Zweitwagen Versichern

Zweitwagen günstig Versichern
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Zweitwagenversicherung: Günstig den Zweitwagen versichern

Beim Zweitwagen sind mit der Zweitversicherung günstigere Versicherungstarife für Kfz-Haftpflicht und Kasko möglich. Denn mit der Zweitwagenregelung bieten einige Versicherer Sondertarife an. Wir vergleichen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich bei den Versicherungsprämien für den Zweitwagen sparen lässt.

  • Günstige Zweitwagen-Versicherungen der Anbieter
  • Mit Sonderkonditionen die teure Schadensfreiheitsklasse (SF) vermeiden
  • Auch SF 2 und 3 sind beim Zweitwagen möglich
  • Erstfahrzeug kann auch ein Motorrad oder Wohnmobil sein

Die 1.001 Gründe für einen Zweitwagen

Einfach flexibler sein, gab es Familienzuwachs oder hat das Kind nun endlich selbst einen Führerschein? Sich ein Cabrio für den Sommer zuzulegen, scheint immer eine gute Idee. Genügt eine Kfz-Haftpflicht für den Zweitwagen oder soll für das Cabrio besser eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden? Neben den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten für den Unterhalt fallen für den Zweitwagen auch Versicherungskosten an. Es gibt viele gute Gründe, sich einen Zweitwagen anzuschaffen, doch den sollten Sie günstig versichern. Bei der Wahl der Zweitwagenversicherung gilt es einiges zu beachten, um die besten Tarife für die Kfz-Haftpflicht oder die Kaskoversicherung sicherzustellen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen und die stellen die besten Kfz-Versicherungen für den Zweitwagen vor.

Den Zweitwagen müssen Sie nicht beim Erstversicherer versichern. Der Fahrzeughalter kann für jedes Fahrzeug eine andere Versicherung abschließen.

Eine Zweitwagenversicherung ist Pflicht

Ohne Kfz-Versicherung keine Zulassung. Auch wenn das Auto beim Kauf noch zugelassen ist, muss der neue Eigentümer es umgehend bei der örtlichen Zulassungsstelle auf seinen Namen “umschreiben” lassen. Dazu wird eine Versicherungskarte gebraucht und die gibt es nur bei der Versicherungsgesellschaft. Keine Sorge, auch wenn Sie bereits eine “Deckungskarte” von Ihrer Versicherung erhalten haben, können Sie dennoch das Fahrzeug woanders versichern. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer Zweitwagenversicherung, denn hier lässt sich kräftig sparen. Das neue Auto kann der Eigentümer immer als Erstfahrzeug anmelden, fährt damit aber meist deutlich teurer als bei einer Zulassung als Zweitwagen.

Der Zweitwagen ist ein Fahrzeug, dessen Halter oder Partner bereits einen Erstwagen zugelassen und versichert hat.

Den Zweitwagen zulassen – das wird gebraucht

Bei der örtlichen Zulassungsstelle (ggf. Termin vereinbaren) müssen sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Ausweis
  • Fahrzeugunterlagen
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
  • die alten Kennzeichen des Fahrzeugs zur Entwertung

Kfz-Steuer beim Zweitwagen

Neben der privaten Kfz-Versicherung muss der Halter des Fahrzeugs die Kfz-Steuer entrichten. Ihre Höhe lässt sich mit dem Kfz-Steuerrechner https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html des Bundesfinanzministeriums ermitteln. Die Kfz-Steuer ist bundesweit einheitlich und richtet sich unter anderem nach der Antriebsart (Benzin oder Diesel), dem Schadstoffausstoß und dem Hubraum des Fahrzeugs.

Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung

Möchten Sie sich die günstigeren Konditionen der Zweitwagenregelung sichern, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Was genau zu den Voraussetzungen beim Vertragsabschluss zählt, gibt die jeweilige Versicherungsgesellschaft vor. Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es nicht:

  • beide Fahrzeuge müssen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert werden
  • beide Fahrzeuge müssen auf den gleichen Versicherungsnehmer oder dessen Partner zugelassen sein
  • die SF-Klasse des Erstfahrzeugs muss besser als SF 4 sein
  • es gilt ein Mindestalter für die Fahrer.

Soll beispielsweise das neue Auto der Ehefrau versichert werden, so ist ein Versicherungsvertrag nach der Zweitwagenregelung möglich. Das Erstfahrzeug muss bereits in die Schadenfreiheitsklasse 5 oder höher eingestuft sein. Bei der Zweitversicherung darf das Fahrzeug ausschließlich von den genannten Personen gefahren werden.

Wer ist Partner? Viele Versicherungsgesellschaften akzeptieren neben dem Ehepartner auch einen eingetragenen Lebenspartner oder einen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner.

Der Zweitwagen und die Schadensfreiheitsklasse

Wird das neue Auto von einem Fahranfänger als Erstfahrzeug angemeldet, erfolgt eine Einstufung in die teuerste Schadenfreiheitsklasse – die SF 0. Hat der neue Eigentümer bereits mit einem anderen Fahrzeug schadenfreie Jahre zusammengefahren, sind auch günstigere Kfz-Versicherungen möglich. Weniger kostspielig als die Schadenfreiheitsklasse 0 ist bereits die SF-1/2. Die gewährt der Versicherer des Erstfahrzeugs bei der Zulassung des Zweitwagens. Voraussetzung ist, dass Sie auch mit dem Erstwagen mindestens eine Einstufung in die SF-1/2 erreicht haben. Die Einstufung in die SF 1/2 für den Zweitwagen ist zwar branchenüblich, doch bei einigen Versicherungen sind noch günstigere Reglungen möglich. Damit etwa auch das Cabrio als Saisonfahrzeug zur günstigeren Schadenfreiheitsklasse beiträgt, muss dieses mindestens sechs Monate des Jahres angemeldet sein. Zum 1. Januar erfolgt bei den meisten Versicherern die Einstufung in die neue Schadenfreiheitsklasse. Wurde im Zeitraum ein Unfall verursacht, ist auch eine Hochstufung des Zweitwagens möglich.

Umso höher die SF-Klasse, desto höher der Rabatt. Wer ein Jahr lang keine Unfälle verursacht, wird von seiner Kfz-Versicherung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

So funktioniert die Schadenfreiheitsklasse

Beim Zweitwagen gewährt die Versicherung nicht automatisch die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeug. Jedes versicherte Fahrzeug hat seine eigene Schadenfreiheitsklasse. Das ist teuer, hat aber auch Vorteile: Wird mit dem Zweitwagen ein Unfall verursacht, wirkt sich das nicht auf die SF-Klasse des Erstfahrzeugs aus. Bei der Suche nach dem günstigsten Versicherungstarif geht es in erster Linie um das Sichern der besten Schadenfreiheitsklasse: Umso höher die SF-Klasse ausfällt, desto günstiger ist auch die Kfz-Versicherung. In den meisten Fällen ist die Kfz-Versicherung nach der Zweitwagenreglung am vorteilhaftesten. Einige Versicherer machen eine Ausnahme von der Einstufung des Zweitwagens in die SF-0, andere bieten eine Sondereinstufung mit einer günstigeren (höheren) Schadenfreiheitsklassen an.

Eine Einstufung des Zweitwagens in die gleiche SF-Klasse wie der Erstfahrzeug ist unter Umständen möglich, wenn ausschließlich der Halter des Erstfahrzeugs den Zweitwagen fährt.

Fahranfänger und die Zweitwagenversicherung

Für Fahranfänger, die noch keinen Schadenfreiheitsrabatt erfahren haben, lohnt sich die Zweitwagenversicherung. Aufgrund der geringen Fahrpraxis ist bei einer Erstwagenversicherung mit hohen Prozenten zu rechen. Denn beim Erstwagen erfolgt die Einstufung in die teuerste aller Schadenfreiheitsklassen – der SF 0. Bereits mit einer Einstufung in die SF-Klasse 1/2 können sich gegenüber einer Erstwagensicherung um die 20 Prozent einsparen lassen. Bleibt das erste Jahr schadenfrei bzw. wird kein Unfall selbst verschuldet, kann bereits eine günstigere Einstufung in die nächste SF-Klasse erfolgen. Hat der Fahranfänger einige schadenfreie Jahre gesammelt, werden der Zweitwagen auf seinen Namen versichert und die schadenfreien Jahre von der Versicherung übertragen. Eine Übertragung des Rabatts ist nur bei Verwandten 1. Grades möglich – also Eltern und Kindern.

Fahranfänger und die digitale SF-Klasse

Neben der Zweitwagenversicherung können sich insbesondere die jungen Neueinsteiger auch zu den Telematik-Tarifen der Versicherungen informieren. Die digitalen Telematik-Tarife der Versicherer ermöglichen eine präzise und zeitnahe Einstufung des Fahrverhaltens. Mit Smartphone, Versicherungs-App und einem Zusatzsensor an der Windscheibe ist eine schnelle Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse möglich.

Erkundigen Sie sich zunächst bei der Kfz-Versicherung des Erstfahrzeuges nach günstigen Versicherungsangeboten für den Zweitwagen.

Saisonfahrzeuge – Günstig Cabrio und Motorrad versichern

Winterauto oder der Freiluft-Sommerschick auf vier Rädern können das Saisonkennzeichen beantragen. Wird das Motorrad nur von März bis Oktober gefahren, fallen auch nur Versicherung und Steuern für den festgelegten Zeitraum ab. Das Saisonfahrzeug wird für einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei bis elf Monaten zugelassen. Außerhalb der Zulassungszeit darf es allerdings nicht auf öffentlichen Plätzen abgestellt sein. Für das Saisonfahrzeug ist ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück oder in einer privaten Garage erforderlich. Beginnt im nächsten Frühjahr die neue Saison, kann das Fahrzeug ohne Neuzulassung oder Neubeantragung der Kfz-Versicherung gefahren werden. Neue Kfz-Kennzeichen werden auch nicht gebraucht. Der Vorteil des Saisonfahrzeugs ist, dass nur für den beantragten Zeitraum Steuern und Versicherungen zu zahlen sind. Außerhalb der Saison fallen weder die Kfz-Steuer, noch die Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung an. Geht das Fahrzeug in dieser Zeit in Flammen auf oder wird gestohlen, besteht dennoch ein Versicherungsschutz.

Die Versicherungsprämie kann sich aus Tarifmerkmalen wie Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), der Typklasse, der Regionalklasse, die Kilometerleistung und das Alter des Fahrzeugs zusammensetzen.

Zusätzliche Rabatte bei der Zweitwagenversicherung

Wird der Zweitwagen mit einer Sondereinstufung bei der Versicherung angenommen, sind bei einigen Anbieter zusätzliche Vergünstigungen möglich. Zu den möglichen Voraussetzungen der Versicherungsanbieter zählen:

  • Das Fahrzeug wird nur vom Halter oder dem Partner gefahren
  • Der Fahrer hat ein Mindestalter erreicht
  • Günstigere Konditionen bei selbstgenutztem Wohneigentum
  • Im Haushalt lebt ein kleines Kind, denn Eltern fahren umsichtiger
  • Eine abgeschlossene Garage ist vorhanden
  • Es bestehen bereits mehrere Verträge bei der Versicherung
  • Fahrer/Halter gehören einer bestimmten Berufsgruppe an
  • Es handelt sich um ein Elektro-Fahrzeug

Die Zweitwagenversicherung rechnet sich fast immer

Ob Fahranfänger, das eigene Auto für den Partner oder ein zweites Fahrzeug für den Fahrspaß – mit der Zweitwagenversicherung fahren Sie fast immer besser. Fehlt eine jahrelange Fahrpraxis, lässt sich mit der Zweitwagenversicherung von der höheren SF-Klasse des Erstwagens profitieren. Sobald genug eigene schadenfreie Jahre gesammelt sind, wird der Umstieg auf die eigene Erstversicherung deutlich günstiger.


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