Wenn Sie langjähriger Autofahrer sind, dann kennen Sie die Regeln wahrscheinlich ganz gut, wann Sie Ihre KFZ Versicherung kündigen können. Auch für Laien bleibt es unübersehbar, dass Ende November die Wechselfrist für die Autoversicherung ausläuft. Denn viele Versicherungsgesellschaften werben mit diesem Termin, der jedoch nicht ganz präzise ist und aufgrund von Sonderregelungen nicht immer eingehalten werden muss.
Ein Sonderkündigungsrecht sorgt für individuelle Ausstiegsmöglichkeiten
Das Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung ist eine feine Sache! Denn wer den Wechselstichtag am 30. November 2012 für die normale, auch ohne Begründung mögliche ordentliche Kündigung zum Jahresende verpasst hat, dem stehen noch viele weitere Möglichkeiten zur Verfügung, die KFZ Versicherung zu wechseln. Alle Kündigungen sollten zwecks eindeutiger Beweislage immer mit Einschreiben Rückschein erfolgen. Das Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung gilt in vielen Fällen.
Beispiele für das Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung:
- Beitragserhöhung durch die VersicherungsgesellschaftDer Gesamtverband der Versicherungswirtschaft errechnet aus dem Schadensbild des Vorjahres immer eine aktuelle Tendenz für die verschiedenen Modelle und Regionen. Fahrzeuge mit einem hohen Schadensaufwand werden dann in eine höhere, teurere Typklasse geschoben. Da damit eine Beitragserhöhung verbunden ist, können Sie nach Erhalt der Information über die neuen Beiträge Ihre Versicherung zum Inkrafttreten dieser neuen Beiträge kündigen. Das Gleiche gilt auch, wenn Ihre Region einen so hohen Schadensaufwand verursacht, dass alle Fahrzeuge unabhängig vom Einzelfall in eine neue, teurere Regionalklasse verschoben werden. Auch in diesem Fall ist die Beitragserhöhung Signal für den Beitragsvergleich im Internet und Möglichkeit für Sie jede Menge Geld einzusparen.
- WagniswegfallImmer dann, wenn Sie Ihr Auto verkaufen, dann bedeutet dies in der Betrachtungsweise der Versicherung, dass das Wagnis wegfällt. Denn der Gegenstand, der in bisherigen Vertrag abgesichert gewesen ist, befindet sich nicht mehr in Ihrem Besitz. Deshalb gibt es auch – entgegen landläufiger Meinung – keine Verpflichtung für Sie bei einem Neuwagen oder Gebrauchtwagenkauf wieder die gleiche Versicherungsgesellschaft zu wählen – auch wenn die bisherige Versicherungsgesellschaft natürlich keinen Kunden verlieren möchte.
- Ein gemeldeter UnfallschadenEine weitere Möglichkeit, die Versicherung neu auszuwählen besteht sobald Sie einen Unfall gemeldet haben. Dann können Sie ein Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung geltend machen, da ja nach dem Unfall eine Hochstufung der Beiträge erfolgen wird. Also ist auch eine Verschlechterung des Schadensfreiheitsrabattes eine gute Möglichkeit, den Vergleich der Versicherung in Angriff zu nehmen.
Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung: Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr
Der Großteil der KFZ Versicherungen endet mit Jahresende, also am 31. Dezember. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, sollten Sie also spätestens zum 30. November gekündigt haben. Doch Sie sollten in jedem Fall auch das Kleingedruckte in Ihrem Versicherungsvertrag lesen. Denn nicht bei jedem Versicherungsanbieter bedeutet Versicherungsjahr das gleiche wie Kalenderjahr. Die KFZ Versicherung kann auch über ein sogenanntes Zeitjahr laufen, das heißt zum Beispiel von 1. August bis 30. Juli. Somit müssten Sie bis 30. Juni Ihren Versicherungsvertrag kündigen, um zu einem anderen Versicherungsanbieter problemlos wechseln zu können.
Sonderregelungen für außerordentliche Kündigung
In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, dass Ihnen zugesteht ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen Ihren laufenden Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Grundsätzlich ist zu sagen, dass Sie bei nach einem Schadensfall ebenso wie der Versicherer das Recht haben, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der entstandene Schaden einer Regulierung zugeführt wurde oder nicht. Auch wenn Änderungen im Vertrag der Autoversicherung vorgenommen wurden, können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vertragsbedingungen aufgrund einer gesetzlichen Änderung vorgenommen wurden.
Ausnahmen vom Sonderkündigungsrecht
Wie im normalen Alltag so üblich, gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Dies gilt auch für das Thema der KFZ Versicherung. Wenn die Prämien für Ihre Autoversicherung im Zuge einer Tarifanpassung günstiger und nicht teurer wird, haben Sie nicht das Recht den Versicherungsschutz zu kündigen. Auch wenn Sie den Wohnort wechseln und sich damit die Regionalklasse Ihrer Fahrzeugzulassung ändert, besteht kein Sonderrecht auf außerordentliche Kündigung. Erhöht die Versicherung Ihre Prämie nach einer Schadensregulierung, gilt ebenso kein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie Ihr versichertes Fahrzeug verkaufen, besteht ebenfalls kein Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrages. Die bestehende Autoversicherung geht automatisch auf den neuen Besitzer über, der seinerseits unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen kann. So ist sicher gestellt, dass es keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes gibt. Sie sollten aber in jedem Fall Ihre Versicherung über den Verkauf informieren und die Daten des neuen Fahrzeughalters bekannt geben.
Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung: Stilllegung und Verschrottung des Fahrzeuges ist Sonderfall
Wenn Sie Ihr Fahrzeug still legen bzw. außer Betrieb nehmen, können Sie ihre Autoversicherung deswegen nicht einfach kündigen- Meist geht diese in so einem Fall in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Wird das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt noch bewegt, gewährt die Versicherung entsprechenden Schutz in der KFZ-Haftpflicht und sogar in der Teilkaskoversicherung. Wenn Sie Ihr Auto wieder zulassen, wird der Versicherungsvertrag entsprechend fortgeführt. Sie haben allerdings kein Recht, einfach aus Gründen der Neuanmeldung die Versicherung zu wechseln. Anders verhält es sich bei der Verschrottung, die in der Branche als Wagniswegfall bezeichnet wird. In diesem Fall endet die KFZ Versicherung automatisch und muss deshalb nicht gekündigt werden. Sie sollten lediglich Ihren Versicherer über die Verschrottung informieren.
Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung: Formalitäten müssen eingehalten werden
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, so muss dies innerhalb eines Monats geschehen, nachdem der Kündigungsgrund eingetreten ist. Im Fall, dass Sie Ihre Versicherungsprämie als Jahresbetrag einzahlen, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung.
Weiters ist bei einem Versicherungswechsel Folgendes zu beachten:
- sich mit der Aufkündigung immer schriftlich an die Versicherung wenden
- Schreiben mit Rückschein verwenden
- Schreiben enthält wichtigen Eckdaten des Fahrzeuges wie KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Marke
- Datum des Poststempels ist für Fristlauf entscheidend.
Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung: Laufzeitüberschneiden vermeiden
Da Sie ein KFZ nicht ohne gültige KFZ-Haftpflichtversicherung in Betrieb nehmen dürfen, ist es ratsam, dass der Übergang zwischen altem und neuem Versicherungsvertrag fließend ist. Auch wenn eine Versicherung Sie in Bezug auf eine KFZ Versicherung grundsätzlich nicht einfach ablehnen darf, sollten Sie doch beachten, dass dies gerade bei Teil- oder Vollkaskoversicherungen aus unterschiedlichen Gründen durchaus möglich und legitim ist. Das heißt, wenn Sie einen Rundumschutz mit KFZ-Haftpflicht-, Kasko- und Vollkaskoversicherung für Ihr Auto bei ein und demselben Anbieter haben möchten, sollten Sie erst dann Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie eine neue Autoversicherung bereits unter Dach und Fach haben. Allerdings sollten Sie auch Laufzeitüberschneidungen vermeiden, denn die haben nur den Effekt, dass Sie Ihre KFZ Versicherung unnötig teuer machen.