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Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Kraftfahrzeug
Es ist allgemein bekannt, dass für jedes motorisierte Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Diese übernimmt bei einem Unfall den Schaden, den Sie unter Umständen einem anderen Verkehrsteilnehmer zugefügt haben. Das Bewegen von Fahrzeugen ohne KFZ Versicherung zieht nicht nur empfindliche Strafen und Bußgelder nach sich. Bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz müssen Sie für alle Schäden aufkommen – und das kann richtig teuer werden.
Wenn Sie also ein Auto oder ein Motorrad bei der Zulassungsstelle anmelden möchten, müssen Sie unmittelbar nachweisen, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug existiert. Eine eventuelle Kaskoversicherung bleibt davon unberührt. Früher geschah das mit der sogenannten Deckungskarte oder auch Doppelkarte, mittlerweile wurde diese aber durch die elektronische Versicherungsbestätigung mit der zugehörigen Nummer abgelöst. Die Nummer besteht aus sieben Zeichen – Ziffern und Buchstaben – die zum Beispiel wie folgt aussehen können: AX3F78Y.
Für welche Anlässe benötigen Sie die eVB-Nummer?
Die Versicherungsbestätigung per eVB-Nummer brauchen Sie nicht nur für die Fahrzeug-Zulassung, sondern auch bei jeder Veränderung, die Sie an Ihrem Wagen oder Motorrad vornehmen. Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes wird ebenfalls fällig, wenn Sie Ihr altes Auto verkauft und sich ein neues zugelegt haben. Gleiches gilt für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten.
Wenn Sie ein zwischenzeitlich stillgelegtes KFZ wieder in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine gültige eVB-Nummer vorlegen. Auch wenn es sich kompliziert anhört, die elektronische Nummer vereinfacht die meisten Vorgänge im Zusammenhang von Kraftfahrzeug und KFZ Versicherung. Wechseln Sie beispielsweise Ihren Wohnort und brauchen ein neues Kennzeichen, müssen Sie nur die eVB-Nummer angeben. Die Überschreibung auf einen neuen Fahrzeug-Halter wird durch die elektronische Versicherungsbestätigung auch einfacher als mit der alten Doppelkarte.
Grundsätzlich gilt also: Jede Veränderung, die Ihr Fahrzeug betrifft, können Sie mit der eVB-Nummer ohne Probleme und lange Wege nachweisen.
Hier noch einmal alle Anlässe zusammengefasst, für die Sie die eVB-Nummer benötigen:
- Neuzulassung Ihres Fahrzeugs
- Wechsel eines Kraftfahrzeugs
- neues Kennzeichen im Falle eines Wohnortwechsels
- Wiederzulassung für ein zwischenzeitlich stillgelegtes Fahrzeug
- Übertragung des Kraftfahrzeugs auf einen anderen Halter
- Veränderungen am Fahrzeug, die auch in die übrigen Dokumente eingetragen werden müssen
- Beantragung eines speziellen Kurzzeitkennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
Gibt es Unterschiede zwischen einer Neuanmeldung und einem Versicherungswechsel?
Die eVB-Nummer jedes Verkehrsteilnehmers wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hinterlegt. Bei einer Neuanmeldung schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab und erhalten die entsprechende Versicherungsnummer, die Sie bei der Zulassungsstelle angeben. Bei einem Versicherungswechsel läuft der Vorgang anders ab. Sie brauchen in diesem Fall einen neue eVB-Nummer, die ebenfalls an das KBA geht. Allerdings übernimmt das automatisch Ihre neue KFZ Versicherung für Sie, sofern das Fahrzeug bereits angemeldet ist. Sie haben in diesem Fall keine Bringschuld und müssen nicht weiter tätig werden. Die alte Nummer wird nach Kündigung der ehemaligen Versicherung beim KBA gelöscht.
Wie können Sie eine eVB-Nummer beantragen?
Der große Vorteil der elektronischen Versicherungsbestätigung ist, dass Sie im Vergleich zu Zeiten der Doppelkarte oder Deckungskarte alles ohne “Papierkram” und sozusagen von zu Hause am Schreibtisch erledigen können. Sie können Ihre Nummer bei der Versicherung online über das Internet beantragen und sich diese per E-Mail oder SMS zuschicken lassen. Bei der Zulassung müssen Sie die Nummer lediglich angeben, aber nicht mehr schriftlich und mit Dokumenten nachweisen. Das moderne, papierlose Verfahren hat sich in den letzten Jahren als derart erfolgreich und unkompliziert erwiesen, dass die Deckungskarte heute nicht mehr zum Einsatz kommt.
Wie lange bleibt elektronische Versicherungsbestätigung gültig?
Ihre eVB-Nummer bleibt nach der Beantragung bei der KFZ Versicherung sechs Monate gültig. Sollten Sie die Nummer in diesem Zeitraum für eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle nicht nutzen, verfällt sie automatisch. Um eine Löschung müssen Sie sich nicht kümmern. Die Frage der Gültigkeit bezieht sich aber nicht nur auf einen Zeitraum, sondern auch auf die Anzahl der Fahrzeuge.
Gilt die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für jedes Auto?
Für Privatpersonen leider nein. Eine Zulassung ist der mit elektronischen Versicherungsnummer nur einmal möglich. Für ein zweites Fahrzeug beispielsweise müssen Sie auch eine weitere Nummer beantragen. Anders sieht es zum Beispiel bei Unternehmen aus, die über einen größeren Fuhrpark verfügen. In diesem Fall kann die KFZ Versicherung eine dauerhafte Nummer vergeben, die dann für alle Zulassungen der Firma gültig ist.
Das neue elektronische Verfahren ersetzt die alte Doppelkarte auf Papier
Die heutige Regelung wurde im Jahr 2008 eingeführt, um den gesamten Verwaltungsaufwand für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zu vereinfachen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten KFZ-Besitzer die Deckungskarte der Versicherung bei der Zulassungsstelle vorlegen, die auch als Doppelkarte bezeichnet wurde. Das bedeutete, der Versicherungsnehmer besorgte sich bei seiner Versicherungsgesellschaft zuerst die Doppelkarte. Ein Teil davon musste nach der Anmeldung zurück an die Versicherung geschickt werden. Der endgültige Schutz bzw. die Deckung von Schäden wurde deshalb erst gewährleistet, wenn das Dokument bei der Versicherung eingetroffen war. Es konnten also durchaus ein paar Tage ins Land gehen, bevor ein Fahrzeug ganz eindeutig über einen Haftpflichtschutz verfügte.
Heute profitieren alle beteiligten Parteien von der neuen und sehr praktischen Regelung. Der Aufwand für die Versicherungen, die KFZ-Besitzer und die Zulassungsstelle ist mit der elektronischen Versicherungsbestätigung und der dazugehörigen eVB-Nummer deutlich geringer geworden, der gesamte Ablauf wurde beschleunigt. Und jeder Fahrzeughalter kann seinen Haftpflichtschutz mit der Nummer umgehend nachweisen, falls dies erforderlich sein sollte.
Auch bei der Autoversicherung trotz Schufa wird die eVB-Nummer auf Wunsch per Mail, oder SMS verschickt, wenn es mal schnell gehen soll.