Grobe Fahrlässigkeit bei der KFZ Kaskoversicherung

Kaskoversicherung – zahlt sie auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ihre Kaskoversicherung trägt die Reparatur des eigenen Fahrzeugs beim selbstverschuldeten Unfall? Nicht immer. Denn wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war, kann eine Versicherungsleistung gekürzt oder sogar verweigert werden. Doch was genau ist die grobe Fahrlässigkeit? Wir klären auf und fassen die wichtigsten Facts zum Kaskoschutz zusammen.

Die Kaskoversicherung zahlt eigene Schäden

Beim Einparken den Nachbarn gerammt? Wer am eigenen Fahrzeug einen Schaden verursacht, muss die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Das gilt nicht für eine Kaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch die selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings nur dann, wenn es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt. War beim Einparken etwa Alkohol im Blut, bleibt der Fahrer fast immer auf den eigenen Kosten sitzen:

  • bei grober Fahrlässigkeit muss die Kaskoversicherung nicht zahlen
  • viele Kfz-Kaskoversicherungen sichern auch eine grobe Fahrlässigkeit ab
  • grobe Fahrlässigkeit ist vom Versicherer nachzuweisen
  • Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind nicht versicherbar
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Rote Ampel überfahren
  • Stoppschild missachten
  • Keinen Gang einlegen auf abschüssiger Straße
  • Navi während der Fahrt bedienen
  • Aufheben des Handys während der Fahrt
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Zündschlüssel stecken lassen
  • Ständige Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Auto
  • Wertsachen im offenen Cabrio liegenlassen
  • Fahruntüchtigkeit durch Medikamente, Drogen, Alkohol

Grobe Fahrlässigkeit im Kleingedruckten

Haben Sie bereits eine Kaskoversicherung oder möchten Sie eine abschließen, sollten Sie Kleingedruckte überprüfen. Denn dort steht, ob eine grobe Fahrlässigkeit von den Versicherungsleistungen ausgenommen ist. Selbst die Teilkasko kann bei grober Fahrlässigkeit aussteigen und die Leistung verweigern. Meist bleibt dann nur noch der Gang zum Anwalt und erfahrungsgemäß wird im besten Fall lediglich ein Teil der Kosten erstattet:

  • Kfz-Kaskoversicherung kann die Haftung ganz oder teilweise ablehnen
  • Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den geschädigten Dritten aus, kann den Verursacher allerdings bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Was ist grob fahrlässig?

Wer ohne Sorgfalt handelt und nicht so, wie es jedem als selbstverständlich einleuchten müsste, handelt grob fahrlässig. Das gab der Bundesgerichtshof mit dem Urteil Az. IV ZR 173/01 vom 29. Januar 2003 bekannt.
Die Kfz-Versicherung folgert daraus, dass ein sehr unvorsichtiges oder sogar verantwortungsloses Handeln ihres Versicherungsnehmers vorliegen muss.

Der Ausweg – die Versicherung gegen grobe Fahrlässigkeit

Einige Vollkaskoversicherungen decken die grobe Fahrlässigkeit ab und zahlen auch, wenn es beim Überfahren der roten Ampel gekracht hat. Doch Vorsicht: Auch diese Zusatzversicherungen zum Kaskoschutz zahlen nicht, wenn der Unfall durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wurde. Dazu können dabei durchaus auch Medikamente zählen – etwa dann, wenn sie die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Viele Kasko-Versicherungsverträge decken die grobe Fahrlässigkeit jedoch bereits ab. Der Zusatzschutz sollte bei einem Neuabschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages ohne nennenswerten Preisunterschied enthalten sein. Denn einen wirklichen Preisnachlass gibt es für den fehlenden Schutz nicht und wenn doch, liegt dieser bestenfalls bei 2 Prozent. Ihre alten Kasko-Verträge sollten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte zur groben Fahrlässigkeit überprüfen: Ist sie nicht eingeschlossen oder wurde seinerzeit sogar ein “Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit” unterzeichnet, lohnt sich der Umstieg auf eine neue Kaskoversicherung.

Schlüssel steckt – keine Leistung
Wer den Zündschlüssel stecken lässt, braucht sich über das gestohlene Fahrzeug nicht zu beschweren: Einen Ersatz gibt es nicht. Die Kaskoversicherung zahlt beim Autodiebstahl nicht, selbst wenn eine grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Wer zahlt was bei grober Fahrlässigkeit?

Verschuldet man selbst einen Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Unfallbeteiligten. Für die Schäden am eigenen Fahrzeug muss man selbst ankommen. Hat der Unfallverursacher eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug, zahlt die Versicherung auch für diese Reparaturen einen Ausgleich.

Anders sieht es aus bei grober Fahrlässigkeit. Für diesen Fall halten sich die Versicherungen die Möglichkeit der Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung vor. Zur groben Fahrlässigkeit heißt es in § 81 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sinngemäß: Wird ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer seine Leistung in einem entsprechenden Verhältnis kürzen. Umso schwerwiegender also die grobe Fahrlässigkeit, desto weniger muss die Versicherung zahlen.

Wurde etwa im volltrunkenen Zustand ein Fahrzeug beschädigt, so zahlt zwar die Kfz-Haftpflicht den Schaden des Geschädigten, kann aber vom betrunkenen Verursacher die Zahlung zurückverlangen. Hatte der Fahrer zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht noch eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen, muss die nicht zahlen. Denn beim Alkoholmissbrauch am Steuer handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit. Demnach wird die Kaskoversicherung die Übernahme der entstandenen Schäden ganz oder teilweise verweigern.

Leicht oder grob fahrlässig – wo ist der Beweis?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen einer leichten und groben Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit ist bei fast allen Unfällen oder Fahrzeugschäden im Spiel. Daher ist in der Kfz-Versicherung allein die grobe Fahrlässigkeit von Bedeutung. Beruft sich die Versicherung auf das grob fahrlässige Handeln ihres Versicherungsnehmers, darf sie die Leistung verweigern. Doch zuvor muss sie nachweisen, dass der Fahrer grob fahrlässig und nicht etwa leicht fahrlässig gehandelt hat. Bei den Verträgen zur Kaskoversicherung kann bei grob fahrlässigem Handeln die Leistung ausgeschlossen sein – oder zumindest zu einem Abschlag der Entschädigungssumme führen. Die grobe Fahrlässigkeit gilt übrigens nicht nur für die Kfz-Vollkaskoversicherung. Auch in vielen anderen Versicherungen des zivilen Rechts sind Versicherungsleistungen ausgeschlossen.

Drink & Drive – grobe Fahrlässigkeit
Wer unter Drogen oder Alkohol mit dem Fahrzeug Schäden verursacht, handelt grundsätzlich grob fahrlässig. Selbst Versicherungen, die bei einer groben Fahrlässigkeit zahlen, schließen für diesen Fall die Leistungen aus.

Sorgfaltspflicht – Handeln mit Besonnenheit, Vorsicht und Weitsicht

Bei den Kfz-Versicherungen spielen bei der Beurteilung einer groben Fahrlässigkeit vor allem die Voraussehbarkeit und die Vermeidbarkeit des Schadens eine wichtige Rolle. Allerdings kann der Gesetzgeber nicht auf jeden Einzelfall eingehen. Daher wird meist erst vor Gericht geklärt, ob es sich um eine grobe Fahrlässigkeit handelt oder nicht. Nachweisen muss dies die Versicherung und damit kommt sie auch für die Kosten des Verfahrens auf. Allgemein gilt für einen Nachweis der groben Fahrlässigkeit das Vernachlässigen der erforderlichen Sorgfalt in einem außergewöhnlich hohen Maß. Wer die Sorgfaltspflicht in einem weniger schweren Maß verletzt, hat “einfach” oder “leicht” fahrlässig gehandelt. Den aus Leichtfertigkeit verursachten Schaden muss die Versicherung übernehmen – dies wird als die “Haftpflicht” bezeichnet.

Grob fahrlässig mit Todesfolge

Wurde bei einem schweren Unfall ein Beteiligter tödlich verletzt, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. § 15 des Strafgesetzbuches (StGB) räumt ein, dass jedoch nur dann mit einer Strafe zu rechnen ist, wenn das fahrlässige Handeln per Gesetz bereits mit einer Strafe belegt ist. Ein solches fahrlässiges Handeln ist etwa das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Telefonieren am Steuer – beides ist bereits per Gesetz verboten. Kam es also beim Telefonieren zu einem Unfall mit Todesfolge, so muss zusätzlich mit einer Verurteilung nach dem Strafrecht gerechnet werden.

Medikamente und grobe Fahrlässigkeit
Auch Medikamente können zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Steht im Beipackzettel, dass sie das Führen von Maschinen oder Fahrzeugen beeinträchtigen können, droht ein Versicherungsverlust durch grobe Fahrlässigkeit.

Grob fahrlässig im Straßenverkehr – die Versicherung zahlt nicht

Macht die Kfz-Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit geltend und verweigert eine Zahlung, müssen Sie dennoch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Die Versicherung muss beweisen, dass tatsächlich grob fahrlässig gehandelt wurde. Der Versicherte sollte eine pauschale Kürzung der Versicherungsleistung nicht hinnehmen. Weigert sich die Versicherung zur Übernahme des vollen Schadens, kann Einspruch eingelegt werden. Dann entscheiden die Richter, ob es sich um eine grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat oder nicht. Eine Pauschalbewertung ist nicht möglich, denn jeder Fall wird individuell behandelt. Was auf den ersten Blick als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, kann durch das sogenannte Augenblicksversagen relativiert werden: Dann muss nicht einmal mehr das Überfahren der roten Ampel eine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Haben etwa die Kinder auf dem Rücksitz gestritten und der Fahrer war abgelenkt, handelt es sich nicht automatisch auch um eine grobe Fahrlässigkeit (BGH, Az IV ZR 173/01).

Was sagen die Gerichte? – weitere Urteile zur groben Fahrlässigkeit

  • Wer betrunken, mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall mit Todesfolge verursacht, muss mit einer Haftstrafe ohne Bewährung rechnen (OLG Hamm, Aktenzeichen 3 RVs 55/14)
  • Das Auto ohne Gang auf abschüssiger Straße zu parken ist grob fahrlässig. Das Anziehen der Handbremse genügt dort nicht. (OVG Lüneburg, Aktenzeichen 5 LA 50/12)
  • Das Navigationsgerät während der Fahrt zu bedienen ist grob fahrlässig (LG Potsdam, Aktenzeichen 6 O 32/09).


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