Rabattschutz & Rabattretter in der Kfz-Versicherung

Mit Rabattschutz und Rabattretter den Schadenfreiheitsrabatt behalten

Es hat gekracht – und die neue Versicherungsprämie schnellt in die Höhe. Das ist ärgerlich, denn mit dem Verlust der SF-Klasse sind viele unfallfreie Versicherungsjahre dahin. Um auch nach einem selbstverschuldeten Unfall die begehrte Schadenfreiheitsklassen der Kfz-Versicherung zu behalten, schließen Sie einfach einen Rabattschutz ab. Prüfen Sie, ob Sie den Rabattretter vielleicht schon haben – wir sagen Ihnen wie.

  • Zahlt die Autoversicherung einen Schaden, stuft sie die Schadenfreiheitsklasse zurück
  • Eine Rückstufung erfolgt gleich über mehrere Schadensfreiheitsklassen
  • Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung bei den schadenfreien Jahren
  • Der Rabattschutz deckt meist nur einen Schaden pro Jahr ab.

Der Rabattschutz sichert die unfallfreie Zeit

Muss die Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung einen Schaden bezahlen, stuft sie ihren Versicherten herab. Umgangssprachlich wird dies teilweise auch als “hochstufen” bezeichnet. Gemeint ist der Verlust der Schadenfreiheitsklasse nach einem selbstverschuldeten Unfall. Denn umso höher die Schadenfreiheitsklasse, desto größer der Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Und der geht nach dem Unfall verloren. Meist geht es für den Autofahrer gleich um mehrere Schadenfreiheitsklassen zurück. Das verursacht nicht nur im nächsten, sondern in vielen weiteren Jahren zusätzliche Kosten bei der Kfz-Versicherung. Die höheren Versicherungsprämien summieren sich leicht auf mehrere tausend Euro. Der Rabattschutz ist eine Zusatzoption zur Kfz-Haftpflicht oder zur Vollkaskoversicherung. Er verhindert die neue Einstufung auf einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Mit Rabattschutz und Rabattretter hat der Autofahrer allerdings meist nur einen Unfallschaden pro Jahr frei – unerheblich von den verursachten Kosten. Je nach Versicherer ist der Abschluss eines Rabattschutzes an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Abschluss nach frühestens 3 oder 4 unfallfreien Jahren (mindestens SF 3 oder SF 4)
  • Mindestalter 23 Jahre

Nach jedem unfallfreien Jahr stuft der Versicherer den Kunden in eine höhere SF-Klasse ein. Die Kfz-Versicherung ist bei niedriger SF-Klasse teurer.

Salto rückwärts – der Fall in die tiefere SF-Klasse

Versicherungen passen die Schadenfreiheitsklassen ihrer Versicherten meist zum 1. Januar eines Jahres an. Bei einem selbstverschuldeten Unfall im Vorjahr fällt der Unfallfahrer gleich mehrere Stufen zurück. Wie tief der Autofahrer nach dem Unfall abrutschen kann, ist in der Rückstufungstabelle des Versicherers festgelegt. Mit der schlechteren SF-Klasse steigen wiederum die Beiträge. Möglich ist beispielsweise eine Abstufung von der SF 20 auf SF7 – was mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist. Damit die 13 schadenfreien Jahre nicht von einem Moment auf den anderen verloren gehen, lohnt sich der Abschluss von Rabattschutz und Rabattretter. Der schlechtere Schadenfreiheitsrabatt verursacht Mehrkosten über viele Jahre. Ein Rabattschutz verhindert, dass im Schadenfall nicht zurückgestuft und trotz Unfall im nächsten Jahr in eine bessere Schadenklasse aufgestiegen werden kann.

Wann lohnen sich Rabattschutz und Rabattretter?

Für den Rabattschutz verteuert sich die Versicherungsprämie je nach Fahrzeug und Versicherer um etwa 15 bis 30 Prozent. Er lohnt sich, wenn die Versicherungsprämie bereits günstig ist. Wer bereits in einer hohen Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist, sollte den Abschluss der Zusatzoption genau überdenken. Denn der Unfall wirkt sich kaum noch auf die neue Versicherungsprämie aus.

Faustformel für den Rabattschutz

Erhöht der Rabattschutz den Versicherungsbetrag um maximal 20 Prozent, lohnt sich meist ein Abschluss.

Der Rabattschutz wird als zusätzlich Tarifoption zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkasko vereinbart. Da die Teilkaskoversicherung nur Schäden übernimmt, die nicht selbst verursacht wurden, wirkt sie sich nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus.

Der Rabattschutz lohnt sich immer dann, wenn eine Rückstufung nach einem Unfall den Schadenfreiheitsrabatt erheblich reduziert. Denn der Rückfall auf eine tiefere SF-Klasse wirkt sich über mehrere Jahre aus – durch höhere Versicherungsprämien. Der Rabattschutz verhindert nicht nur eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt, sondern sichert gleichzeitig den Schritt in die nächsthöhere SF-Klasse zum Jahresbeginn.

Schadenrückkauf von der Versicherung – den Schadenfreiheitsrabatt erhalten

Auch ohne Rabattschutz und Rabattretter kann sich der Versicherte seine Schadenfreiheitsklasse erhalten. Nämlich dann, wenn er den verursachten Schaden selbst trägt. Nicht immer ist das eine Option, doch bei kleineren Schäden kann sich die Übernahme der Unfallkosten auszahlen. Möglich ist, sich mit dem Unfallgegner zu einigen und die Versicherung nicht einzubeziehen. Eine sichere Variante ist der Rückkauf des Schadens, bei dem der Unfallverursacher seiner Versicherung den Kfz-Haftpflichtschaden abkauft. Zunächst reguliert die Versicherungsgesellschaft den Unfallschaden mit dem Unfallgegner und informiert ihren Versicherungsnehmer zur Schadenhöhe. Der kann sich dann innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob er den Schaden zurückkaufen möchte oder die schlechtere Schadenfreiheitsklasse in Kauf nimmt. Eine Kostengegenüberstellung liefert Aufschluss, ob sich der Rückkauf des Schadens tatsächlich auszahlt.

Beispiel für die Rückstufung nach einem Schaden:

  • Schadenfreiheitsklasse vor Unfall: SF-10
  • Schadenfreiheitsklasse nach Unfall: SF-4
  • Beitragssatz vor dem Schaden: 36 Prozent
  • Beitragssatz nach dem Schaden: 48 Prozent
  • Relative Beitragserhöhung nach Schaden: 33 Prozent
  • Beitragserhöhung in Prozentpunkten nach Schaden: 12

Ein allgemeiner Richtwert, um den Schaden erst gar nicht an die Haftpflichtversicherung zu melden oder ihn später zurückzukaufen, liegt bei 1.500 Euro. Bei darunter liegende Schäden lohnt sich die Finanzierung aus eigener Tasche. Bei der Vollkaskoversicherung rechnet sich eine Selbstübernahme meist bis zu einem Betrag von 1.300 Euro.

Voraussetzungen für den Rabattschutz

Bei den meisten Versicherern ist der Rabattschutz erst ab einem Schadenfreiheitsrabatt von 3 möglich (SF-Klasse 3). Der Rabattschutz kann – im Gegensatz zum alten Rabattretter – auch mehr als einen Unfall im Jahr abdecken. Eine weitere Voraussetzung ist häufig das Alter des Fahrers und die Gesellschaften fordern ein Mindestalter von 23 Jahren für den Abschluss eines Rabattschutzes. Beim Rabattretter sind die Grenzen noch enger gesetzt und in der Regel muss ein hoher Schadenfreiheitsrabatt erfahren worden sein. Dafür ist der Rabattretter häufig eine kostenlose Option und bereits im Vertragswerk der Kfz-Versicherung enthalten.

Alternativen zum Rabattschutz – der Rabattretter

Prüfen Sie Ihre Kfz-Versicherungsverträge, denn ist noch ein Rabattretter eingeschlossen. Auch mit dem Rabattretter ändert sich die Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall kaum und die Versicherungsprämie bleibt stabil. Voraussetzung für die alte Regelung war meist die SF-Klasse 25 mit 25 unfallfreien Jahren. Der Rabattretter schützt lediglich bei einem Unfall pro Jahr. Muss die Versicherung einen zweiten selbstverursachten Unfallschaden im selben Zeitraum zahlen, hilft auch der Rabattretter nicht mehr: Im nächsten Jahr erfolgt die neue Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse.

Der Rabattretter erhält den Schadenfreiheitsrabatt

Im Gegensatz zum Rabattschutz erfolgt beim Rabattretter eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Allerdings bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten und die Versicherungsprämie ändert sich kaum. Dazu sind bei den Versicherern die verschiedene Schadenfreiheitsklassen mit demselben Schadenfreiheitsrabatt verbunden. Steigt der Versicherte mit Rabattschutz um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen ab, sichert der Rabattretter den bisher gewährten Schadenfreiheitsrabatt, damit sich die Versicherungsprämie nicht erhöht. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nur so weit, damit der bisher erzielte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Den Rabattretter sieht man gelegentlich noch in Altverträgen, denn für Neuverträge liegt die Hürde hoch: Bei einigen Versicherern ist der Rabattretter nur ab der Schadenfreiheitsklasse 30 möglich.

Rabattschutz beim Versicherungswechsel

Der Rabattschutz deckt einen Unfall pro Jahr ab. Bei manchen Versicherern kann sich der Autofahrer gegen mehrere Schäden sichern. Vorsicht ist bei einem Versicherungswechsel geboten, denn dann wird das Schutzverhältnis zwischen Versicherung und Autofahrer aufgelöst. Beim neuen Vertrag müssen der Versicherung die Schäden der vergangenen Jahre genannt werden. Es erfolgt eine neue Einstufung, als ob es einen Rabattschutz nicht gegeben hätte. Beim Versicherungswechsel landet der Autofahrer also in seiner “richtigen” SF-Klasse, in die er ohne den Rabattschutz gerutscht wäre.

Der Rabattschutz ist an den Tarif beim Versicherer gebunden. Wird die Kfz-Versicherung gewechselt, wird ein Rabattschutz nicht automatisch übernommen.

Rabattschutz zahlt sich aus – doch ein Vergleich lohnt

Mindestalter und eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse sind die Voraussetzungen, um einen Rabattschutz abschließen zu können. Günstig ist er nicht, schützt aber vor dem Abstufen der SF-Klasse nach einem selbstverschuldeten Unfall. Möglich ist ein Rabattschutz bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung, nicht jedoch bei der Teilkaskoversicherung. Wird die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bleibt der Rabattschutz nicht erhalten und der Autofahrer wird neu eingestuft. Wer viel unterwegs ist oder mit häufigeren Unfallschäden rechnet, kann sich für den Rabattschutz entscheiden. Auch wenn der die Versicherungsprämie um 20 Prozent oder mehr verteuert. Wer seine schadenfreien Jahre bei der Versicherung verliert, hat mit Mehrkosten über gleich mehrere Jahre zu rechnen – sofern er die Unfallkosten nicht selbst trägt.


Weieter Ratgeber die Sie interessieren könnten