Einzelfahrerrabatt

Einen Einzelfahrerrabatt (auch Alleinfahrerrabatt) gewährt ein Kfz-Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer bestätigt, der alleinige Nutzer des zu versichernden Fahrzeugs zu sein. Die Vergünstigung erfolgt aufgrund der Annahme, dass bei nur einem Fahrer ein geringeres Unfallrisiko für das Fahrzeug vorliegt als bei einem Fahrerkreis. Lässt der Versicherungsnehmer entgegen seiner Angaben und ohne Wissen des Versicherers auch andere Personen ans Steuer, riskiert er Vertragsstrafen. In Notfallsituationen ist die Benutzung des Fahrzeugs durch eine nicht eingetragene Person ausnahmsweise gestattet, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.



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