- ➜ Über 300 Tarife vergleichen
- ➜ Bis zu 78 % sparen
- ➜ unkomplizierter Wechsel
- ➜ Kostenloser & Unverbindlicher Vergleich
- ➜ Bis zu 850 € im Jahr sparen
- ➜ Sofort Deckungskarte bzw. eVB Nummer
Die KFZ Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter unverzichtbar, leider kommt es im Laufe der Jahre immer wieder zu einer Verteuerung der Jahresprämien. Auch wenn der Wunsch zum Wechseln da ist und hierzulande Dutzende Versicherer eine Autoversicherung anbieten, wird der Schritt aufgrund von Unsicherheiten unnötig herausgezögert. Ein Vergleich im Internet ist ein wertvolles Hilfsmittel, um die günstigste Autoversicherung orientiert an der eigenen Person und dem jeweiligen Fahrzeug zu finden. Nach einer sachlichen und rechnerischen Analyse fällt es umso leichter, die Kündigung auszusprechen, da der Vergleich die Sicherheit für den Wechsel zum aktuell besten Angebot mit einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis zusichert.
Weshalb ein Wechsel der KFZ-Versicherung häufig lohnt
Die Tariflandschaft im Bereich Autoversicherung hat sich über die letzten Jahre erheblich geändert, neben etablierten Versicherungen bieten immer mehr Direktversicherer leistungsstarke Tarife mit attraktiven Prämien an. Durch statistische Erhebungen über alle Schadensfälle, die ein bestimmter Versicherer finanziell zu begleichen hatte, ergeben sich bei jeder Gesellschaft unterschiedliche Konditionen für das gleiche Fahrzeug. Schließlich herrscht ein reger Wettbewerb zwischen den Autoversicherern, die mit immer neuen Rabatten und Sonderregelung um die Gunst der Kunden buhlen. Das Wechseln wird hierdurch attraktiver denn je und legt umso stärker eine Kündigung nahe, je länger bereits Altverträge bei einer KFZ Versicherung bestehen.
YouTube-Video zum Thema Kfz-Versicherung wechseln
Die Sendung Marktcheck vom SWR hat einen tollen Beitrag zum Thema Kfz-Versicherung wechseln veröffentlich. Sehr sehenswert!
Wie sich der Vergleich der Autoversicherung einfach durchführen lässt
Damit das Wechseln zum besten Anbieter gelingt, benötigen Sie als Interessent nichts weiter als Ihren Fahrzeugschein und optional den bestehenden Versicherungsvertrag. Der Fahrzeugschein ist für den Typschlüssel wichtig, der eine wichtige Grundlage bei der Berechnung der Versicherungstarife darstellt. Dies gilt auch für Ihre Postleitzahl zur Ermittlung der richtigen Regionalklasse. Nach diesen Informationen geben Sie in das Vergleichsformular alle wichtigen Daten ein, die den neuen Versicherungsschutz betreffen. Hierbei kann es helfen, in den Vertrag zur alten KFZ Versicherung hineinzuschauen, damit der bisherige Leistungsstandard in jedem Fall erhalten bleibt.
Attraktive Rabatte ausnutzen und gezielt wechseln
Vom Alleinfahrer über Hauseigentum bis zur Werkstattbindung gibt es viele Faktoren, die den Beitrag einer Autoversicherung beeinflussen. Diese werden bei einem Vergleich systematisch abgefragt und helfen Ihnen dabei, durch persönliche Eigenheiten Ihren Jahresbeitrag positiv zu beeinflussen. Im Bereich der Teil- und Vollkasko gilt dies außerdem durch Einreichnung einer Selbstbeteiligung, bei der Sie im Schadensfall einen Anteil des Schadenswertes bis zu einer Maximalgrenze übernehmen. Wichtig beim Vergleichen ist jedoch, sich stets an dringend benötigten Leistungen zu orientieren und nicht alleine den Jahresbeitrag in den Fokus zu setzen. Schließlich möchten Sie nicht wegen einiger Euro pro Jahr auf umfangreiche Versicherungsleistungen verzichten. Auch Versicherte mit schlechten Bonitätseigenschaften haben das Recht den Kfz-Versicherer zu wechseln. Finden Sie also Ihre Kfz-Versicherung trotz Schufa mit einem kostenlosen Vergleich.
Stichtag zum Kfz-Versicherung wechseln ist der 30. November
In der Regel ist bei den meisten Versicherungsverträgen der Stichtag für die ordentliche Kündigung immer der letzte Tag eines jeden Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Damit die Kündigung beim alten Versicherer fristgerecht ist, muss sie bis spätestens einen Monat vorher dort eingelangt sein, also bis zum 30. November. Kündigungen, die später eintreffen, werden erst zum nächsten Jahr wirksam. So sieht es das Versicherungsvertragsgesetz vor. Für den Versicherungsnehmer empfiehlt es sich daher, die Kündigung in jedem Fall schriftlich einzureichen, um im Streitfall einen Nachweis über die fristgerechte Absendung zu haben.
Für den Wechsel ist der Stichtag entscheidend
Im Versicherungsvertragsgesetz ist vorgesehen, dass ein Wechsel des Kfz-Versicherers den selben Regelungen unterliegt, wie eine Kündigung der Versicherung. Wechseln kann man damit nur zum Kündigungsstichtag der Versicherung. Dafür gibt es einige Regeln, die man beachten sollte.
Stichtage bei unterjähriger Kündigungsfrist
Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden die Verträge mit sogenannter unterjähriger Kündigungsfrist. Hier ist der Kündigungsstichtag nicht der allgemeine Stichtag zum Jahresende, sondern das Datum, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Dieser Stichtag ist für einen Versicherungsnehmer auch auf der Police – also dem Versicherungsschein – ersichtlich und angegeben. Auch bei unterjährigen Kündigungsfristen gilt für eine fristgerechte Kündigung, dass das Kündigungsschreiben bis spätestens einen Monat vor dem Stichtag beim Versicherungsunternehmen eingelangt sein muss, um zum Stichtag tatsächlich wirksam zu sein. Maßgeblich ist also beim Kfz Versicherung wechseln Stichtag und Kündigungsfrist.
Autoversicherung kündigen: Das ist beim Wechsel zu beachten
Haben Sie die beste Autoversicherung nach Ihren Vorstellungen gefunden, ist die rechtzeitige Kündigung des bestehenden Vertrags wichtig. Diese kann regulär bis zum 30. September eines jeden Jahres erfolgen, um zum neuen Kalenderjahr hin zu wechseln. Wurde dieser Zeitpunkt verpasst, räumt jede KFZ Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30. November ein. Dieses kann nur ausgenutzt werden, wenn die Versicherung bei ihrer Beitragsanpassung Anfang November die Prämien in einem Versicherungsbereich erhöhen musste. Gerade hier heißt es, schnell zu handeln und bei einem Vergleich herauszufinden, ob das zeitnahe Wechseln mit vorheriger Kündigung lohnt.
Überstürzen Sie nichts. Gut, wenn Sie sich vor Kündigung Ihrer alten Autoversicherung bereits mit Ihrer neuen einig sind. Eine voreilige Kündigung könnte Sie im Kaskobereich den Versicherungsschutz kosten. Denn hier besteht, anders als bei der Haftpflicht, kein Abschlusszwang. Nicht selten lehnen Versicherungen bei Risikofahrzeugen, Autos der gehobenen Preisklasse oder dort, wo die alte KFZ-Versicherung den Vertrag kündigte, dankend ab.
Als Fahrzeugbesitzer sind Sie an Ihre KFZ-Versicherung für ein ganzes Kalenderjahr gebunden. Kündigen können Sie diese einen Monat vor Ablauf und ohne Begründung. Entscheidend für die Wirksamkeit Ihres Kündigungsschreibens ist das Eingangsdatum beim Versicherer, nicht der Poststempel: Versenden Sie es am besten per Einschreiben und Rückschein und bitten Sie Ihre KFZ-Versicherung, die Vertragskündigung schriftlich zu bestätigen. Nur schriftliche und unterzeichnete Kündigungen sind gültig.
Ein Sonderkündigungsrecht genießen Sie hier:
- Ihr Versicherer erhöht die Prämie, ohne das Leistungspaket zu verbessern
- der Versicherungsfall (Schadensfall) ist eingetreten
- Sie möchten Ihr Auto verkaufen (Neuzulassung oder ein Fahrzeugwechsel)
Das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung der Prämien
Nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahr, gilt die Monatsfrist. Erklären Sie Ihrer Autoversicherung, warum Sie kündigen möchten. Um sicherzugehen, dass die Kündigung fristgerecht wirksam ist und akzeptiert wird, bitten Sie um die “Kündigung zum nächstmöglichen Termin”, statt ein Datum anzugeben.
Eine Preiserhöhung als Sonderkündigungsgrund zu erkennen, ist leichter gesagt das getan, wenn sich der Prämienbetrag nicht verändert. In der Regel werden Prämienerhöhungen immer zum Ende des Jahres ausgesprochen. Doch ein Blick ins Kleingedruckte enthüllt vielleicht, dass Ihr Versicherer:
- Ihr Fahrzeug in eine günstigere Regionalklasse eingestuft hat
- den Schadenfreiheitsrabatt gesenkt hat.
Beim Berechnen entdecken Sie eine versteckte Preiserhöhung, denn Beides hätte faktisch zu einer Prämiensenkung führen müssen!
Der Wechsel nach dem Schadensfall
Eine außerordentliche Kündigung kann auch dann vorgenommen werden, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Es ist dabei nicht entscheidend, wie es zu dem Schaden kam und wer diesen verursacht hat. Gekündigt werden kann mit einer Frist von vier Wochen nach Meldung des Schadens.
Es empfiehlt sich, die Kündigung immer zum Vertragsjahresende auszusprechen, da die Versicherung auch bei einer fristlosen Kündigung das Recht hat, noch bis zum Vertragsjahresende den Versicherungsbetrag einzuziehen.
Bedenken Sie bitte auch, dass Sie durch den Wechsel nicht vor einer Rückstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse befreit sind. Der neue Versicherer wird sich generell über die Schadensfreiheitsklasse beim alten Anbieter informieren. Er wird bei einem regulierten Schaden den Versicherten also auch zurückstufen. Denken Sie auch immer daran, dass der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt wird. Teilkündigungen sind nicht möglich.
Dazu sparen Sie bei einer Kündigung nach Versicherungsfall – sprich, nach Schadenregulierung durch Ihren Versicherer – nicht immer. Berechnen Sie mit dem Kfz-Versicherungsrechner, ob Sie trotz Rückstufung mit der neuen KFZ-Versicherung günstiger fahren.
Der Fahrzeugwechsel und die Neuzulassung
Sollten Sie einen Fahrzeugwechsel oder eine Neuzulassung eines Autos planen, so kann die Autoversicherung ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt oder gewechselt werden. Hier reicht es aus, wenn das bisher genutzt Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird. Der Versicherungsschutz endet dann automatisch. Für die Neuzulassung können Sie dann ganz frei eine passende Versicherung wählen. Sie sind hierbei in keiner Weise an die alte Versicherung gebunden. Wichtig ist lediglich, dass sie bei der Neuanmeldung einen entsprechende Schutz vorweisen können.
Was tun, wenn Sie Ihr Auto verkaufen? Gar nichts. Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, erlischt Ihr Versicherungsvertrag automatisch. Alles, was Sie als unfallfreier Fahrer mitnehmen, ist Ihr Schadenfreiheitsrabatt, um ihn beim Kauf Ihres neuen Wagens in den neuen Versicherungsvertrag aufzunehmen – bei freier Versicherungswahl, versteht sich. Gute Fahrt!