Gesetzliche Mindestdeckungssumme

Mit einer vertraglich festgelegten Deckungssumme begleicht eine Kfz-Versicherung im Schadensfall die Kosten des Versicherungsnehmers. Um eine Absicherung auch bei Schäden in Millionenhöhe zu gewährleisten, wurden vom Gesetzgeber dafür Mindeststandards definiert: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro, wenn Vermögen betroffen ist. Auf Wunsch hat der Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, höhere Deckungssummen zu vereinbaren. Wird die vereinbarte Deckungssumme im Schadensfall überschritten, muss der Versicherungsnehmer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.



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