Ablehnungsfrist

Innerhalb der Ablehnungsfrist entscheidet der Anbieter einer Kfz-Haftpflichtversicherung, ob er den Antrag eines potenziellen Kunden auf Versicherungsschutz übernimmt oder ablehnt. Bei gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckung hat die Versicherungsgesellschaft laut Pflichtversicherungsgesetz zwei Wochen Zeit, den Antrag zu prüfen und zu bearbeiten. Für Kfz-Haftpflichtversicherungen, deren Schadensabdeckung den Mindestumfang überschreitet, verlängert sich die Ablehnungsfrist auf vier Wochen. Werden diese Zeiträume überschritten oder nicht durch ein neues Angebot seitens des Versicherers unterbrochen, gilt der Antrag als vom Kfz-Versicherer akzeptiert.



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