Schadensregulierung Kfz

Die Versicherungsgesellschaft nimmt über die Kfz-Haftpflicht eine Schadensregulierung vor, wenn infolge eines entstandenen Personen- bzw. Sachschadens begründete Ersatzansprüche an einen Unfallverursacher bestehen. Dieser muss den Schaden innerhalb von sieben Tagen seiner Versicherung melden. Über ein Gutachten wird die Schadenhöhe ermittelt.

Die Regulierung erfolgt über die im Vertrag des Versicherungsnehmers vereinbarten Deckungssummen. Sie umfasst fahrzeugseitig Reparaturkosten, die je nach Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert ansteigen und personenbezogene Kosten, die infolge von Verletzungen entstehen. Weitere Kosten können für Abschleppdienste oder Rechtsanwälte anfallen. Je nach Komplexität wird ein Schaden innerhalb von sechs Wochen abgewickelt. Im Ausland ist eine Direktregulierung von Vorteil. Der Versicherte bekommt bei einem unverschuldeten Unfall das Geld von seiner Versicherungsgesellschaft. Diese holt sich das Geld zu einem späteren Zeitpunkt von der gegnerischen Versicherung zurück.



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