Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung kann sich der Kunde entscheiden, ob er im Schadensfall nur auf bestimmte Werkstätten beschränkt ist oder freie Auswahl darüber hat. Eine Werkstattbindung setzt die vorherige Abstimmung mit der Versicherung voraus, wo das Fahrzeug repariert werden soll. Relevant ist das aber nur bei selbst verschuldeten Schäden, da bei Fremdverschulden die Haftpflicht des Unfallgegners zum Tragen kommt. In letzterem Fall kann die Werkstatt immer frei ausgesucht werden.
Eine vertraglich festgelegte Werkstattbindung gibt der Versicherung die Möglichkeit, Kosten einzusparen, die sie als Beitragsrabatt an ihre Kunden weitergibt. Termine werden in diesem Fall zeitnah von der Versicherung organisiert. Von Nachteil kann es sein, dass sich Anfahrten zur Werkstatt verlängern und bei Reparaturen nicht zwingend Originalteile eingesetzt werden.