Direktregulierung

Bei der Direktregulierung muss sich der Unfallgeschädigte nicht mit dem Kfz-Versicherer der gegnerischen Partei auseinandersetzen. Die eigene Versicherung begleicht zunächst die entstandenen Kosten und prüft dann bei der Versicherung des Unfallverursachers die Ansprüche auf Schadenersatz inklusive aller begleitenden Formalitäten. Für den Geschädigten ist diese Vorgehensweise besonders bei Unfällen im Ausland von Vorteil, da ihm lange Wartezeiten und nervenaufreibende Konflikte mit dem gegnerischen Kfz-Versicherer erspart bleiben.

Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Verträgen eine Direktregulierung unter oft günstigen Bedingungen an. Dafür muss der Kunde Vorgaben akzeptieren wie zum Beispiel das Reparieren seines Fahrzeugs in Partnerwerkstätten des Versicherers.



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