Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Kurzzeitkennzeichen
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5 Tages Kennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen, auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, ist immer dann nötig, wenn ein Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, innerhalb von Europa überführt werden soll. Zusätzlich können folgende Fahrten mit gültigem 5-Tages-Kennzeichen absolviert werden:

  • Probefahrten (z.B. Kaufinteressenten)
  • Fahrten zu einer Prüfung (z.B. TÜV)

Streng genommen ist das Kurzzeitkennzeichen nur 4 Tage lang gültig, wenn Sie es online beantragen. Es ist zwar üblich, diese Kennzeichenart auch als 5-Tages-Kennzeichen zu bezeichnen, doch zählt der Tag der Ausstellung bzw. des Versands an Sie bereits zur Gültigkeitsdauer. Daher ist es wichtig, den Tag der Beantragung genau zu wählen oder aber direkt an dem Tag bei der örtlichen Zulassungsstelle das Kennzeichen zu beantragen.

Grundsätzlich wird das Kennzeichen per Expressversand verschickt, wenn es online bestellt wird, es sei denn, Sie gehen zur Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes. Dabei erfolgen bei der Online-Anmeldung Antrag und Versand stets am Werktag vor dem gewünschten Liefertag. Sie können es also nur noch bis Dienstag nutzen. Beantragen Sie das 5-Tages-Kennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle, ist es bei Erhalt tatsächlich 5 Tage lang gültig.

Welche Kosten entstehen für ein Kurzzeitkennzeichen?

Für das sogenannte 5-Tages-Kennzeichen werden folgende Gebühren von den Zulassungsbehörden erhoben:

  • Eine Verwaltungsgebühr in höhe von ca. 10 Euro
  • Prüfplakette zwischen 0,50 – 1,00 Euro
  • Für die Prägung des Nummernschildes 15 – 30 Euro

Darüber hinaus kommen noch Kosten für die eVB-Nummer “Kurzzeitkennzeichen Versicherung” hinzu, die je nach Versicherungsgesellschaft unterscheidlich sein können. Ohne diese Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird kein Auto zugelassen. Daher ist es Sinnvoll im Vorfeld sich eine eVB-Nummer zuschicken zu lassen. Das können Sie ganz einfach hier mit einem KFZ Versicherungsvergleich bekommen, indem Sie sich für einen Versicherungstarif entscheiden. Die Bestätigungsnummer kann Ihnen dann sofort per Mail zugeschickt werden.

Der Ablauf ist bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in sämtlichen Schritten sehr schnell. So wird auch die eVB-Nummer der KFZ-Versicherung sofort online vergeben. Sie erhalten diese Nummer wahlweise per Email oder SMS oder auf dem Postweg. Sie müssen also lediglich dann etwas mehr Zeit einplanen, wenn Sie sich die eVB-Nummer postalisch zustellen lassen. Bei allen anderen Varianten können Sie gleich nach Erhalt, meist noch am selben Tag, die Anmeldung des 5-Tages-Kennzeichens auf der Zulassungsstelle vornehmen.

Woher bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie erhalten ein solches Kennzeichen wahlweise online oder über die Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes. Der Vorteil der Online-Beantragung liegt ganz sicher daran, dass Sie sehr viel Zeit sparen. Sie müssen weder auf Ihrer Zulassungsstelle warten, noch anschließend zur Prägestelle gehen, um die Schilder drucken zu lassen. Auch der nach der Prägung nötige erneute Gang zur Zulassungsstelle (Zulassungsstempel) erübrigt sich. Allerdings verlieren Sie 1 ganzen Tag vom 5-Tageskennzeichen, da die Schilder per Post an Sie verschickt werden. Die gesamten 5 Tage können Sie nutzen, indem Sie selber direkt zur Zulassungsstelle gehen und alles Vor Ort beantragen.

Der Vorteil der Beantragung über die Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes liegt darin, dass Ihr 5-Tages-Kennzeichen tatsächlich volle 5 Tage gültig ist, da kein Werktag für den Versand verloren geht.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Seit dem 01.04.2015 benötigt das Auto welches Sie zur Probe fahren möchten oder aber überführen möchten, eine gültige TÜV Plakette. Sie müssen also für ein Kurzzeitkennzeichen, ein bestimmtes Auto angeben.

Für die Beantragung der 5-Tageskennzeichen, benötigen Sie demnach:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der Meldebestätigung
  • die eVB-Nummer der KFZ-Versicherung (Deckungskarte)
  • bei Firmen: Den Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit dem 01.04.2015 benötigt das Auto TÜV welches Sie überführen oder Probefahren möchten

Grundsätzlich erfolgen Antragstellung und Zulassung des Kennzeichens innerhalb eines Werktages.

FAQ über Kurzzeitkennzeichen

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen (das umgangssprachlich auch als 5-Tageskennzeichen oder Überführungskennzeichen bezeichnet wird), ist im Gegensatz zum normalen KFZ-Kennzeichen nur fünf Tage lang gültig. Danach dürfen Sie mit diesem Kennzeichen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens müssen Sie es nicht wieder zurückgeben. In der Regel wird diese Sonderform des Kennzeichens insbesondere bei Überführungen oder auch Probefahrten verwendet (woher das Kennzeichen auch seinen umgangssprachlichen Namen nimmt), aber auch bei vermeintlichen harmlosen Neuvorstellungen von Kraftfahrzeugen ist ein Kennzeichen Pflicht – und daher greifen die meisten Privatpersonen und auch Unternehmen in diesem Fall zu dieser Form des Kennzeichens.

Welche Fahrzeugdaten benötige ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?

In der Regel ist dafür nur Ihr Personalausweis und eine eVB-Nummer nötig und das Fahrzeug muß TÜV haben.

Was ist die eVB-Nummer?

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine elektronische Versicherungsbestätigung. Es handelt sich um einen elektronisch übermittelten Nachweis darüber, dass der Wagen, welcher das spätere Kennzeichen tragen soll, bei Ihrer KFZ-Versicherung versichert ist. Dieses Verfahren wird seit 2008 angewendet. Je nach Versicherung wird Ihnen diese Nummer meist per SMS oder E-Mail übermittelt. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, bei der Einholung der eVB-Nummer zu fragen, für welche Länder die Versicherung des Autos mit Kurzzeitkennzeichen gilt. An dieser Stelle machen einige Versicherer einen Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und regulären Kennzeichen, so dass Sie gerade bei geplanten Fahrten ins EU-Ausland (oder den erwähnten Überführungen) sichergehen sollten, dass Sie auch dort noch über einen Versicherungsschutz verfügen.

Woher bekomme ich eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen können Sie einfach über Ihre KFZ-Versicherung beziehen. Da diese Nummer, wie bereits gesagt, rein elektronisch übermittelt wird, müssen Sie nicht auf lange Postwege warten. In der Regel erhalten Sie die notwendige Nummer bereits wenige Minuten nach der Antragstellung per SMS oder E-Mail, maximal sollte für diesen Vorgang ein Tag vergehen (und auch dies stellt nur die absolute Ausnahme dar).

Für Versicherte mit negativer Bonitätsstituation gibt es ebenfalls sehr kostengünstige eVB-NUmmern für Kfz-Versicherungen trotz Schufa.

Wer darf mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Grundsätzlich darf nur diejenige Person mit diesem Kennzeichen fahren, welche den Antrag für das Kennzeichen gestellt hat . Auch wenn es sich um Ihr eigenes Auto handelt, dürfen Sie den Wagen also keinen dritten Personen überlassen, solange Sie dieses nur kurze Zeit gültige Kennzeichen verwenden. Bei Auslandsfahrten müssen Sie aufpassen, dass Sie sich noch innerhalb der EU befinden. Hinter den Grenzen der Europäischen Union sind Fahrten mit diesem Kennzeichen sowohl für Sie als auch mögliche Dritte jederzeit verboten.

Was geschieht, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen nicht nutze?

In der Regel: gar nichts. Teilen Sie den korrekten Sachverhalt Ihrer Versicherung mit und erklären Sie, wieso Sie ein solches Kennzeichen benötigt und dann doch nicht verwendet haben. Normalerweise gibt es für diese Handlung keine “Strafe”. Die für Sie entstandenen Kosten können Sie allerdings nicht wieder “zurückholen”, da der Verwaltungsaufwand für Ihren Versicherer schließlich besteht – unabhängig davon, ob Sie das Kurzzeitkennzeichen letztendlich tatsächlich nutzen oder nicht.