Teilkaskoversicherung

Was ist die Teilkaskoversicherung genau?

Durch die Teilkaskoversicherung sind folgende Schäden abgedeckt, die sich am eigenen Fahrzeug ereignen: Explosions- oder Brandschäden, Raub, Diebstahl sowie Teildiebstahl des Fahrzeugs. Hinzu kommen Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung, Blitzschlag, Hagel, Sturm wie auch Wildschäden. Ebenfalls umfasst sind Schäden durch Kurzschluss, beispielsweise durch Marderbiss, sowie Glasbruch. Es handelt sich hierbei allesamt um Schäden, die Sie als Besitzer nicht selbst verursacht haben.

Teilkaskoversicherung: Was ist versichert?

Die Teilkaskoversicherung kommt weder für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug noch für Vandalismusschäden auf. Hierfür benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Das deckt die Teilkaskoversicherung ab

Schaden Teilksako
Glasbruch (z.B. durch Steinschlag)
Marderschäden (zumeist nur kleine Kabelschäden)
Zusammenprall mit Haarwild (hauptsächlich Wildschweine und Rehe, allerdings nicht Katzen, Hunde, Vögel oder Kühe)
Unwetterschäden (Überschwemmung, Lawine, Erdbeben, Muren, Blitzschlag und Sturm ab Windstärke 8)
Diebstahl (einschl. unbefugter Gebrauch sowie Demontage von Autoteilen)
Raub und Unterschlagung
Brand und Explosion (beispielsweise Kabelbrand)
Vandalismus
Vom Fahrer selbst verursachte Schäden am Fahrzeug
Schäden für die kein Unfallverursacher haftbar gemacht werden kann (Fahrerflucht)

Wichtigste Infos zur Teilkaskoversicherung im Überblick

  • Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, welche etwa durch Diebstahl, Steinschlag, Wild oder Sturm verursacht werden.
  • Sie ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und demnach optional.
  • In Frage kommt die Teilkaskoversicherung vor allem bei mittelalten Autos, für die eine Vollkaskoversicherung nicht mehr ratsam ist.
  • Erweiterungen wie “erweiterte Wildschäden” oder “grobe Fahrlässigkeit” machen Sinn.
  • Bei langer Schadenfreiheit fällt eine Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko kaum teurer aus.

Welche Erweiterungen in der Teilkaskoversicherung ratsam sind

Durch die Wahl von Bausteinen oder leistungsstärkeren Tarifen lässt sich der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung um interessante Zusatzleistungen erweitern. Hierzu gehören:

  • Erweiterte Wildschäden mit Tieren aller ArtHiermit sind Schäden versichert, die durch den Zusammenstoß mit weiteren Tieren entstehen, z.B. Pferde, Schafe, Kühe oder Hunde. Damit entfällt die Beschränkung auf “Haarwild”, die in vielen Basistarifen vorgesehen ist.
  • Marderbisse inklusive FolgeschädenIst diese erweiterte Leistung enthalten, kommt die Teilkaskoversicherung nicht nur für den Ersatz beschädigter Kabel oder Leitungen auf. Mitversichert sind auch Defekte, die als Folge des Marderbisses entstehen. Hierunter kann etwa ein Motorschaden fallen.
  • Verzicht auf die Einrede der groben FahrlässigkeitDamit reguliert die Teilkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Sie sind dann z.B. auch versichert, wenn dem Schaden eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorausging.

Wann lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?

Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber für jedes Fahrzeug vorgeschrieben, welches auf öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrt, ist die Teilkaskoversicherung hingegen freiwillig. Sie wird von jedem Versicherungsunternehmen als Zusatz zur Autoversicherung angeboten. Sofern Sie sich für eine Vollkaskoversicherung entscheiden, so ist die Teilkaskoversicherung bereits enthalten. Der Großteil der Neufahrzeuge ist angesichts des hohen Wertes rundum versichert, inklusive Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist hingegen hauptsächlich bei mittelalten Fahrzeugen mit einem Wert von über 4.000 Euro anzutreffen. Unterhalb dieses Betrags entscheiden sich zahlreiche Autofahrer nur noch für eine Haftpflichtversicherung.

Die Teilkaskoversicherung lohnt sich, wenn Sie bei Schäden am eigenen Fahrzeug als Autobesitzer kein finanzielles Risiko eingehen möchten, wenn kein anderer haftbar gemacht werden kann. In den Versicherungsbedingungen regeln die Versicherer zumeist, dass im Falle eines Schadens lediglich der Zeitwert ersetzt wird – also so viel, wie das Auto vor dem Schaden noch an Wert besaß. Dies ist der Grund, weshalb eine Teilkaskoversicherung für ältere Fahrzeuge nicht lohnt. Experten sprechen hier von acht Jahren. Grundsätzlich handelt es sich jedoch um eine individuelle Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss.

Beispiel: Besitzt Ihr Fahrzeug einen Wert von 5.000 Euro und sind für die Teilkaskoversicherung 100 Euro im Jahr zu bezahlen, lohnt sich der Abschluss durchaus.

Ersetzt wird nicht immer nur der Wiederbeschaffungswert

Wird Ihr Auto gestohlen, erstattet Ihnen der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Sie erhalten also so viel, wie ein gleichwertiges Fahrzeug am Tag des Diebstahls kostete. Wenn Sie Besitzer eines Neufahrzeugs sind, sollten Sie darauf achten, dass eine sogenannte Neupreisentschädigung enthalten ist. Dann trägt die Teilkasko innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel 12 Monate nach dem Kauf – den Neupreis. Bei Gebrauchtfahrzeugen sehen einige Anbieter eine Entschädigung des Kaufpreises für eine bestimmte Zeit vor, beispielsweise 2 Jahre. Bleibt es beim Wiederbeschaffungswert, so wird dieser vom Sachverständigen ermittelt.

Kein Schadenfreiheitsrabatt

Im Vergleich zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung hat die Teilkaskoversicherung eine Besonderheit: Hier können Sie mittels unfallfreier Jahre keinen Schadenfreiheitsrabatt erfahren. Dies bedeutet, dass Ihr Beitrag in der Teilkasko auch dann konstant bleibt, wenn Sie keinen Schaden melden. Umgekehrt wird der Beitrag nach einem Schaden auch nicht steigen. Die Begründung hierfür ist sehr einfach: Weil ausschließlich Schäden abgedeckt sind, die Sie nicht selbst verursachen, können Sie diese auch nicht verhindern.

Wie wird die Teilkasko Prämie berechnet?

Wie auch bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, wird der Beitrag in der Teilkaskoversicherung von folgenden objektiven und subjektiven Faktoren bestimmt:

Objektive Merkmale:

  • Datum der Erstzulassung
  • Verwendungszweck (überwiegend privat/beruflich)
  • Regionalklasse
  • Typklasse

Subjektive Merkmale:

  • Dauer des Führerscheinbesitzes
  • Wohnort
  • Beruf

Auswirkung der Typ- und Regionalklasse auf die Jahresprämie

Die Typklasse wirkt sich deutlich auf die Höhe der Prämie aus. Indem Sie beim Autokauf auf eine niedrige Einstufung achten, können Sie viel Geld sparen. Ermittelt werden die Typklassen anhand der Unfall- und Schadenstatistik für sämtliche hierzulande zugelassenen Fahrzeug-Modelle. Für die Teilkaskoversicherung gibt es eigenständige Typklassen, sowie auch für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Ermitteln können Sie die jeweilige Typklasse anhand des Typklassenverzeichnisses des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Je niedriger diese ausfällt, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Die Regionalklasse ist hingegen davon abhängig, wo (Zulassungsbezirk/Region) Ihr Auto angemeldet wurde. Sie müssen mehr für Ihre Teilkaskoversicherung bezahlen, wenn in der jeweiligen Region mit Ihrem Fahrzeugmodell besonders viele Schäden gemeldet wurden. Zusätzlich werden in der Teilkasko örtliche Besonderheiten berücksichtigt, wie das Auftreten von Wildunfällen, Diebstahlhäufigkeit und Naturgewalten.

So kalkulieren Sie Ihren Beitrag individuell

Neben den bereits genannten Merkmalen machen sich die Versicherer weitere Informationen zunutze, die Ausschlag auf die Beitragshöhe haben. So kann gerade die Jahresprämie in der Teil- und Vollkaskoversicherung zwischen den Anbietern sehr differenziert ausfallen. Gängig sind folgende, sogenannte weiche Tarifmerkmale:

  • Anzahl im Haushalt lebender Kinder unter 15 Jahren
  • Der Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Die jährliche Fahrleistung, d.h. wie viele Kilometer gefahren werden
  • Regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeugs
  • Zeitwert oder Neuwert des Fahrzeugs
  • Alter des Fahrzeugs bei der ersten Zulassung auf den Versicherten
  • Alter des Fahrzeughalters oder Fahrers
  • Beschränkungen in Bezug auf den Fahrer – Mindest- und Höchstalter
  • junge Fahrer unter 23 Jahren (bei manchen Anbieter sogar bis 25 Jahren) lassen die Prämie ansteigen

Wie kann ich die Beiträge zur Teilkasko senken?

Sie können die Prämie in der Teilkasko verringern, indem Sie bei Antragstellung eine bestimmte Auswahl treffen. Dies können Sie, indem Sie

  • sich dafür entscheiden, im Schadensfall für einen Teil des Schadens selbst einzustehen (Selbstbeteiligung). Je höher dieser Eigenanteil ausfällt, desto höher ist der Nachlass. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro gilt als Standard und wird bei Glasbruchschäden nicht angerechnet.
  • eine lange Vertragsdauer von drei Jahren wählen. Einige Anbieter belohnen dies mit einem Dauerrabatt.
  • die Werkstattbindung vereinbaren. Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug im Falle eines Schadens in einer Vertragswerkstatt des Versicherers reparieren lassen. Dafür können Sie etwa 20 Prozent der Prämie einsparen.
  • den Tarif eines Versicherers wählen, der spezielle Rabatte anbietet (z.B. als Automobilclub-Mitglied, BahnCard-Besitzer oder als Inhaber einer Jahreskarte im öffentlichen Nahverkehr).

Vergleichen und günstige Teilkaskoversicherung finden

Möchten Sie eine preiswerte Teilkaskoversicherung finden, sollten Sie nicht ausschließlich auf einen Anbieter blicken. Ein Vergleich hilft dabei, viele hundert Euro im Monat zu sparen. Hier können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und Ihre Anforderungen an eine Teilkaskoversicherung genauer definieren. Der Vergleichsrechner liefert abschließend sämtliche Angebote unter Berücksichtigung der individuellen Situation, sodass sich die Angebote leicht miteinander vergleichen lassen.

KFZ-Versicherungsvergleich

Als Versicherter mit negativem Bonitätsverhältnis, ist es ratsam eine Kfz-Versicherung nur mit Teilkasko zu wählen damit die Chance auf eine Kfz-Versicherung trotz Schufa zu erhöhen. Denn viele Versicherer lehnen Vollkasko bei Versicherten mit negativer Schufasituation ab.