Viele Jahre dauert es, bis Fahrer wegen unfallfreien Fahrens in eine für sie günstige Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden. Doch so schwer und vor allen Dingen langwidrig es auch ist, in eine privilegierte Schadensfreiheitsklasse eingestuft zu werden, so schnell kann der jeweilige Fahrer wieder in eine ungünstige Einstufung landen, wenn er beispielsweise einen Unfall verursacht. Um sich vor diesem Fall zu schützen, bieten einige Versicherer eine spezielle Kfz Versicherung mit Rabattschutz an.
Kfz Versicherung Mit Rabattschutz: Je weniger Unfälle ein Fahrer verursacht, desto niedriger sind seine Versicherungskosten
Wie viel jeder Autofahrer für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung monatlich zahlen muss, hängt davon ab, in welcher Schadensfreiheitsklasse er von seiner Versicherung eingestuft wurde. In der Regel beginnt das automobile Leben mit der Einstufung bei 240 Prozent, wo Fahranfänger eingestuft werden. Begründet wird die teure Einstufung damit, dass Fahranfänger für gewöhnlich ein hohes Unfallrisiko haben, für die Versicherer somit einen kostspieligen Kundenkreis darstellen. Je mehr unfallfreie Jahre vergehen, desto überzeugter ist die Versicherung, dass der Fahrer auch künftig keine Unfälle verursachen wird, und stuft ihn deshalb in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse. Aber auch umgekehrt funktioniert die Einstufungsdynamik. Das heißt, wer öfter Unfälle verursacht, wird von seiner Versicherung in eine für ihn teurere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.
Keine Rückstufung trotz eines Unfalles
Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn der Fahrer über viele Jahre unfallfrei fuhr, nun aber wegen zwei oder drei Unfälle seinen Schadensfreiheitsrabatt verliert. Auf einen Schlag löst sich das mühsam erarbeitete Privileg bei der Versicherung in Luft auf. Um sich davor zu schützen, gibt es die Kfz Versicherung mit Rabattschutz, die – wie ihr Name es schon vermuten lässt – den Rabatt schützt. Der Versicherer verspricht, den Versicherungsnehmer auch im Falle eines Unfalles nicht in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse zurückzustufen, sodass dieser seinen Rabatt trotz eines Unfalls behalten darf. Allerdings ist der Rabattschutz begrenzt. Wie viele Unfälle erlaubt sind und in welchem Zeitrahmen sie toleriert werden, ist von Versicherer zu Versicherer höchst unterschiedlich. Auch ist zu beachten, dass Versicherungstarife mit einem Rabattschutz teurer sind. Interessenten sollten deshalb mehrere Angebote miteinander vergleichen und durch ein Rechenbeispiel sich vergegenwärtigen, ob die Kosten eines Rabattschutzes die möglichen Unkosten durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes überhaupt aufwiegen würden.
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Schutz vor höheren Beiträgen nach einem Schaden: Der Rabattschutz
Der Rabattschutz ist eine Erweiterung bei der Kfz Versicherung, der erst vor kurzem eingesetzt worden ist. Im Falle einer Schadenszahlung seitens der Versicherungsgesellschaft kann die prozentuale Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers verhindert werden. Trotz eines regulierten Schadens erfolgt keine neue Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse der Versicherung, sodass der Beitrag der Versicherung sich nicht erhöht. Der Rabattschutz kann sowohl im Rahmen der Vollkaskoversicherung als auch bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges abgeschlossen werden. In der Regel impliziert diese neue Tarifoption, dass der Versicherungsnehmer pro Jahr einen Schaden am Fahrzeug regulieren lassen kann, ohne dass es zu einer Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse kommt.
Die Schadensfreiheitsklasse
Der Beitrag in der Kfz Versicherung ist unter anderem einer der Parameter, aus denen sich der Beitrag der Versicherung für das Fahrzeug zusammensetzt. Je länger der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug ohne einen Schaden fährt oder den Versicherungsschutz nicht beansprucht, desto tiefer sinkt der Prozentsatz der Schadensfreiheitsklasse (kurz: SF). Die Schadensfreiheitsklasse existiert sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung eines Fahrzeuges. Die Schadensfreiheitsklasse kann zwischen “SF 0” und “SF 25” liegen. Dabei beziehen sich die Schadensfreiheitsklassen auf die Jahre, in denen der Versicherungsnehmer keinen Schaden bei der Gesellschaft geltend gemacht hat. Wird ein Schaden an dem Fahrzeug im Rahmen der Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung geltend gemacht, kann das Resultat eine Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse sein. Der Versicherungsnehmer wird dann seitens der Versicherungsgesellschaft in der Schadensfreiheitsklasse heruntergestuft. Das Resultat der Herunterstufung ist ein höherer Versicherungsbeitrag.
Der Rabattschutz
Ist der Rabattschutz Bestandteil des Versicherungsvertrages, so wird eine Herunterstufung der Schadensfreiheitsklasse durch die Versicherungsgesellschaft verhindert. In der Regel beinhalten die Vertragsmodalitäten einen Rabattschutz für einen Schaden in der Haftpflichtversicherung und auch in der Vollkaskoversicherung pro Jahr. Wird seitens des Versicherungsnehmers ein Schaden bei der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht, der auch bezahlt wird, so führt diese Schadensregulierung nicht zu einer Herunterstufung der Schadensfreiheitsklasse. Der Versicherungsnehmer kann die bestehende Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse behalten und der Versicherungsbeitrag steigt nicht an. Es erfolgt also trotz der Inanspruchnahme der Versicherung keine Änderung des bestehenden Versicherungsbeitrages. Diese Rabattschutz beschränkt sich in der Regel auf einen Schadensanspruch pro Jahr. Falls eine Selbstbeteiligung in dem bestehenden Vertrag festgeschrieben worden ist, wird lediglich dieser angerechnet. Diese neue Möglichkeit der Tarifwahl in der Kfz Versicherung schützt die Versicherungsnehmer vor erhöhten Beiträgen in einem Schadensfall.
Kfz Versicherung Mit Rabattschutz: Versicherungswechsel in der Kfz Versicherung
Für den Fall eines Versicherungswechsels ist die Anrechnung des Rabattschutzes zu beachten. Liegt ein versicherungspflichtiger Schaden vor, der seitens der Gesellschaft reguliert worden ist, so kann es vorkommen, dass im Falle eines Versicherungswechsels die neue Versicherungsgesellschaft nicht die vollen Prozente der bestehenden Versicherung übernimmt. Der Schutz der Herunterstufung gilt dann nicht für die neue Autoversicherung. Wechselt der Versicherungsnehmer die Gesellschaft der Kfz Versicherung, so kann es vorkommen, dass die neue Autoversicherung den bestehenden Schutz nicht anrechnet und die Beiträge aus diesem Grund steigen. Das Resultat kann zum einen ein höherer Beitrag sein und zum anderen der Verlust des Rabattschutzes. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Vorfeld die Modalitäten der neuen Versicherung genau zu prüfen. Vor dem Wechsel der Autoversicherung ist es wichtig, zu überprüfen, ob die schadensfreien Jahre auch von der neuen Versicherung vollumfänglich übernommen werden können.
Kfz Versicherung Mit Rabattschutz: Keine Erhöhung der Prämie
Wird bei einer Versicherung ein Schaden geltend gemacht, erfolgt in der Regel eine Rückstufung des Versicherungsnehmers in eine andere Schadensfreiheitsklasse. Diese Rückstufung kann einen erhöhten Versicherungsbeitrag zur Folge haben. Diese Rückstufung kann mit dem Rabattschutz verhindert werden. Voraussetzung für die Nutzung dieses Schutzes ist, dass der Versicherungsnehmer eine Mindestschadensfreiheit erreicht hat, die vom der Versicherungsgesellschaft vorgegeben ist. Vor einem Wechsel der bestehenden Autoversicherung ist es unumgänglich, die Modalitäten der neuen Gesellschaft zu überprüfen, um den gewährten Rabattschutz nicht zu verlieren. Bei der bestehenden Autoversicherung wird der Versicherungsnehmer trotz eines Schadens als schadensfrei eingestuft. Diese Schadensfreiheit besteht bei der Vollkaskoversicherung ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherungsart besteht dieser Schutz vor der Änderung der Schadensfreiheitsklasse für einen Schaden pro Jahr. Es bestehen jedoch auch Versicherungsverträge, bei denen der Versicherungsnehmer bis zu drei Schäden in einem Jahr geltend machen kann, ohne dass die Schadensfreiheitsklasse verändert wird.
Kfz Versicherung Mit Rabattschutz: Mögliche Folgen des Autoversicherungswechsels
Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann den Verlust des Rabattschutzes zur Folge haben. Versicherungsnehmer, die den Schutz bereits in Anspruch genommen haben, können diesen bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft nicht übernehmen. Die neue Versicherungsgesellschaft rechnet den verursachten Schaden in der Schadensfreiheitsklasse vollumfänglich an, was zu einer höheren Prämie führen kann. Die neue Versicherungsgesellschaft erkennt in der Regel die Sondereinstufung des alten Versicherers nicht an. Aus diesem Grund kann ein Wechsel für den Versicherungsnehmer teurer werden. Jede Versicherungsgesellschaft bietet andere Vertragskonstellationen an, sodass es durchaus Tarifoptionen gibt, die den Rabattretter anbieten. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer ebenso eingestuft wie bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft. Der Rabattretter bewahrt dann vor höheren Versicherungsbeiträgen.