Fahrzeugneuwert

Als Berechnungsgrundlage für die Regulierung von Schadenersatzansprüchen benötigt eine Kfz-Versicherung den Neuwert des zu versichernden Fahrzeugs. Dieser orientiert sich nach dem Listenpreis zum Zeitpunkt des eingetretenen Schadens. Bei Unfallschäden wird aus dem Fahrzeugneuwert über Abschläge der reale Wiederbeschaffungswert ermittelt. Relevant ist diese Kalkulation bei Neuwertentschädigungen im Rahmen von Teil- und Vollkaskoversicherungen. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen wird nur der Zeitwert des Fahrzeugs berücksichtigt.

Zur Einordnung in die einzelnen Schadenfreiheitsklassen beziehen Kfz-Versicherer den Fahrzeugneuwert ebenfalls mit ein.



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