Wann ist die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?
Für Firmenfahrzeuge ist die Kfz-Steuer eine Betriebsausgabe. Sie mindert den Gewinn der Firma. Der Firmeninhaber zahlt weniger Steuern. Je nach Nutzung des Fahrzeuges sind bis zu 100% der Kfz-Steuer steuerlich abziehbar. Doch wer ist Unternehmer im Sinne des Finanzamtes?
Der steuerliche Unternehmer
Umgangssprachlich sind Unternehmer regelmäßig Arbeitgeber. Die Definition des Finanzamtes umfasst jedoch alle Selbständigen und Gewerbetreibenden. Die Einkommensteuer schließt nebenberuflich tätige Angestellte und Chefs ein. Jeder steuerliche Unternehmer darf Geschäftswagen absetzen. Wird für die unternehmerische (Neben-)Tätigkeit ein Auto benötigt, kann dies steuerlich ein Firmenwagen sein. Voraussetzung ist, dass die privat gefahrenen km max. 90% der Gesamt-km pro Jahr ausmachen.
Privatnutzung – 1%-Regel versus Fahrtenbuch
Steuerlich sind sämtliche Kosten des Firmenwagens Betriebsausgaben. Nutzt der Inhaber das Fahrzeug privat, entstehen fiktive »Einnahmen«. Es fliest kein Geld, aber die Einnahmen reduzieren die Steuerentlastung durch den Firmenwagen. Die fiktive Einnahme »Privatnutzung Firmen-Kfz« ermittelt sich nach der 1%-Regel oder mithilfe des Fahrtenbuches.
Bei der 1%-Regelung beträgt die Einnahme 1% des Bruttolistenpreises pro Monat.
Bei der Fahrtenbuchmethode berechnet sie sich anhand der Formel Privat-km/Gesamt-km x Gesamtkosten. Die Gesamtkosten ermitteln sich aus der Summe von Abschreibung, Spritkosten, Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer und Reparaturkosten.
Welche der beiden Methoden günstiger ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Höhe der Privatnutzung spielt das Verhältnis von Bruttolistenpreis und Gesamtkosten eine Rolle. Um die Fahrtenbuchmethode zu nutzen ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erforderlich.
Firmenwagen ohne Privatanteil
Doch es geht auch ohne fiktive Einnahmen für die Privatnutzung. Dass keine Privatnutzung stattfindet, glaubt das Finanzamt in zwei Fällen:
- Fall 1 – Handwerkerfahrzeuge
Diese nutzen Unternehmer ausschließlich für betriebliche Zwecke, sagt der Bundesfinanzhof (BFH). Die Finanzverwaltung akzeptiert das. Für folgende Fahrzeugtypen setzt sie keine Privatnutzung an: klassische Lieferwagen und Kastenwagen ohne Rückbank, 2-sitzige Transporter mit offener Ladenfläche und umgebaute Kombis (keine Rücksitze, dafür Einbauten). - Fall 2 – Überlassung an Angestellte mit Privatnutzung
Es wird nicht zweimal kassiert. Versteuert bereits der Arbeitnehmer eine Privatnutzung des Dienstwagens, muss der Arbeitgeber keine versteuern. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter ein Familienmitglied ist.
Die Kfz-Steuer für Firmenwagen zahlen Unternehmer teilweise aus der eigenen Tasche. Über die Betriebsausgaben erhalten sie einen Teil der Steuern zurück. Eine geschickte Gestaltung der Kfz-Nutzung eröffnet bei der Kfz-Steuer Sparpotenzial. Je nach Ausgangslage beträgt die Steuerentlastung bis zu 49%.