einen regulär gültigen Führerschein umgewandelt.



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