Zulassungsbescheinigung Teil 2

Mit Umbenennung des Fahrzeugscheins erhielt 2005 auch der Fahrzeugbrief einen neuen Namen. Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 im A4-Format weist sich der Halter eines bestimmten Fahrzeugs aus. Er benötigt das Papier beim Autoverkauf sowie bei Neuzulassung und Ummeldung. Darin aufgeführt sind technische Angaben über das Fahrzeug, Daten zur Zulassung und über den Halter. Wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist auch in Teil 2 seit 2018 ein Sicherheitscode enthalten, der eine Zulassung und Abmeldung online ermöglicht. Während die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug immer mitzuführen ist, sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sicher in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden.



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