Wiederbeschaffungswert Kfz

Der Wiederbeschaffungswert beziffert im Versicherungsfall den Preis, den ein gleichwertiges Fahrzeug kurz vor dem Zeitpunkt des Schadens gemäß Marktsituation hat. Versicherungen nehmen den Wert als Basis bei der Regulierung von Schadenersatzansprüchen. Er wird von einem Sachverständigen ermittelt, der Altersabnutzung, Kilometerstand, vorhandene Ausstattung und allgemeinen Zustand des Fahrzeugs bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Bei einem Totalschaden zahlt je nach Verschulden die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung oder die eigene Kaskoversicherung in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Besitzt das schadhafte Fahrzeug noch einen Restwert, wird dieser vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.



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