Die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs ist mit vielen Berechnungen und Kalkulationen verbunden. Vor allem die Kfz-Steuer ist für viele Menschen noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Möchten Sie wissen wie Sie Ihre Kfz-Steuer berechnen? Oder warum Sie überhaupt eine Autosteuer zahlen müssen?
Und vor allem: Mit welchen Fahrzeugen die Kfz-Steuer besonders niedrig ausfällt? Wir erklären Ihnen alle relevanten Fakten zur Kfz-Steuer auf einen Blick.
Was ist überhaupt die Kfz-Steuer?
Die Wurzeln der Kfz-Steuer liegen im Jahr 1899. In diesem Jahr wurde erstmals eine sogenannte Luxussteuer auf Kraftfahrzeuge erhoben. Diese Luxussteuer war bis zum Jahr 1933 gängige Praxis und wurde anschließend für zwei Jahre ausgesetzt. Doch durch die auf den Markt drängenden Fahrzeuge in immer größerer Zahl wurde die Steuer 1935 wieder in Kraft gesetzt. Im Jahr 1949 wurde die Kfz-Steuer im Grundgesetz verankert und deren Einnahmen den Haushalten der einzelnen Bundesländer zugeschlagen. Erst im Jahr 2009 wurde dieses Verfahren geändert. Seit diesem Zeitpunkt fließt die Kfz-Steuer in ihrer Gänze dem Bundeshaushalt zu.
Wie viel Kfz-Steuer muss ich zahlen?
Die Autosteuer wird anhand verschiedener Faktoren berechnet und kann somit nicht pauschal bestimmt werden. Sie können allerdings mit den wichtigsten Stichdaten über unseren Rechner schnell und unkompliziert Ihre fällige Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug berechnen lassen und somit sowohl schnell und einfach alle relevanten Fakten für eine Kaufentscheidung generieren. Finden Sie bei uns die für Sie optimale Kfz-Versicherung und behalten Sie die Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer gleichermaßen im Blick. So haben Sie die direkte Kontrolle über die jährlichen Kosten Ihres Fahrzeugs.
Wie wird Autosteuer berechnet?
Die Höhe der Kfz-Steuer ist von vier verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges. Doch auch der Hubraum des Fahrzeugs, der getankte Kraftstoff und die sogenannte Schadstoffklasse spielen eine Rolle. Die Schadstoffklasse bezieht sich auf die CO²-Emissionen Ihres Fahrzeuges. Die generelle Unterscheidung wird zwischen schadstoffarmen und nicht schadstoffarmen Fahrzeugen getroffen. Moderne Fahrzeuge sind in der Regel alle schadstoffarm und werden in die Klassen Euro 1 bis Euro 6 unterteilt. Euro 6 steht hierbei für die Schadstoffklasse mit dem geringsten CO²-Ausstoß.
Das Datum der Erstzulassung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da es insgesamt drei verschiedene Stichtage gibt, an denen der Gesetzgeber unterschiedliche Grenzwerte und Eckwerte zum Hubraum, den Schadstoffklassen und einem CO²-Zuschlag festgelegt hat. Es macht einen deutlichen Unterschied, ob Ihr Fahrzeug vor dem 30.06.2009, dem 31.12.2011 oder vor dem 01.07.2012 zugelassen wurde.
Ein genauer Blick auf die Berechnung der Kfz-Steuer
Der erste Faktor bei der Berechnung der Kfz-Steuer ist der Hubraum und die Art des Motors Ihres Fahrzeuges. Jede angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum werden mit einer Gebühr veranschlagt. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung und von der Art der Motorisierung. Dieselmotoren werden höher besteuert als Ottomotoren.
- Pro angefangene 100 ccm Hubraum liegen die Kosten bei einer Erstzulassung bis zum 30.06.2009 bei 6,75 Euro für Ottomotoren und 15,44 Euro für Dieselmotoren.
- Pro angefangene 100 ccm Hubraum liegen die Kosten bei einer Erstzulassung ab dem 01.07.2009 bei 2,00 Euro für Ottomotoren und 9,50 Euro für Dieselmotoren.
Der zweite Faktor bei der Berechnung der Kfz-Steuer ist der CO²-Ausstoß. Hier gelten sogenannte Sockelwerte. Bis zum jeweiligen Sockelwert ist der CO²-Ausstoß pro Kilometer steuerfrei, jedes Gramm oberhalb dieses Grenzwertes wird mit einem bestimmten Betrag besteuert. Auch hier spielt die Erstzulassung des Fahrzeuges eine wichtige Rolle, da ab dem 01.01.2013 die Sockelwerte deutlich strenger auslegt wurden und somit die Steuern in die Höhe schossen.
So galt bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor 2012 noch der Sockelbetrag von 120 g/km, während bei Fahrzeugen beispielsweise ab dem Jahr 2014 nur noch ein Sockelwert von 95 g/km zulässig war.
Diese Daten benötigen Sie, um die Kfz-Steuer berechnen zu können
Alle relevanten Daten für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer finden Sie in ihrem Fahrzeugschein.
- Das Datum der Erstzulassung finden Sie im Fahrzeugschein unter B
- Die genauen Angaben zu den CO²-Emissionen in g/km finden Sie im Fahrzeugschein unter V.7.
- Die Motorart Ihres Fahrzeuges finden Sie im Fahrzeugschein unter P.3.
Der Anmeldezeitraum ist nur interessant, falls Sie ein Saison-Fahrzeug mit einem Saison-Kennzeichen anmelden möchten. Anhand dieser Daten können Sie die Sutosteuer einfach und ohne Aufwand berechnen lassen.
Wer muss Kfz-Steuer bezahlen?
Kfz-Steuer muss jede Person zahlen, welche ein Fahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr zulassen möchte. Knapp gesagt also jede Person, welche für ein Fahrzeug eine gültige Zulassungsbescheinigung und ein Kennzeichen mit amtlichem Siegel erhalten möchte. Einzige Ausnahme von dieser Regel sind die roten Kennzeichen für Probe- und Prüffahrten, welche nicht zur Steuerzahlung verpflichten.
Wann werden Kfz-Steuern abgebucht?
Die Kfz-Steuer wird nur einmal jährlich und zwar im Voraus abgebucht. Das bedeutet für Sie, dass die Autosteuer in dem Monat fällig wird, in welchem Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen anmelden. Dieser Turnus wird ab diesem Zeitpunkt jährlich beibehalten. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Diese greifen in den Fällen, in welchen die Steuersätze überdurchschnittlich hoch liegen. Übersteigt der Betrag der Kfz-Steuer die Grenze von 500 Euro, kann die Steuer mit einem Aufgeld von drei Prozent halbjährlich entrichtet werden. Übersteigt der Betrag sogar die 1000 Euro-Grenze, kann die Autosteuer mit einem Aufgeld von sechs Prozent auch vierteljährlich entrichtet werden.
Die Steuerpflicht für ein Kraftfahrzeug endet erst mit dessen offizieller Abmeldung. Sie müssen als Fahrzeughalter also dafür Sorge tragen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr angemeldet ist, um der Kfz-Steuerpflicht zu entgehen.
Gibt es eine Rückzahlung der Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird immer für ein Jahr im Voraus berechnet und eingezogen. Da nach der Abmeldung des Kfz oftmals ein Guthaben bei der Steuerbehörde übrig bleibt, wird dieses Ihnen selbstverständlich vom Staat wieder ausgezahlt. Dieses Guthaben wird ab der Anmeldedauer von einem Monat des Fahrzeuges auf den Tag genau berechnet und an Sie rücküberwiesen. Sofern dem zuständigen Hauptzollamt eine Bankverbindung von Ihnen vorliegt, wird der Betrag in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen zurückgezahlt.
Welche Fahrzeuge sind Steuerbefreit oder Steuerbegünstigt?
Eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer ist zur Zeit nur für Elektroautomobile möglich. Die Dauer der Befreiung hängt dabei vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges ab.
- Bei einer Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 gilt eine Befreiung von der Kfz-Steuer für 10 Jahre.
- Bei einer Erstzulassung bis zum 17.005.2011 gilt eine Befreiung von der Autosteuer für 5 Jahre.
Die spätere Besteuerung der Elektromobile soll laut aktueller Planung von deren Gewicht abhängig gemacht werden.
Fahrzeuge die nachträglich zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge werden ebenfalls für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Dieses gilt aber nur bei folgenden Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug war zum Datum der Erstzulassung ursprünglich mit Fremdzündungs- oder Selbstzündungsmotoren angetrieben
- Die Fahrzeugteile, die für die Umrüstung verwendet wurden, hatten eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach dem StVZO
Für Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen, also sogenannten Oldtimern wird die Kfz-Steuer pauschal berechnet. In diesem Fall ist eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191 Euro jährlich zu entrichten.
Wer zieht Kfz Steuer ein?
Die Kfz-Steuer wird ebenso wie die Einkommenssteuer direkt von den zuständigen Finanzbehörden des Bundes erhoben. Diese sind auch für den Einzug der Autosteuer verantwortlich und der korrekte Ansprechpartner bei Fragen zur eigenen Kfz-Besteuerung. Welches Hauptzollamt für Ihren Wohnsitz und somit für Ihre Kfz-Steuer verantwortlich ist, können Sie auf dem Ihnen zugehenden Steuerbescheid anhand des Kassenzeichens herausfinden.
Was passiert wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt?
Die Autosteuer wird von den zuständigen Behörden per SEPA-Verfahren eingezogen. Ist das Konto bei der Anmeldung des Fahrzeuges nicht ausreichend gedeckt, ist eine Anmeldung des Fahrzeuges nicht möglich. Sollten Sie bei einer der folgenden Zahlungen der Kfz-Steuer in Zahlungsverzug kommen, wird vom Zoll zunächst die Ankündigung einer Vollstreckung ausgestellt. Ist auch in diesem zweiten Versuch ein Einzug der Kfz-Steuer nicht möglich, kann und wird das Fahrzeug von den zuständigen Behörden stillgelegt.
Steuerschulden bei der Kfz-Steuer werden auch bei der Zulassung eines neuen Fahrzeuges vorrangig überprüft. Sollten noch Steuerschulden aus der Kfz-Steuer vorhanden sein, wird der Anmeldung des Fahrzeuges nicht stattgegeben. Sie müssen zunächst die Altschulden begleichen, ehe Sie ein neues Fahrzeug anmelden können.
Ob es bei mehrmaligem nichtbezahlen der Autosteuer zu negativen Bonitäseinträgen kommt, können wir nicht sagen. Wenn Sie allerdings bereits einen negativen Bonitätseintrag haben und Sie eine günstige Kfz-Versicherung suchen, kann Ihnen unser Kfz-Versicherungsvergleich bei Schufa-Geplagten Kunden helfen.
Wo wird die Kfz-Steuer in der Steuererklärung eintragen?
Die Kfz-Steuer können Sie als Privatperson