Mit Wagniswegfall (auch Risikowegfall) wird das endgültige Außerkrafttreten eines versicherten Risikos bezeichnet. Der Versicherungsschutz wird dadurch hinfällig und ein entsprechender Vertrag beendet. Dies kann passieren, wenn das versicherte Fahrzeug den Besitzer wechselt oder infolge eines Schadens unbrauchbar wird bis hin zu einer Verschrottung. Durch Eintritt eines Wagniswegfalls ist es dem Versicherten möglich, sich von seinem Vertrag vor dem regulären Ablauf zu lösen. Im Nachgang hat er der Versicherung den Nachweis zu erbringen, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug nicht mehr in Benutzung hat. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden ihm gutgeschrieben oder nach Abschließen eines neuen Vertrags beim gleichen Anbieter mit den neuen Beiträgen verrechnet.