Vorläufige Deckungszusage in der Kfz-Versicherung

Mit einer vorläufigen Deckungszusage ist der Kunde einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom Tag seiner Fahrzeugzulassung an geschützt. Die Deckungszusage gilt für den gesamten Bereich der Europäischen Union und einigen anderen Ländern. Damit die vorläufige Deckungszusage in Kraft tritt, benötigt die Versicherungsgesellschaft die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des Kunden. Die Deckungszusage endet, wenn nach Erhalt des Vertrags der erste Versicherungsbeitrag gezahlt ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten zwischen beiden Parteien die regulär vereinbarten Konditionen. Erfolgt die erste Zahlung (meist etwa 14 Tage nach Versicherungsabschluss) nicht fristgemäß, kann die Deckungszusage ihre Wirkung verlieren. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung bieten manche Versicherer eine Deckungszusage noch vor der ersten Beitragszahlung an.



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