Mit einem Gebrauchtwagenkauf lässt sich gegenüber dem Kauf des Fahrzeugs von einem Händler viel Geld einsparen. So müssen Sie z. B. keine Mehrwertsteuer in Ihrem Budget veranschlagen. Allerdings birgt ein Kauf von privat auch einige Gefahren in sich. Dies zeigt sich beim Abschluss des Kaufvertrages und den versteckten Mängeln, die ein gebrauchtes Kfz haben könnte. Eine gute Vorbereitung sollte deshalb jedem Gebrauchtwagenkauf von privat voranstehen. Überdies dürfen Sie auch nicht die Dinge außer Acht lassen, die bei jedem Fahrzeugkauf – ob neu oder gebraucht – wichtig sind. Hierzu gehören eine solide Finanzierung und die Wahl einer passenden Autoversicherung.
Gebrauchtwagen von privat: Eine gute Vorbereitung ist der halbe Kauf
Entdecken Sie nach dem Kauf Ihres Fahrzeugs Mängel, können Sie gegen einen gewerblichen Händler einen Gewährleistungsanspruch geltend machen. Möchten Sie auch bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat Ihre Rechte durchsetzen können, sollten Sie gut vorbereitet sein. Im Idealfall teilen Sie Ihr Vorhaben in die folgenden vier Phasen auf:
- Sie schließen einen schriftlichen Kaufvertrag ab.
- Beachten Sie die Rechte, die Ihnen bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat zustehen.
- Denken Sie bei dem Erwerb eines gebrachten E-Autos an den Nachweis zur Batteriewartung.
- Planen Sie eine solide Finanzierung.
- Suchen Sie nach einer passenden Autoversicherung
Gebrauchtwagen von privat kaufen: Welcher Unterschied besteht zum Kauf im Handel?
Kaufen Sie Ihr Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler, profitieren Sie davon, dass dieser Ihnen ein Gewährleistungsanspruch für die nächsten 12 Monate einräumen muss. Für die Zeit, in der Sie diesen Anspruch geltend machen können, steht ein gewerblicher Verkäufer für jeden Mangel ein, den Sie an dem Auto feststellen.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat ist dies anders. Hier ist es dem Verkäufer erlaubt, den Gewährleistungsanspruch auszuschließen. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er keinen Sachmangel zu vertreten hat, den Sie nach dem Kauf entdecken. Handelt er jedoch in betrügerischer Absicht oder verschweigt er absichtlich eine wertmindernde Eigenschaft des Fahrzeugs, kann er sich nicht von seiner Gewährleistungsverpflichtung freisprechen.
Rechte des Käufers bei einem Gebrauchtwagenkauf
Ein im Kaufvertrag vereinbarter Ausschluss der Gewährleistung ist für den Käufer ohne Bedeutung, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Kauf einer Sache missachtet werden.
§ 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt hierzu, dass der Verkaufsgegenstand frei von Sachmängeln sein muss. Dies bedeutet, dass der Verkäufer Ihnen einen Gebrauchtwagen übergibt, der im Straßenverkehr genutzt werden kann. Ein defektes Bremssystem gehört beispielsweise nicht dazu.
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist, können Sie als Käufer ebenfalls einen Sachmangel gegen den Verkäufer geltend machen. Dies gilt allerdings nur, wenn dem Verkäufer die Tatsache bekannt war. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.
Kauf eines Gebrauchtwagens: Was gehört in den Kaufvertrag?
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ist es von Vorteil, wenn Sie einen schriftlichen Kaufvertrag vereinbaren. Der Verkäufer sichert sich hiermit den vereinbarten Kaufpreis zu. Als Käufer können Sie mit einem schriftlichen Kaufvertrag darauf bestehen, dass Ihnen das Fahrzeug ordnungsgemäß übergeben wird.
Um Ihre Rechte zu sichern, sollten aus dem Kaufvertrag die folgenden Informationen hervorgehen:
- Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer
- Fahrgestellnummer und Typenbezeichnung des Autos
- Vereinbarter Kaufpreis
- Übergabemodalitäten: z. B. „gekauft wie gesehen“
- Unterschriften von Käufer und Verkäufer
- Ort und Datum des Vertragsabschlusses
Anders als bei einem Händlerkauf müssen Sie bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat keine Umsatzsteuer bezahlen. Deshalb fehlen die entsprechenden Angaben in dem Gebrauchtwagen-Kaufvertrag. Beachten Sie zudem, dass Sie keine Vorsteuer geltend machen können, wenn Sie als Gewerbetreibender den Gebrauchtwagen von jemandem erwerben, der selbst nicht Unternehmer ist.
Kauf eines gebrauchten E-Autos: Was ist zu beachten?
Der Kauf eines E-Autos ist für viele Menschen interessant, weil sie etwas Gutes für die Umwelt tun und von der elektrischen Mobilität profitieren. Überdies ist der Kauf und Besitz eines E-Autos mit Sparvorteilen verbunden. So reduzieren sich z. B. die Wartungskosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennermotor um bis zu 35 %. Die folgende Grafik zeigt, dass zu den wichtigsten Zubehörteilen ein Notfallkabel mit Adapter und eine Wallbox gehören.
Wenn Sie den Kauf eines gebrauchten E-Autos planen, sollten Sie die folgenden Punkte im Blick behalten:
- E-Auto auf Beschädigungen prüfen
- Zubehörteile auf Vollständigkeit kontrollieren
- Reichweitentest prüfen
- Batteriewartung: Nachweis einholen
E-Auto auf Beschädigungen prüfen
Schauen Sie sich das E-Auto von außen und innen genau an. Hierzu gehört auch ein prüfender Blick unter die Motorhaube. Probieren Sie die Bremsen aus und prüfen Sie die Qualität der Reifen. Stellen Sie Beschädigungen fest, sprechen Sie den Verkäufer darauf an. Bevor Sie den schriftlichen Kaufvertrag noch nicht unterschrieben haben, sind Sie zu nichts verpflichtet. So ist es Ihnen jetzt noch möglich, von Ihrer Kaufabsicht zurückzutreten.
Zubehörteile auf Vollständigkeit kontrollieren
Zu den wichtigsten Zubehörteilen eines E-Autos gehört das Notfallkabel mit Adapter. Dieses sollte der Verkäufer Ihnen bei der Übergabe des Fahrzeugs aushändigen. Denken Sie auch daran, dass Sie ein gut geführtes Scheckheft und viele Informationen über die Historie des Fahrzeugs erhalten.
Reichweitentest prüfen
Prüfen Sie bei einer Probefahrt, wie weit eine Tankladung reicht. Um das Fahrzeug während der Fahrt optimal zu testen, nehmen Sie als Fahrer und Beifahrer daran teil.
Batteriewartung: Nachweis einholen
Ein wichtiges Teil Ihres E-Autos ist der Akku. Verzichten Sie nicht darauf, sich bei der Aushändigung des Fahrzeugs den Nachweis über die Batteriewartung übergeben zu lassen. Fragen Sie nach der Herstellergarantie und erkundigen Sie sich nach den Verbrauchsdaten der Batterie.
Gebrauchtwagen kaufen: Wie finanzieren Sie die Anschaffung?
Zu den grundlegenden Aspekten Ihres Gebrauchtwagenkaufs gehört eine solide Finanzierung. Hier stehen Ihnen die folgenden drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Barkauf
- Standardfinanzierung über einen Autokredit
- Ballonfinanzierung inklusive der 3-Wege-Finanzierung
Barkauf
Verfügen Sie über das notwendige Eigenkapital und möchten Sie auf die Zahlung monatlicher Raten verzichten, vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Barkauf. Fehlt Ihnen eine bestimmte Summe, kann diese notfalls über einen Minikredit finanziert werden. In jedem Fall können Sie mit Ihrem Vertragspartner einen Barzahlerrabatt auszuhandeln.
Lassen Sie sich von dem Verkäufer zu einer Probefahrt einladen. Stellen Sie fest, dass eine zugesagte Eigenschaft nicht vorhanden ist, können Sie den Kaufpreis mit zusätzlichen Argumenten drücken.
Standardfinanzierung über Autokredit
Entscheiden Sie sich für die Standardfinanzierung, wählen Sie für die Finanzierung Ihres Autos einen Ratenkredit. Diesen vereinbaren Sie mit einer Hausbank oder einem Kreditvermittler, den Sie auf einem Kreditvermittlungsportal finden.
Ein Ratenkredit kennzeichnet sich dadurch, dass Sie den vereinbarten Kaufpreis – inklusive Gebühren und Zinsen – über die Laufzeit der Rückzahlung tilgen. Achten Sie bei der Wahl des Kreditgebers auf die Höhe der Zinsen. Optimal ist es, wenn Sie mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen.
Ballonfinanzierung, inklusive der 3-Wege-Finanzierung
Bei einer Ballonfinanzierung zahlen Sie nicht den kompletten Kaufpreis in gleichbleibenden Monatsraten zurück. Sie vereinbaren mit dem Kreditgeber Ihrer Wahl eine Schlussrate – dies ist der Ballon – die Sie erst zum Schluss der gesamten Autofinanzierung aufbringen müssen. Weil sich die restlichen Raten hierdurch verringern, steht Ihnen Monat für Monat ein höherer Betrag zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Ballonfinanzierung profitieren Sie auch von der 3-Wege-Finanzierung. Hierbei steht Ihnen der Zeitpunkt offen, zu dem Sie Schlussrate überweisen. Tätigen Sie die Zahlung gleich zu Beginn, werden Sie direkt Eigentümer des Fahrzeugs. Alternativ vereinbaren Sie, die Schlussrate ebenfalls in einen Ratenkredit umzuwandeln, den Sie monatlich tilgen. Die dritte Alternative lässt Ihnen die Möglichkeit das Fahrzeug vor Zahlung der Schlussrate an den Kreditgeber zu übergeben.
Was kommt nach dem Gebrauchtwagenkauf?
Bevor Sie Ihr gebrauchtes Kfz im Straßenverkehr nutzen können, sollten Sie sich um die Zulassung kümmern. Ist das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer zugelassen, müssen Sie es bei der Kfz-Zulassungsstelle auf den Namen des zukünftigen Halters ummelden. Zu den Unterlagen, die Sie hierfür benötigen, gehören das Fahrzeughandbuch und das Wartungsheft.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bezieht sich auf die Versicherung, die Sie für das gebrauchte Fahrzeug abschließen sollten.
Gebrauchtwagen von privat: Welche Autoversicherung passt?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen, wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug nutzen möchten. Sie decken hiermit die Schäden ab, die bei einer Verwendung des Fahrzeugs entstehen können. Beachten Sie aber, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nur zu der Leistungszusage steht, wenn Sie das Fahrzeug bestimmungsgemäß eingesetzt haben. Hierzu zählen alle Sachverhalte, die sich auf den Verwendungszweck eines Autos beziehen. Fahren Sie z. B. unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, kann Ihre Haftpflichtversicherung die Zahlung der Entschädigung verweigern.
Im Idealfall nutzen Sie die Möglichkeit, mehrere Anbieter von Kfz-Versicherungen miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich anschließend zu der Kfz-Versicherung, die zu Ihnen passt.
Fazit: Beim Gebrauchtwagenkauf Finanzierung und Versicherung im Blick haben
Der Kauf eines Gebrauchtwagens von privat unterscheidet sich von dem Kauf bei einem gewerblichen Händler, weil ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag ist jedoch hinfällig, wenn der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder vorsätzlich wichtige Tatsachen verschweigt.
Neben einer soliden Finanzierung kommt es auch darauf an, dass Sie eine Kfz-Versicherung wählen, die zu Ihrem Fahrzeug passt. Hierbei spielt das Preis-Leistungsverhältnis eine wichtige Rolle. Der günstigste Preis bringt nicht immer die beste Leistung. Um hier eine für Sie sinnvolle Lösung zu finden, vergleichen Sie mehrere Angebote.