Auto stilllegen: So gehen Sie vor


Obwohl die meisten Menschen sich ein Leben ganz ohne Auto kaum vorstellen können, gibt es eine Reihe von Gründen zur Stilllegung des eigenen Pkw: Vielleicht gehen Sie für einen längeren Zeitraum ins Ausland, möchten einen Young- oder Oldtimer restaurieren oder das Sommerfahrzeug über Herbst und Winter abmelden. In allen Fällen ist es deutlich einfacher und günstiger, das Fahrzeug stillzulegen – die üblichen Fixkosten wie KFZ-Steuer oder -Versicherung müssen Sie dann natürlich nicht tragen. Wie gehen Sie am besten vor?

Auto stilllegen: Gang zur Zulassungsstelle meist unvermeidlich

Zunächst muss das eigene Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet werden. Hierfür müssen Sie im Regelfall persönlich vorstellig werden, weil entsprechende Einträge in der Zulassungsbescheinigung vorgenommen werden. Neben der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, die vor einiger Zeit noch als Fahrzeugschein und -Brief bekannt waren, müssen Sie auch das Kfz Kennzeichen vorlegen. Hier wird dann das Siegel der Stadt bzw. des Landkreises entfernt. Die Gebühren für die Abmeldung liegen zumeist im einstelligen Eurobereich. In der Regel können Sie sich auch dafür entscheiden, das Kennzeichen weiter zu reservieren. Auch wenn dies mit weiteren Gebühren verknüpft ist, ist eine solche Reservierung für eine künftige Zulassung durchaus ratsam. Ansonsten kann Ihr altes Kennzeichen neu vergeben werden, sodass Sie bei einer Wiederzulassung auch neue Nummernschilder benötigen.

Was passiert mit Kfz Steuer und -Versicherung nach dem auto stillegen?

Nach einer Abmeldung des Fahrzeugs wird das Finanzamt automatisch benachrichtigt, sodass auch keine Kfz-Steuer mehr erhoben wird. Weil die Steuer immer für ein Jahr im Voraus bezahlt wird, erhalten Sie auch eine Rückzahlung für die bereits geleisteten Beiträge. Die Kfz Versicherung wird ebenso von der Abmeldung des Fahrzeugs in Kenntnis gesetzt. Sofern Sie nicht innerhalb von 14 Tagen einen anderen Wagen auf Ihren Namen anmelden, wechselt der Vertrag zur sogenannten Ruheversicherung. Für einen beitragsfreien Zeitraum von 18 Monaten kann dann ein neues Kfz angemeldet oder das bisherige Fahrzeug wieder zugelassen werden. Ist auch diese Frist verstrichen, wird der Versicherungsvertrag üblicherweise gekündigt und Sie erhalten eine Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge.

Was Sie bei einem stillgelegten Fahrzeug beachten sollten

Dass Sie mit einem abgemeldeten Wagen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, versteht sich von selbst. Damit ist allerdings nicht nur das Fahren gemeint. Sie sind auch nicht mehr dazu berechtigt, das Auto im öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Selbst vor der Hauseinfahrt darf das Auto nicht stehen, weil diese öffentlich zugänglich ist. Wenn Sie das Auto trotzdem dort abstellen, wird das Ordnungsamt früher oder später auf Sie aufmerksam und wird Sie zur Entfernung des Wagens auffordern. Ein Abstellen auf eingezäunten Privatgelände oder einer Garage ist deshalb unumgänglich. Bei gemieteten Garagen lohnt ein näherer Blick in den Mietvertrag: Häufig wird durch den Vermieter eine ständige Betriebsbereitschaft der abgestellten Fahrzeuge vorausgesetzt – und die ist bei einem abgemeldeten Auto nicht gegeben.

Wie Sie das Fahrzeug bestmöglich schützen

Unabhängig von den rechtlichen Fragen sollten Sie allerdings noch beachten, dass das Fahrzeug bei längerer Standzeit Schäden davon tragen kann. Um dies nach Möglichkeit zu vermeiden sollten Sie folgende Vorkehrungen treffen:

  • Tanken Sie das Auto voll, wenn dieses mit einem Blechtank ausgestattet ist. Dadurch schützen Sie den Tank vor Rostbildung. Zusätzlich ist es ratsam, dem Kraftstoff ein im Fachhandel erhältliches Konservierungsmittel beizugeben. Dadurch bleibt der Kraftstoff auch nach längeren Standzeiten zündfähig.
  • Die Fahrzeug Batterie sollte ausgebaut und spätestens alle zwei Monate geladen werden.
  • Lack und Innenraum sollten im Vorfeld sorgfältig gereinigt und konserviert werden. Dadurch verhindern Sie Schimmel- und Korrosionsbildung.
  • Die Handbremse darf nicht angezogen sein, weil die Bremsbeläge an den Bremsscheiben oder -Trommeln festbacken können.
  • Erhöhen Die den Reifendruck auf etwa 3-4 Bar, um Standschäden zu vermeiden. Noch besser: Schieben Sie den Wagen regelmäßig einen Meter weiter.

Wiederzulassung nach der Auto Stilllegung

Sofern die Hauptuntersuchung noch gültig ist, können Sie das Fahrzeug unter Vorlage des Versicherungsnachweises, der Fahrzeugdokumente und des Personalausweises bei der Zulassungsstelle wieder zulassen. Sofern Sie die alten Kennzeichen weiterverwenden wollen, sind diese ebenso vorzulegen. Die Kosten dafür fallen mit ca. 10-15 EUR relativ gering aus. Schwieriger wird es bei einer Wiederzulassung, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war: Dann gilt ein Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen, wodurch bei einer Prüforganisationen wie dem TÜV oder der Dekra ein Vollgutachten erstellt werden muss. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine erweiterte Hauptuntersuchung, die allerdings zumeist deutlich teurer wird.

Fazit: Durch die Kfz-Stilllegung viel Geld sparen

Auch wenn Sie auf den Gang zur Zulassungsstelle wahrscheinlich lieber verzichtet hätten: Bei einer längeren Außerbetriebsetzung des eigenen Fahrzeugs lohnt es sich, den Wagen abzumelden. Den geringen Kosten für die Abmeldung und Wiederzulassung stehen erhebliche Ersparnisse bei der Kfz Versicherung sowie den Kfz Steuern gegenüber. Sie müssen allerdings beachten, dass ein abgemeldet Fahrzeug nur auf nicht öffentlich zugänglichen Privatgrund abgestellt werden darf. Außerdem sollten Sie das Auto auf die längere Standzeit vorbereiten, damit die Wiederinbetriebnahme problemlos gelingt. Bei längeren Außerbetriebsetzungen sollten Sie zudem beachten, dass womöglich ein Gutachten durch eine anerkannte Prüforganisation erstellt werden muss, damit Ihr Fahrzeug wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf.


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