Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen und dieses auch für den Straßenverkehr angemeldet haben, dann haben Sie auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Denn diese ist seit dem Jahr 1965 die Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges für öffentliche Verkehrswege. Dennoch sind viele Fakten rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung für viele Versicherte ein Buch mit sieben Siegeln. Der Wechsel der Versicherung kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie wissen, auf welche Punkte Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besonderen Wert legen sollten. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Faktoren bei der Kfz-Haftpflicht.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen und damit dritte Personen schädigen. In einem solchen Fall können Sie sich an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wenden, welche entsprechend den Schaden des oder der Unfallgeschädigten reguliert. die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dabei sowohl für Sach- und Personen, aber auch für entstandene Vermögensschäden auf.

Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Die Kfz-Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden ab, welche beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Damit sind alle Vorgänge gemeint, welche mit dem eigentlichen Verwendungszweck des Fahrzeuges in Zusammenhang stehen. Es fallen also nicht nur Unfällen während der Fahrt unter die Deckungspflicht der Haftpflichtversicherung, sondern auch Schäden beim Ein- oder Ausparken oder das Ein- und Aussteigen in das oder aus dem Fahrzeug. Auch das Be- und Entladen sowie das Betanken des Fahrzeuges fallen alle unter den bestimmungsgemäßen Gebrauch und sind dementsprechend von der Kfz-Haftpflichtversicherung mit abgesichert.

In welchen Fällen verweigert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann in klar definierten Fällen die Haftung für die entstandenen Schäden verweigern. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie beispielsweise betrunken oder unter Drogeneinfluss mit dem Kfz fahren und dabei einen Schadensfall verursachen. Die Versicherung tritt zwar in Vorleistung, um die geschädigten Parteien und Personen zu schützen und diesen zu ihrem Recht zu verhelfen, doch wird die Versicherungsgesellschaft diese Auslagen von Ihnen als Versicherungsnehmer zurückfordern.

Die möglichen Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind jedoch vom Gesetzgeber auf maximal 5.000 Euro gedeckelt worden. Der zweite Fall tritt ein, wenn Sie einen Versicherungsschaden vortäuschen oder einen solchen mit Absicht herbeiführen. Dies ist Versicherungsbetrug und kann im Falle der Nachweisbarkeit nicht nur zum Versagen der Versicherungsleistung führen, sondern wird in der Regel auch mit einer Anzeige und einem folgenden Strafverfahren geahndet.

Erweiterte Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen bieten mehr Leistungen als die einfache Deckung der gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen. Durch die Auswahl der passenden Police können Sie verschiedene weitere Faktoren mitversichern und somit den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erweitern.

Zu den erweiterten Versicherungsleistungen zählen unter anderem:

  • Der Kfz-Schutzbrief: Mit einem Kfz-Schutzbrief können Sie vor allem bei Fahrten im Ausland unentgeltlich Hilfe bei Unfällen oder Pannen erhalten.
  • Die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit:Wenn Sie durch grob fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursachen, für welchen die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen muss, kann diese an Sie Regressforderungen stellen. Durch die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit können Sie dieser Gefahr begegnen. Die Versicherung verzichtet somit auf den “Einwand der groben Fahrlässigkeit”. Diese erweiterte Vertragsklausel kann hilfreich sein, sorgt aber auch für spürbar höhere Versicherungsprämien für Sie.
  • Der Rabattschutz: Auch diese erweiterte Versicherungsleistung kann sinnvoll sein. Durch den Rabattschutz sind Sie davor gefeit bei einem Unfall oder Schaden in der Schadensfreiheitsklasse herabgestuft zu werden, sodass die Kfz-Haftpflichtversicherung auch nach einem Unfall für Sie nicht automatisch teurer wird.
  • Der Auslandsschadensschutz:Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland kann diese erweiterte Versicherungsleistung greifen. Ist der an Ihrem Fahrzeug oder an Personen in Ihrem Fahrzeug entstandene Schaden höher als die maximale Deckungssumme der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Aufstockung der Summe bis zu den in Deutschland üblichen Standard-Deckungssummen.

Welche Deckungssummen sind bei der Kfz-Haftpflicht sinnvoll?

Für jede Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine gesetzlich festgelegte Mindest-Deckungssumme. diese Mindestdeckung liegt bei 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Allerdings können je nach Vertrag und Police gänzlich unterschiedliche Deckungssummen vereinbart werden. Zwar spricht hier viel für eine möglichst hohe Deckungssumme, doch sollten Sie auch die höheren monatlichen Kosten bedenken. Daher ist es zielführend sich an einer sinnvollen Deckungssumme zu orientieren. Üblich sind ungefähr 100 Millionen Euro. Für Personenschäden stehen bei solchen Policen in der Regel zwischen 12 und 18 Millionen Euro für jede geschädigte Person zur Verfügung. Somit sind Sie bestens abgesichert.

Wie wird die Kfz-Haftpflichtversicherungs-Prämie berechnet?

Die Berechnung der Prämie erfolgt auf Basis verschiedener Daten. Zur Beitragsberechnung werden folgende Daten von den Versicherungsgesellschaften herangezogen:

  • Das Alter und die Anzahl der Fahrer
  • Ihre Schadensfreiheitsklasse (Dauer der unfallfreien Fahrzeit)
  • Die Nutzung des Fahrzeuges (Privat oder gewerblich)
  • Die Regionalklasse (Abhängig vom Wohnort)
  • Die jährliche Fahrleistung in Kilometern
  • Die Typenklasse des Fahrzeugs (Modell und Baujahr)

Wird die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen und muss somit für Sie Leistungen auszahlen, wirkt sich dies auf Ihre Schadensfreiheitsklasse aus. Somit verteuert sich im Normalfall die Kfz-Haftpflichtversicherung im folgenden Jahr entsprechend.

Was bedeutet Kontrahierungszwang bei der Kfz-Haftpflicht?

Sie sind als Fahrzeughalter verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie das Fahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen. Sie werden also vom Staat zu einer solchen Versicherung gezwungen. Im Gegenzug müssen die Versicherungsunternehmen Sie als Versicherungsnehmer im Rahmen der Mindestdeckungssumme annehmen. Die einzige Ausnahme von diesem Kontrahierungszwang ist dann gegeben, wenn Sie bereits Kunde dieser Versicherung waren und das Vertragsverhältnis aufgrund von Bedrohungen oder aufgrund von arglistiger Täuschung aufgelöst wurde. Nur in einem solchen Fall kann eine Versicherungsgesellschaft Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung im eigenen Haus untersagen.

Wo trägt man die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung ein?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar und kann somit problemlos in die Steuererklärung eingetragen werden. Sie können die Kfz-Haftpflichtversicherung an verschiedenen Stellen der Steuererklärung geltend machen. Zum einen als sonstige Versorgungsaufwendung, wenn Sie das Fahrzeug nicht als Selbstständiger oder Unternehmer nutzen. In diesem Fall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung unter Betriebskosten oder Werbungskosten eingetragen werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten abzusetzen. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn Sie die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit nicht bereits über diesen Posten abgesetzt haben.

Die Kfz-Haftpflicht kündigen

Verträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind im Normalfall auf eine Laufzeit von 12 Monaten ausgelegt. Sie können also den Vertrag – außer in seltenen Sonderkündigungsfällen – erst zum Abschluss dieses Jahres kündigen. Achten Sie hierbei vor allem darauf, dass die meisten Versicherungen eine Kündigungsfrist von einem Monat besitzen. Sie sollten dementsprechend früh die Kündigung einreichen, damit sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

KFZ-Versicherungsvergleich

Kfz Haftpflichtversicherung Rechner

Das Internet bietet hier eine schnelle und kostenlose Vergleichsmöglichkeit der Versicherungen. Mit einem
Kfz Haftpflichtversicherung Rechner kann schnell und einfach ermittelt werden, welche Gesellschaft welchen Schutz zu welchem Preis anbietet. Hierfür werden lediglich ein paar Daten des Fahrers und des Fahrzeuges benötigt. Natürlich werden die eingegebenen Daten vertraulich behandelt, sodass man sich wirklich keine Gedanken machen muss. Mit dem kostenfreien und unverbindlichen Kfz Haftpflichtversicherung Rechner wird der direkte Vergleich einfach. Der Rechner kann nicht nur dann genutzt werden, wenn eine Versicherung tatsächlich gewechselt werden soll. Er sollte durch die Versicherungsnehmer etwa einmal jährlich in Anspruch genommen werden.