Einige Kfz-Versicherer bieten ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Familien-Rabatt an. Sie gehen davon aus, dass Eltern als Fahrer mit mehr Vorsicht im Straßenverkehr unterwegs sind und dadurch das Unfallrisiko geringer ausfällt. Nutznießer sind Familien mit Kindern unterhalb der Volljährigkeit, teilweise liegt die Obergrenze bei 14 bis 16 Jahren. Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie Kinder des unehelichen Partners sind miteingeschlossen. Voraussetzung: Alle Familienmitglieder müssen in einem Haushalt leben. Sie sind im Versicherungsantrag namentlich zu nennen. Erreichen Kinder das 18. Lebensjahr oder verlassen die häusliche Gemeinschaft, verliert der Familien-Rabatt für sie seine Gültigkeit.