Das Thema Fahrerflucht wird von vielen Autofahrern unterschätzt: Der berühmte Zettel mit den Kontaktdaten unter dem Scheibenwischer reicht selbst bei einem Bagatellschaden auf dem Parkplatz nicht aus. Die Folgen können bis hin zur Verurteilung wegen Fahrerflucht und vor allem bis zum Versagen des Versicherungsschutzes führen.
Es ist schnell passiert auf den engen Parkplätzen vor den Supermärkten, am Straßenrand oder bei einem Wendemanöver: Der kleine Rempler gegen ein anderes Fahrzeug, die Leitplanke oder einen Baum verursacht zwar meist keinen großen Schaden, kann allerdings fatale Folgen haben. Ist der Geschädigte nicht gleich auszumachen, werden entweder die Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen – oder das Weite gesucht. Wie das Handelsblatt in seinem Auto-Ratgeber vom 19.3.2015 ausführt, handelt es sich zwar bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro um einen sogenannten Bagatellschaden, das entbindet den Verursacher jedoch nicht von seiner Pflicht, zur Schadenaufklärung beizutragen.
Die von der Rechtsprechung vorgesehene Wartezeit, die ein Schadenverursacher am Tatort verbleiben muss, ist sehr schwammig mit “angemessen” bezeichnet. Selbstverständlich spielt der Umfang des Schadens selbst dabei eine wichtige Rolle. Allerdings ist eine genaue Zeitangabe nicht möglich, denn was ist angemessen? Zehn Minuten oder eine halbe Stunde? Zumindest sollte der Verursacher alles Mögliche unternehmen, beispielsweise in einem Supermarkt den Halter des Fahrzeuges ausrufen lassen oder die anliegenden Geschäfte aufsuchen und nachfragen. Sicherheitshalber empfiehlt sich immer der Anruf bei einer Polizeidienststelle, sollten alle Bemühungen erfolglos bleiben.
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Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann zur Anzeige gebracht werden, selbst wenn eine Information mit den persönlichen Daten hinterlassen wird. Kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung, kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung Sanktionen erlassen: Sie reguliert zwar den entstandenen Schaden, wird sich aber beim eigenen Versicherungsnehmer schadlos halten. Bis zu 5.000 Euro Regress sind durchaus möglich. Bei einem Kasko-Schaden sehen die Versicherungsbedingungen in vielen Fällen noch drastischere Konsequenzen vor: Der Versicherer kann die Regulierung verweigern. Der Versicherungsnehmer ist in jedem Fall zur Schadenminderung und -aufklärung verpflichtet, mit der Unfallflucht verstößt er also gegen seine Obliegenheiten. Nicht zu unterschätzen ist die Tatsache, dass dies auch für Beschädigungen an Verkehrsschildern, Bäumen oder Leitplanken gilt. Die rechtlichen Folgen können also deutlich weiter reichen, als der Schaden eigentlich wert ist.