Versicherungsnehmer und Versicherungen haben gleichermaßen das Recht zu kündigen. Kündigt der Versicherer, liegt ein Schadensfall vor oder man ist mit den Zahlungen in den Rückstand geraten. Beide Gründe können dazu führen, dass man von der Versicherung abgelehnt wird. Verschiedene Möglichkeiten führen zu einem neuen Vertrag.
Kfz Versicherung trotz Kündigung durch Versicherer
Kündigungsumkehr
Wurde die Versicherung aufgrund eines Schadensfalls gekündigt, kann man bitten, die Kündigung umzukehren: Der Versicherer nimmt die Kündigung zurück, falls man selbst kündigt. Damit kann bei der neuen Kfz-Versicherung ehrlich angegeben werden, dass man selbst gekündigt hat. Das ist in vielen Fällen positiv gegenüber dem umgekehrten Fall. Der Schaden muss allerdings trotzdem angegeben werden und kann immer noch zu einer Ablehnung oder höheren Prämien führen. Der Versicherungsvergleich online zeigt deutliche Unterschiede.
Bei rückständigen Beiträgen schwierig
Kein Versicherungsunternehmen mag Kunden, die wegen rückständiger Beiträge gekündigt wurden. Der Kündigungsgrund muss zwar bei Vertragsabschluss nicht angegeben werden, ist aber offensichtlich. Versuchen Sie, sich mit Ihrem Versicherer zu einigen. Zahlen Sie die ausstehenden Kosten möglichst umgehend. Verhandeln Sie: Vielleicht nimmt der Versicherer die Kündigung zurück oder Sie dürfen selbst kündigen.
Kontrahierungszwang
In Deutschland besteht Kontrahierungszwang. Die Versicherungen sind also verpflichtet, Ihnen irgendeine Art von Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten. Denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Die Basisleistungen erhalten Sie also bei jedem Anbieter. Der Versicherungsschutz ist reduziert:
- Personenschäden sind bis zu einer Summe von 7,5 Millionen Euro versichert.
- Sachschäden sind bis zu einer Summe von 1,12 Millionen Euro versichert.
- Vermögensschäden sind bis zu einer Summe von 500.000 Euro versichert.
Mehr bieten die Basisleistungen nicht. Empfohlen werden eigentlich bis zu 100 Millionen Euro als Deckungssumme, aber das ist von den Basisleistungen nicht gedeckt.
Ausnahme vom Kontrahierungszwang
Wurden Sie vom gleichen Versicherer schon in vorausgegangenen Jahren gekündigt, muss der Anbieter Sie nicht wieder aufnehmen. Mussten Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, einen Offenbarungseid leisten oder eine Insolvenz anmelden, darf der Versicherer Sie ebenfalls ablehnen. Er muss in diesem Fall seiner Versicherungspflicht nicht nachkommen.
Versicherung auf eine andere Person
Sollten Sie aus den oben genannten Gründen Probleme haben, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, können Sie Ihren Wagen über Ihren Ehepartner oder Ihre Partnerin versichern lassen. Eltern, eigene volljährige Kinder oder Freunde sind eine weitere Möglichkeit.
Kündigung und negativer Schufa-Eintrag?
Hat Ihr Versicherer Ihre Zahlungsschwierigkeiten an die Schufa gemeldet, haben Sie dort eine negativen Eintrag. Auch in diesem Fall gilt die Versicherungspflicht, Sie können also die Basisleistungen auf jeden Fall erhalten. Aufgrund einer negativen Schufa dürfen die Versicherer Sie nicht ablehnen. Sie werden aber weder Teil-, noch Vollkaskoversicherung angeboten bekommen, auf die Mallorca-Police und andere Zusatzleistungen müssen Sie verzichten.