Pflichtversicherungsgesetz

Das Pflichtversicherungsgesetz in Deutschland schreibt vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Dadurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Versicherung des Unfallverursachers für die Schadenersatzansprüche Dritter aufkommt. Im Gesetz sind Mindestdeckungssummen festgelegt, die Versicherungen im Schadensfall aufbringen müssen. Auf diese Weise werden Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe ermöglicht, ohne den Versicherungsnehmer unzumutbar zu belasten.



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