Schadenrückkauf

Versicherte können bei ihrer Versicherung einen Schadenrückkauf veranlassen, wenn sie für die entstandenen Kosten eines Unfallschadens selbst aufkommen wollen. Grund dafür ist die Garantie, dadurch in der gleichen Schadenfreiheitsklasse zu verbleiben und einen Anstieg der Versicherungsbeiträge zu verhindern. Ein solcher Rückkauf kann sich bis zu einer Schadenhöhe von etwa 1.000 Euro lohnen. Mit Online-Rechnern lässt sich unter Angaben von Fahrzeugtyp, Schaden und SF-Klasse genauer ermitteln, bis zu welcher Summe eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge eine Bezahlung aus eigener Tasche übersteigen würde.

Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht kümmert sich im Schadensfall die Kfz-Versicherung um die finanzielle Regulierung. Dem Versicherungsnehmer wird anschließend angeboten, sich innerhalb einer Frist von sechs bis zwölf Monaten für oder gegen einen Schadenrückkauf zu entscheiden. Bei einem Kaskoschaden kann der Versicherte von vorneherein selbst entscheiden, ob er seine Versicherung einschalten will.



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