Neuwertentschädigung / Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung

Von Neuwert- oder Neupreisentschädigung wird gesprochen, wenn im Schadensfall der Fahrzeugneuwert zur Kalkulation herangezogen wird. Die Höhe des Neuwerts orientiert sich an die entsprechenden Listenpreise oder an vergleichbare Preise eines Nachfolgemodells. Eine Neuwertentschädigung ist nur im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. Der Versicherungsnehmer erhält bei einem Totalschaden oder Diebstahl eine Entschädigung in Höhe des Neupreises, sofern sein Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschritten hat.

Die Konditionen für den Anspruch können von Versicherung zu Versicherung variieren. Die Neuwertentschädigung kann zum Beispiel ab einem festgelegten Prozentsatz greifen, wo Reparaturkosten den Neupreis übersteigen würden. Die Laufzeit solcher Tarife beträgt drei bis 24 Monate.



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