Viele fragen sich, wann sie mit der Abbuchung ihrer Prämie für die Kfz-Versicherung rechnen müssen. Bei einer Einzugsermächtigung bestimmt der Versicherer den exakten Zeitpunkt. Bei der großen Mehrheit der Unternehmen hat sich der 1. Januar als Termin der Hauptfälligkeit eingebürgert. In der Macht des Kunden liegt, ob er eine jährliche Zahlungsweise oder eine Ratenzahlung in kürzeren Abständen vorzieht.
Beim Abschluss der Autoversicherung kann man festlegen, wie die Zahlweise sein soll. Sie können wählen zwischen monatlicher, Vierteljährlicher, Halbjährlicher oder Jährlicher Abbuchung. Wird monatlich oder Vierteljährlich abgebucht, erhöht sich meist der zu zahlende Jahresbeitrag. Wird dagegen der gesamte Jahresbeitrag einmal pro Jahr abgebucht, gibt es keine Beitragserhöhung.
Viel Geld mit einer jährlichen Zahlungsweise sparen
Grundsätzlich fordern Versicherer bei einer Kfz-Versicherung eine Vorauszahlung. Die Intervalle unterscheiden sich. Verbreitet ist die jährliche Vorauszahlung. Die meisten Unternehmen bieten zudem eine halbjährliche und eine vierteljährliche Zahlung, teilweise buchen sie das Geld auf Wunsch monatlich ab. Am liebsten ist ihnen die jährliche Abbuchung, da sie den geringsten bürokratischen Aufwand bedeutet. Deshalb kosten Kfz-Versicherungen mit diesem Zahlungsrhythmus am wenigsten, für kürzere Intervalle fordern Versicherungen beträchtliche Aufschläge. Der Kostenunterschied zwischen einer jährlichen und einer monatlichen Abbuchung kann bis zu 10 % betragen, dazwischen existieren Abstufungen.
Abbuchungszeitpunkt: Bei jährlicher Zahlung meist Januar
Versicherungen haben das Recht, den Fälligkeitstermin eigenständig festzulegen. In der Kfz-Versicherungen haben sich fast alle Dienstleister für den 01. Januar entschieden, einige Tage danach erfolgt die Abbuchung der Prämie. Bei mehreren Zahlungen im Jahr orientieren sich die Folgezahlungen an diesem Zeitpunkt, bei einer vierteljährlichen Zahlung müssen Versicherte demnach mit der nächsten Abbuchung im April rechnen. Die konkreten Termine der Abbuchung weichen voneinander ab. Die einen Versicherer ziehen das Geld beispielsweise Anfang Januar ein, die anderen zum 15. Darüber informieren die Unternehmen entweder im Versicherungsschein oder in den Beitragsrechnungen. Schließen Versicherte ihre Kfz-Police während des Jahres ab, ändert sich in der Regel nichts am Termin der Hauptfälligkeit. Stattdessen verlangt das Unternehmen einen anteiligen Betrag bis zu diesem Zeitpunkt.
Auf ausreichendes Kontoguthaben achten
Versicherte sollten aus Eigeninteresse eine ausreichende Kontodeckung sicherstellen. Bestenfalls notieren sie den Abbuchungstermin in ihrem Kalender. Andernfalls drohen unnötige Kosten. Die Unternehmen stellen die Bankgebühren für die Rückbuchung sowie Mahngebühren in Rechnung. Zudem verlieren Kunden eventuell den Versicherungsschutz, die Dienstleister können den Vertrag kündigen. Der Gesetzgeber hat das im Versicherungsvertragsgesetz § 38 exakt geregelt. Versicherungen müssen zuerst eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen senden. Nach Ablauf dieser Frist können sie den Versicherungsschutz entziehen. Bei der Haftpflichtversicherung mit Versicherungspflicht hat dies die Konsequenz, dass Besitzer ihr Fahrzeug nicht mehr benutzen dürfen. Zusätzlich können die Versicherer eine Kündigung aussprechen. Diese wird unwirksam, wenn Versicherungsnehmer innerhalb vier Wochen nach der Kündigung den offenen Rechnungsbetrag begleichen.