Als Bagatellschaden wird ein kleiner Sachschaden am Fahrzeug bezeichnet. Dies kann eine Delle im Blech sein, ein Kratzer im Lack oder ein abgebrochener Außenspiegel. Jegliche Personenschäden sind dabei ausgeschlossen. Ab etwa 750 Euro gilt bei Kfz-Versicherungen ein entstandener Schaden nicht mehr als Bagatelle. Ab solchen Summen nehmen Gutachter ihre Arbeit auf, um diesen Schaden genau zu bewerten. Die Aufnahme eines Bagatellschadens durch die Polizei ist nicht vorgesehen, es sei denn, er wird ausdrücklich von den Unfallbeteiligten gewünscht. Sinnvoll kann dies sein, wenn Uneinigkeit über die Schuldfrage herrscht oder Drogenkonsum im Spiel ist. Auch bei Bagatellschäden darf der Verursacher den Ort des Geschehens nicht sofort verlassen und muss den Geschädigten oder die Polizei informieren.