Abweichende Halterschaft

Ist der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auch Halter des Fahrzeugs, spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Kfz-Versicherer bewerten diese Sonderregelung unterschiedlich. Während manche eine solche Konstellation in ihrem Versicherungssystem grundsätzlich nicht zulassen, knüpfen andere diesen Service an zusätzliche Beiträge.

Bei einer abweichenden Halterschaft profitiert der Halter des Fahrzeugs von der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Die dokumentierte Fahrleistung kann Fahranfängern zugutekommen, wenn sie später eine eigene Versicherung abschließen. Dieses Zusammenspiel tritt in der Praxis oft in familiären Verhältnissen auf, wo Eltern den Versicherungsschutz für die Fahrzeuge ihrer Kinder übernehmen.



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