Die Gefährdungshaftung ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Über die übliche Haftung hinaus reguliert sie Schäden, die dem Versicherungsnehmer unverschuldet entstehen, ohne dass zwingend Dritte involviert sind. Im Mittelpunkt steht nicht die Schuldfrage des Fahrers bei einem Verkehrsdelikt, sondern das grundsätzliche Gefahrenpotenzial durch Haltung und Betrieb des Fahrzeugs. Eine Gefährdungshaftung wird beispielsweise relevant, wenn beim Fahren Bremsen aufgrund eines technischen Fehlers versagen oder Reifen durch ungünstige Fahrbahnverhältnisse platzen. In beiden Fällen kann Personen- und Sachschaden entstehen, obwohl den Fahrer keine Schuld trifft. Durch die Gefährdungshaftung ist er trotzdem abgesichert.