Alle Jahre wieder stellt sich die Frage nach der günstigsten KFZ Versicherung – wenn zum Jahresende die Versicherer mit besonders günstigen Angeboten locken. Doch auch während des Versicherungsjahres ärgert sich der Autobesitzer über steigende Beiträge und komplizierte Zusatzklauseln zum Vertrag. Was viele nicht wissen: Die Autoversicherung lässt sich einfach und reibungslos wechseln. Sobald ein neuer Versicherer gefunden ist, übernimmt dieser meist die Formalitäten für den Wechsel der KFZ Versicherung. In einen umfassenden Vergleich der KFZ Versicherungen gehen nicht nur die schadenfreien Jahre, sondern auch die Typ- und Regelklassen des Fahrzeugs mit ein. Ganz neu – diese Klassen enthalten nun auch das Alter des Versicherungsnehmers.
Die neue KFZ Versicherung: Wann der Wechsel lohnt
Die KFZ Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist. Zwar dürfen die Versicherer keinen Haftpflichtversicherungsantrag ablehnen, die Teil- und Vollkaskoversicherung dürfen sie jedoch verwehren. Überschneidungen der alten und der neuen Versicherungspolicen entstehen beim Versicherungswechsel grundsätzlich nicht und auch der Schadenfreiheits-Rabatt bleibt beim Wechsel der Versicherung erhalten. Bei der Berechnung des neuen Beitragssatzes kann jedoch gespart werden. Wenn auch die schadenfreien Jahre bei jeder Versicherung anerkannt werden, so können sich die darauf gewährten Beitragssätze unterscheiden. So kann der Versicherer A für 15 schadenfreie Jahre 40 Prozent der Grundprämie berechnen, der Versicherer B dagegen nur 35 Prozent. Entscheidend für den zu zahlenden Versicherungsbeitrag ist jedoch nicht nur der Beitragssatz, sondern auch die Höhe der Grundprämie.
Die alte Autoversicherung kündigen
Die KFZ Versicherung kann ohne Angabe von Gründen zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Versicherer werben regelmäßig zum Jahresende mit ihren günstigen Tarifen. Bei der vertraglichen Kündigung ist jedoch eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten, sodass der Versicherung das Kündigungsschreiben spätestens zum 30. November vorliegen muss. Nicht immer entspricht das Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr. Hat der Versicherer beispielsweise ein Versicherungsjahr vom 1. Mai bis zum 30. April festgelegt, so muss die Kündigung spätestens am 31. März eingegangen sein.Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei für den fristgemäßen Eingang der Eingangsstempel des KFZ Versicherers maßgeblich ist. Das Kündigungsschreiben enthält neben dem Kündigungswunsch auch die Nummer der Versicherungspolice sowie das Autokennzeichen. Die Kündigung kann zwar per Fax und E-Mail verschickt werden, doch im Zweifelsfall dient nur das klassische “Einschreiben gegen Rückschein” als Beweis. Bei einem Wechsel der KFZ Versicherung übernimmt der neue Versicherer meist auch die Kündigung und Abwicklung des alten Vertrages.
Stichtag verpasst: Das Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen kann die KFZ Versicherung auch während des Versicherungsjahres gekündigt werden, und zwar beispielsweise dann, wenn der Versicherer Änderungen am Vertrag vornimmt: Bei Beitragserhöhungen, neuen Versicherungsbedingungen oder Änderungen an den Typ- und Regionalklassen hat der Versicherte das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Auch beim Fahrzeugwechsel kann ohne Einhaltung von Fristen der Vertrag gekündigt werden. Mit der Abmeldung des Fahrzeugs endet die Autoversicherung automatisch. Im Schadensfall haben sowohl der KFZ Halter als auch die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall beträgt die Frist einen Monat nach Bearbeitung des Schadens. Wird die KFZ-Police im laufenden Versicherungsjahr gekündigt, so werden die gezahlten Beiträge anteilig zurückerstattet.
Neue KFZ Versicherung: Die Kündigungsgründe im Überblick
- einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres (Regelkündigung)
- einen Monat nach Abwicklung eines Schadensfalles
- bei Änderung der Vertragsbedingungen
- bei Änderung der Typen- und Regionalklassen
- bei Beitragserhöhungen
- bei Abmeldung des Fahrzeuges (Stilllegung)
- bei Verkauf des Fahrzeuges
- Neuanschaffung eines Fahrzeuges.
Neue KFZ Versicherung: Vergleichen und Sparen
Ein Versicherungswechsel kann sich durchaus lohnen und ist in vielen Fällen auch während eines Versicherungsjahres möglich. Doch immer kann zum 30. November eines jeden Jahres kann verglichen und gewechselt werden. Ein individuelles Angebot, das auf den Fahrzeugtyp und den Halter abgestimmt ist, gibt Aufschluss über die mögliche Ersparnis. Nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die Leistungen der Versicherer sind zu vergleichen – insbesondere bei den Teil- und Vollkaskotarifen. Denn auf sinnvolle Leistungen sollte die neue Autoversicherung nicht verzichten.