Als Deckungssumme wird der vereinbarte Maximalbetrag bezeichnet, den eine Kfz-Versicherungsgesellschaft im Schadensfall an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Der Gesetzgeber hat für Kfz-Haftpflichtversicherungen folgende Mindestbeträge festgelegt: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro, wenn Vermögen betroffen ist. Je nach Vertrag bieten Kfz-Versicherer auch Deckungssummen an, die weit über die vorgeschriebenen Mindestbeträge hinausgehen. Es gibt auch Tarife, deren Deckungssummen nicht gedeckelt sind. Teil- und Vollkaskoversicherungen unterliegen mit ihren Zusatzleistungen keinen Mindestvorgaben. Wird die vereinbarte Deckungssumme im Schadensfall überschritten, muss der Versicherungsnehmer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.