Überführungskennzeichen Versicherung

Überführungskennzeichen
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Überführungskennzeichen – Das müssen Sie wissen

Sie benötigen ein Überführungskennzeichen immer dann, wenn Fahrzeugüberführungen innerhalb Deutschlands oder im Ausland vorgenommen werden. Dabei ist der Begriff des Kennzeichens lediglich ein Oberbegriff, der die Kennzeichenarten “Kurzzeitkennzeichen” und “Ausfuhrkennzeichen” gewissermaßen zusammenfasst.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Fahrten innerhalb von Deutschland benötigt. Das Ausfuhrkennzeichen ist für Fahrzeugüberführungen ins Ausland oder von dort nach Deutschland Pflicht. Beide Kennzeichenarten können auch für Probefahrten oder Prüfungsfahrten genutzt werden.

Welche Kosten entstehen für ein Überführungskennzeichen?

Die Kosten für dieses Kennzeichens sind nicht besonders hoch. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle: Verwaltungsgebühr in höhe von ca. 10 Euro
  • Kosten für die Prägung des Überführungskennzeichens in Höhe von 15 – 30 Euro
  • Prüfplakette zwischen 0,50 – 1,00 Euro
  • Kosten für die Versicherungspolice (eVB-Nummer)

Die eVB-Nummer (Deckungskarte) vergibt die Versicherung.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die Versicherungspolice (eVB-Nummer – Versicherungsbestätigung) erstattet oder angerechnet bekommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Nutzung der Überführungskennzeichen bei der gleichen Versicherung versichern lassen.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Überführungskennzeichen?

Zunächst einmal benötigen Sie für die Beantragung eines Überführungskennzeichens die sogenannte eVB-Nummer (Deckungskarte). Sie erhalten diese von Ihrer KFZ-Versicherung. Achten Sie darauf, die eVB-Nummer bei der Versicherung zu beantragen, bei der Sie anschließend auch Ihre Auto Versichern. Nur in diesem Fall können Sie die Kosten der 5-Tage-Police erstattet bzw. angerechnet bekommen.

Die Vergabe der eVB-Nummer erfolgt in der Regel sehr schnell. Möglich ist der Versand per Email oder SMS. Die Nummer dient der Zulassungsstelle als Nachweis dafür, dass für das noch auszustellende Kennzeichen Versicherungsschutz besteht.

Tipp: Es lohnt sich, die unterschiedlichen Versicherungsangebote vorab zu vergleichen.

Neben der eVB-Nummer müssen Sie auch den Personalausweis oder Reisepass in die Zulassungsstelle mitnehmen.

Seit dem 01.04.2015 benötigt das Auto welches Sie zur Probe fahren möchten oder aber überführen möchten, eine gültige TÜV Plakette. Sie müssen also für ein Überführungskennzeichen, ein bestimmtes Auto angeben welches eine gültige TÜV Plakette hat. Dort erhalten Sie nun die Nummern für das Kennzeichen und können damit bei einer Prägestelle Ihr Überführungskennzeichen drucken lassen. Anschließend ist ein weiterer Besuch der Zulassungsstelle nötig, da Sie dort den Zulassungsstempel erhalten. Erst jetzt ist Ihr Kennzeichen aktiviert und kann genutzt werden.

Kurze Checkliste:

  • eVB-Nummer von der KFZ-Versicherung
  • Ausweis oder Reisepass
  • TÜV für das bestimmte Fahrzeug

Wie lange ist das Überführungskennzeichen gültig?

Die Gültigkeit des Überführungskennzeichens beträgt 5 Tage. Deshalb wird dieses Kennzeichen auch oft 5-Tage-Kennzeichen genannt. Sie erkennen das Ablaufdatum auf der rechten Seite Ihres Kennzeichens. Es ist auf gelbem Grund in schwarzen Ziffern aufgedruckt. Sie sollten in jedem Fall darauf verzichten, ein abgelaufenes Kennzeichen zu nutzen, da Sie in diesem Fall keinen Versicherungsschutz haben und bei einer Verkehrskontrolle mit der Stilllegung Ihres Fahrzeugs rechnen müssten.

Woher bekomme ich das Überführungskennzeichen?

Seit dem 1. November 2012 muss durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes beantragt werden.
Seit dem 01.04.2015 ist die Beantragung bei der Zulassungsstelle am Standort des Autos möglich.
Für Versicherte mit einer weniger guten Bonitätsauskunft gibt es auf unserer Seite Kfz-Versicherung trotz Schufa einen Versicherungsrechner.

Kann ich das Überführungskennzeichen für mehrere Autos nutzen?

Nein, dieses Kennzeichen gilt nur für ein Fahrzeug. Maßgeblich ist hier, für welches Fahrzeug die eVB-Nummer zugewiesen wurde. Für alle anderen Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz. Sollten Sie das Kennzeichen dennoch für ein anderes Fahrzeug verwenden und einen Unfall haben, haften Sie allein für alle daraus resultierenden Schäden.

Was geschieht wenn ich das Überführungskennzeichen nicht nutze?

Sofern Sie Ihr Kennzeichen nicht innerhalb des gültigen Zeitraums nutzen, verfällt es und kann entsorgt werden. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht, sieht man von den entstandenen Kosten einmal ab.

Was ist die Grüne Karte

Als Grüne Karte wird die internationale Versicherungskarte bezeichnet. Sie verdankt ihren Namen allein ihrer grünen Farbe. Mit dieser Versicherungskarte können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihr Fahrzeug auch bei Überführungen ins In- oder Ausland versichert ist.

Tragen Sie die Grüne Karte auf jeden Fall immer bei sich, auch wenn die Einführung des Euro-Kennzeichens den Nutzen immer mehr infrage stellt.