Berechtigter Fahrer (Fahrerkreis)

Sofern es sich nicht um eine abweichende Halterschaft handelt, ist der berechtigte Fahrer eines Fahrzeugs auch der versicherte Halter. Sobald laut Kfz-Versicherung mehrere Fahrer eingetragen sind, handelt es sich um einen Fahrerkreis. Dieser besteht zum Beispiel aus Familienangehörigen oder aus Mitarbeitern einer Firma. Die Art der Beziehungen ist vom Fahrzeughalter im Versicherungsfall nachzuweisen. Namen können in der Versicherungspolice genannt werden, es reichen aber auch allgemeine oder abstrakte Bezeichnungen wie “Lebenspartner” oder “Personen über 25 Jahre”. Jede Änderung des Fahrerkreises ist dem Kfz-Versicherer mitzuteilen. Je mehr Fahrer gemeldet sind, desto höhere Beiträge werden fällig. Lässt der Versicherungsnehmer nicht eingetragene Personen fahren, riskiert er Regressansprüche seines Kfz-Versicherers. Betrifft das unerlaubte Fahren lebensbedrohliche Notfallsituationen, wird es von der Versicherung in der Regel toleriert.



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