Auto abmelden – so funktioniert es!


Auf jeden Autobesitzer kommt eines Tages die Trennung und die Abmeldung des KFZ zu. Beispielsweise, wenn der TÜV bestimmt hat, dass das Auto nur noch auf den Schrottplatz, aber nicht mehr in den Straßenverkehr gehört. Oder weil Sie sich für ein anderes Auto entschieden und das alte Fahrzeug verkauft haben.
Egal, welchen Weg Ihr Fahrzeug nimmt, eine Aufgabe kommt unausweichlich auf Sie zu: Sie müssen das Auto abmelden. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten.

Wo können Sie Ihr Auto abmelden?

Die KFZ-Abmeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle. Einige Städte unterhalten Stadt- oder Bürgerbüros, in vielen Fällen kann das Auto Abmelden auch dort erfolgen. Oft befinden sich diese Bürgerbüros in verschiedenen Stadtteilen und sind leichter zu erreichen als eine zentrale Zulassungsstelle. Da dies aber nicht bundeseinheitlich geregelt ist, empfiehlt es sich, diese Frage durch einen kurzen Telefonanruf zu klären.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie ihr KFZ dort abmelden, wo Sie es angemeldet haben. Wenn Sie beispielsweise das Auto in Köln angemeldet haben und nach Hamburg umziehen, können Sie das Auto in Hamburg abmelden. Das ist nur unwesentlich teurer. Sie müssen Ihr Auto bei einem Umzug nicht abmelden, es genügt eine Ummeldung am neuen Wohnort. Wenn Sie das KFZ nur noch für den Umzug genutzt haben und es am neuen Wohnort abmelden wollen, ist das problemlos möglich.

Falls Sie ihr Auto dort abmelden, wo es angemeldet wurde, sind die Gebühren etwas günstiger als in einem anderen Zulassungsbezirk. Die Höhe der Gebühren ist nicht bundeseinheitlich.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Kfz-Abmelden vorlegen?

Es ist mehr als ärgerlich, wenn Sie vor Ort bei der Zulassungsstelle bemerken, dass Sie wichtige Unterlagen für die Auto-Abmeldung vergessen haben. Halten Sie sich an diese Checkliste:

  • Personalausweis, alternativ Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen
  • Bei Verkauf: Kaufvertrag, bei Verschrottung: Verwertungsnachweis

Falls Sie wichtige Unterlagen nicht mehr besitzen, können Sie das Auto trotzdem abmelden. Wenn Sie zum Beispiel den Fahrzeugbrief verloren haben, genügt eine eidesstattliche Erklärung, die Sie auf der Zulassungsstelle abgeben. Diese Erklärung ist kostenpflichtig. Sie können sich vorab telefonisch nach den genauen Gebühren erkundigen.

Es kann vorkommen, dass Sie ein Auto abmelden müssen, wenn es Ihnen gestohlen wurde und nicht mehr auffindbar ist. In diesem Fall sollten Sie immer die Polizei einschalten. Sie erhalten ein Protokoll zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Oft erledigt die Polizei die Abmeldung für Sie.

Wenn Sie das Fahrzeug eines Verstorbenen abmelden müssen, ist es sinnvoll, die entsprechenden Unterlagen wie beispielsweise Testament oder Erbschein vorzulegen. Bei Tod eines Fahrzeughalters ist es Aufgabe der Erben, die Abmeldung durchzuführen.

Können Sie sich beim Auto-Abmelden vertreten lassen?

Es ist nicht unbedingt nötig, persönlich bei der Zulassungsstelle zu erscheinen, wenn Sie Ihr Auto abmelden wollen. Falls Sie Ihr neues Auto bei einem Händler gekauft haben, übernimmt dieser normalerweise die Neuanmeldung für Sie. Bei dieser Gelegenheit kann er Ihr altes Auto abmelden. Aber auch jede Privatperson kann in Ihrem Namen das Auto abmelden. Meistens ist noch nicht einmal eine Vollmacht nötig. Wenn Ihre Vertretung die Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief) vorlegt, reicht das üblicherweise aus. Denn die Zulassungsbehörde geht davon aus, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefes befugt ist, das Kfz abzumelden. Es schadet jedoch nichts, wenn Sie demjenigen, der die Abmeldung für Sie durchführt, eine kurze Vollmacht ausstellen. Damit sind Sie beide auf der sicheren Seite.

Dauerhaft abmelden oder stilllegen?

Wenn Ihr Fahrzeug weder verkauft noch verschrottet wurde, Sie es aber eine gewisse Zeit nicht nutzen werden, kommt eine Stilllegung in Betracht. Dadurch sparen Sie Steuern und Versicherungsbeiträge. Die Stilllegung des Fahrzeugs ist zeitlich begrenzt, die Maximaldauer beträgt sieben Jahre. Wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt wurde, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall muss eine Vollabnahme beim zuständigen TÜV durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie bei der Zulassung die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung vorweisen müssen. Ansonsten darf das Fahrzeug nicht wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Früher gab es bei der Außerbetriebsetzung, wie die Stilllegung offiziell heißt, den Unterschied zwischen endgültiger und vorübergehender Stilllegung. Seit 2007 wird darauf verzichtet. Es gibt heute nur noch den Status außer Betrieb gesetzt oder zugelassen.

Beachten Sie bei der Stilllegung Ihres Autos die entsprechende Regelung bezüglich der KFZ-Versicherung. Die Versicherung erlischt in diesem Fall nicht, sondern geht in eine Ruhephase über. Diese dauert 18 Monate, in dieser Zeit ist Ihr Fahrzeug beitragsfrei versichert. Die Regelung betrifft sowohl die KFZ-Haftpflicht- als auch die Teilkasko-Versicherung. Voraussetzung ist, dass das Auto während dieser Zeit nicht außerhalb des Grundstücks genutzt werden darf, wo es abgestellt ist. Wenn Sie das Fahrzeug innerhalb dieser 18 Monate erneut anmelden, gilt sofort der uneingeschränkte Versicherungsschutz wieder. Wenn Sie aber andererseits die Frist von 18 Monaten verstreichen lassen, ohne das Auto neu anzumelden, erlischt die Versicherung. Der Vertrag endet automatisch, es bedarf keiner Kündigung.

Warum sollten Sie als Verkäufer das Auto abmelden?

Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei einem Verkauf abzumelden. Oft wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Abmeldung zu übernehmen hat. In der Regel handelt es sich hierbei nur um wenige Tage. Es sieht jedoch rechtlich so aus, dass Sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn der neue Besitzer dieser Verpflichtung nicht nachkommt. So lange das Fahrzeug nicht abgemeldet ist, zahlen Sie Steuer und Versicherung. Noch schlimmer: Wenn der neue Besitzer eine Ordnungswidrigkeit begeht – und sei es nur Falschparken – oder einen Unfall verursacht, sind Sie haftbar. Üblicherweise lässt sich die Sache mit der Versicherung problemlos klären, denn die Kfz-Versicherung wird beim Kaufvertrag auf den Käufer übertragen. Sie verlieren Ihren Schadensfreiheitsrabatt nicht, wenn der Käufer einen Unfall verschuldet. Aber den Ärger und die Umstände haben Sie trotzdem.

Die Kfz Online-Abmeldung

In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ist es möglich, ein Auto bundesweit online abzumelden. Die Möglichkeit besteht nur für Fahrzeuge, deren Erstzulassung in 2015 und später erfolgte. Diese Einschränkung ist nötig, weil ältere Fahrzeuge nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, die für eine Online-Abmeldung nötig sind. Dabei handelt es sich um versteckte Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein). Diese müssen der Zulassungsstelle im Zuge der Online-Abmeldung übermittelt werden.

Darüber hinaus müssen Sie im Besitz eines Personalausweises sein, dessen Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Sie benötigen ein Lesegerät für den Ausweis. Sie verfügen über die entsprechende Ausweis-App in Ihrem Smartphone. Liegt das alles vor, können Sie die Online-Abmeldung durchführen. Sie erfolgt über die Website der Zulassungsstelle im Wohnort des Fahrzeughalters.

Nach der Kfz-Abmeldung

Es gibt nach der Kfz-Abmeldung eine Karenzzeit, in der Sie das Auto noch nutzen dürfen – und zwar ganz genau bis zum Ablauf des Abmeldetages. Sie können also das Auto abmelden und damit nach Hause fahren. Oder zu dem Treffpunkt, wo der Käufer das Fahrzeug übernehmen wird. Oder im Fall der Verwertung zum Schrottplatz. Der Passus bezüglich der Rückfahrt ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eindeutig festgeschrieben. Allerdings sollten Sie vorher mit Ihrer Kfz-versicherung abklären, ob auch die Versicherung noch bis Ablauf des Abmeldetages gilt. Das ist in den Versicherungsbedingungen nicht einheitlich geregelt.

Die Zulassungsstelle informiert sowohl Ihre Versicherung als auch das Finanzamt über die Abmeldung. Sie erhalten von beiden Stellen eine entsprechende Abrechnung und eine taggenaue Gutschrift der bereits gezahlten Beträge. Um die Abwicklung zu beschleunigen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Stellen zusätzlich direkt zu informieren.

Ihr Kennzeichen können Sie nach der Entwertung behalten und auf Ihr neues Auto übertragen lassen. Es kann reserviert werden, falls Sie sich erst später ein anderes Auto zulegen möchten. Die Reservierungszeit dauert je nach Zulassungsbezirk zwischen drei und zwölf Monaten.

Hinweis: Auto abmelden in Corona-Zeiten

Auch in Corona-Zeiten ist es möglich, sein Auto abzumelden. Sie müssen allerdings laut Ergebnis einer aktuellen ADAC-Umfrage vorab einen Termin vereinbaren. In den meisten Bundesländern wird die Terminvergabe online durchgeführt. In Hamburg können Sie den Termin zusätzlich per Mail vereinbaren, in Potsdam ist die Kfz-Anmeldung nur telefonisch möglich. In Wiesbaden und Bremen benötigen Sie keinen Termin. Bei der Terminvergabe gibt es große Unterschiede. Teilweise sind Termine am gleichen Tag verfügbar, teilweise gibt es eine Wartezeit von mehreren Wochen.


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