Vollkaskoversicherung

Auch wenn der Gesetzgeber nur die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend festgesetzt hat, werden die meisten Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zusätzlich von ihren Haltern kaskoversichert. Denn während die Haftpflicht für Schäden an fremden Eigentum und fremden Personen geradesteht, können auch Schäden am eigenen Fahrzeug sehr schnell extrem teuer werden. Durch eine Vollkaskoversicherung lassen sich diese Kosten minimieren. So sinkt das Risiko für das eigene und oftmals teure Fahrzeug erheblich. Dabei gilt es zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung zu unterscheiden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug umfassend und auch bei selbstverschuldeten Schäden absichern möchten, dann ist die Kfz-Vollkaskoversicherung die richtige Wahl.

Was ist die Vollkaskoversicherung genau?

Eine Vollkaskoversicherung funktioniert ähnlich wie die Haftpflichtversicherung, dient jedoch Ihrem finanziellen und materiellem Schutz. Bei Schäden an Ihrem Fahrzeug kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt bei sehr vielen Schäden an Ihrem Fahrzeug die Kosten für die Reparaturen oder auch für den Ersatz. Die Vollkaskoversicherung ist eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung und baut auf deren Leistungen auf. In Kombination mit der verpflichtenden Haftpflichtversicherung sind Sie somit im Straßenverkehr optimal abgesichert.

Während die Teilkaskoversicherung in der Regel nur Schäden abdeckt, welche sich außerhalb des Einflussbereiches des Fahrzeughalters befinden, beispielsweise Brand- oder auch Hagelschäden, deckt eine Vollkaskoversicherung weitaus mehr Schäden ab. So werden beinahe alle Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug von der Vollkaskoversicherung finanziell übernommen, welche nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind. Motor- oder Getriebeschäden sind somit nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Was deckt Vollkaskoversicherung ab?

Eine Vollkaskoversicherung deckt eine ganze Reihe an Leistungen ab und kann gegebenenfalls sogar noch durch weitere Optionen ergänzt werden. So finden sich in der Leistungstabelle der meisten Vollkaskoversicherungen folgende Leistungen:

Schaden Vollkasko
Wildunfälle: Zusammenprall mit Haarwild (hauptsächlich Wildschweine und Rehe, allerdings nicht Katzen, Hunde, Vögel oder Kühe)
Marderschäden (zumeist nur kleine Kabelschäden)
Glasbruch (z.B. durch Steinschlag)
Elementarschäden, Unwetterschäden (Überschwemmung, Lawine, Erdbeben, Muren, Blitzschlag und Sturm ab Windstärke 8)
Diebstahl (einschl. unbefugter Gebrauch sowie Demontage von Autoteilen)
Raub und Unterschlagung
Kurzschlüsse an der Verkabelung des Fahrzeugs
Vandalismus (eingeschränkt)
Vom Fahrer selbst verursachte Schäden am Fahrzeug
Schäden für die kein Unfallverursacher haftbar gemacht werden kann (Fahrerflucht)

Hinzu kommen weitere Optionen, welche oftmals enorm hilfreich und sinnvoll sein können. Die drei wichtigsten Optionen bei der Vollkaskoversicherung sind:

  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit:Durch diese Klausel in der Versicherungspolice sind in der Vollkaskoversicherung auch ein großer Teil der Schäden eingeschlossen, welche durch grobe Fahrlässigkeit entstehen könnten. In vielen Vollkaskoversicherungen ist diese Option bereits inkludiert.
  • Marderbiss mit Folgeschäden:Marderbisse können nicht nur den Motor nachhaltig beschädigen, sondern auch eine ganze Reihe von Folgeschäden mit sich bringen. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, dass die Folgeschäden in jedem Fall von Ihrer Vollkaskoversicherung mit abgedeckt werden. Diese Option ist zumeist nicht sonderlich teuer, rentiert sich aber sowohl am Land als auch in der Stadt.
  • Erweiterte Wildschäden:Auch diese Klausel ist zumeist in vielen Policen bereits inkludiert. Damit werden nicht nur Wildschäden von der Vollkaskoversicherung übernommen, sondern auch Unfälle mit Hunden, Kühen, Schafen oder Pferden abgedeckt.

Bis wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Eine Vollkaskoversicherung deckt eine ganze Reihe von Schäden und Risiken für Ihr Fahrzeug und somit auch für Ihren Geldbeutel ab. Dabei gilt es immer abzuwägen, ob die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung dem Gegenwert des Fahrzeuges und dessen Absicherung entsprechen. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem für neuwertige Fahrzeuge, besonders hochwertige Fahrzeuge und natürlich Sonderfahrzeuge wie Oldtimer und ähnliche. Weitere Fahrzeuge, welche in der Regel mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert werden sind Leasingfahrzeuge. Hier besteht in der Regel das finanzierende Unternehmen auf eine solche umfassende Absicherung.

Für viele andere Fahrzeuge ist eine Vollkaskoversicherung nur in Teilen lohnend. Hier kann es durchaus genügen eine passende Teilkaskoversicherung abzuschließen, um zumindest einen Teil der Risiken zu minimieren.

Als Autofahrer mit negativem Bonitätsverhältnis, ist es ratsam bei der Autoversicherung auf die Vollkaskoversicherung zu verzichten damit die Chance auf eine Kfz-Versicherung trotz Schufa zu bekommen erhöht wird. Denn viele Autoversicherer lehnen Vollkasko bei Versicherten mit negativer Schufasituation ab.

Wann zahlt die Vollkasko nicht?

Auch wenn die Vollkaskoversicherung eine ganze Reihe an Schäden abdeckt, gibt es dennoch Punkte, an denen die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen muss. So werden zwar selbstverursachte Schäden bei einer Vollkaskoversicherung in der Regel problemlos übernommen, nicht jedoch, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht wurden. Hierunter fallen beispielsweise Unfälle unter Alkohol oder Drogeneinfluss. Ebenfalls gilt das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung als grobe Fahrlässigkeit und kann als Unfallursache die Übernahme durch die Vollkaskoversicherung versagen.

Weitere Beispiele sind unter anderem das Überfahren roter Ampeln oder auch das Aufbewahren des Fahrzeugbriefs direkt im Fahrzeug. Vorsätzlich verursachte Unfälle hingegen können als Versicherungsbetrug gelten und entsprechend von den Versicherungen zur Anzeige gebracht werden. Auch Rennen mit dem Fahrzeug sind nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt, egal ob diese unter legalen oder illegalen Bedingungen stattfinden.

Wie kann ich die Beiträge zur Vollkasko senken?

Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter können die Beiträge für die Vollkaskoversicherung schnell unangenehm hoch werden. Allerdings haben Sie die Möglichkeit bei vielen Policen die Beiträge spürbar zu senken. Der einfachste Weg hierzu ist natürlich der sogenannte Schadensfreiheitsrabatt. Denn genau wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in der Vollkaskoversicherung sogenannten Schadensfreiheitsklassen. Pro Unfall- und schadensfreiem Jahr verbessert sich Ihre Schadenfreiheitsklasse, was einen immer größeren Rabatt bei der Versicherung gewährt. Diese Schadensfreiheitsklasse ist dabei nicht an die Schadensfreiheitsklasse Ihrer Autoversicherung gekoppelt. Das bedeutet für Sie, dass beispielsweise Haftpflichtschäden keine Hochstufung Ihrer Schadensfreiheitsklasse zur Folge haben werden.

Die zweite Möglichkeit die Beiträge zu senken ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann in der Regel frei bestimmt werden und verändert den jährlich zu zahlenden Betrag für Ihre Versicherung. Abhängig vom Alter und Wert des Fahrzeuges wird die Selbstbeteiligung in der Regel in einer Höhe zwischen 300 und 500 Euro festgesetzt. Kommt es nun also zu Schäden an Ihrem Fahrzeug, so müssen Sie von den anstehenden Reparaturkosten maximal die festgelegte Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen. Durch die Wahl einer passenden Höhe bei der Selbstbeteiligung können Sie die Beiträge für die Vollkaskoversicherung nachhaltig absenken.

Eine dritte Lösung bietet nicht jede Versicherungsgesellschaft an. Allerdings können Sie bei einigen Vollkaskoversicherungen eine feste Werkstattbindung vereinbaren. Das bedeutet, dass Sie alle Reparaturen und Arbeiten an Ihrem Fahrzeug ausschließlich in der Vertragswerkstatt durchführen lassen. Notfall-Reparaturen sind hiervon im Normalfall ausgenommen. Auch durch eine solche Klausel können die Beiträge zur Vollkaskoversicherung gesenkt werden.

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