Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter verfügt in vollem Umfang über das Nutzungsrecht des auf ihn versicherten Fahrzeugs. Sein Name ist im Fahrzeugschein und – wenn er auch Besitzer des Fahrzeugs ist – im Fahrzeugbrief eingetragen. Auf den Besitzer ist das Fahrzeug zugelassen. Dass der Halter nicht zwingend Eigentümer des Gefährts ist, zeigt das Beispiel Leasing. In diesem Fall ist der Kunde während der Nutzungsdauer als Halter registriert, die Leihwagenfirma bleibt jedoch Eigentümer des Mietautos.

Der Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. Eine regelmäßige Wartung muss gewährleisten, dass dieses frei von technischen Mängeln am Straßenverkehr teilnehmen kann. Ein Halter kann sein Nutzungsrecht auch an einen anderen Fahrer abtreten oder es mit ihm teilen. Beide müssen für einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs sorgen und können bei Verkehrsverstößen zur Verantwortung gezogen werden. In der Kfz-Versicherung haftet der Halter für mögliche Unfallschäden.



Weitere Artikel aus unserem Kfz-Versicherung Lexikon